Eintrag ins Handelsregister bei Nebenberuflichem Gewerbe?

3 Antworten

Nur wenn du mit einer Rechtsform außer deiner natürlichen Person in ein Register eingetragen bist. Du kannst natürlich nur unter deinem Namen selbständig arbeiten, in Nebentätigkeit meist sogar üblich.

Ja, auch bei Nebenerwerb muss das Gewerbe angezeigt werden.

In Frage käme bei umfangreicherer Tätigkeit evtl. noch eine UG, die ähnlich einer GmbH haftungsbeschränkt arbeitet, jedoch kein Eigenkapital bei Gründung besitzt (nur 1,- €). Dabei musst du aber einen Teil deines Gewinns als Eigenkapital anlegen, bei 25.000 € wird es dann zur GmbH.

Ich bitte dich, deinen Online-Handel über Ebay oder Amazon eingehend zu prüfen. Es gibt zu viele, die da konzeptlos einfach anfangen des Geldes wegen und übel scheitern.

Haifisch870 
Beitragsersteller
 13.03.2019, 18:26

Danke für die Antwort, allerdings meinte ich mit meiner Aussage, ob ich das überhaupt ausfüllen müsse nicht die Gewerbeanmeldung an sich, sondern die erste Zeile, in der die Frage nach dem Registrierten Handelsname und Register ist. Muss man diese ausfüllen, oder kann man das dann frei lassen

darkhouse  13.03.2019, 19:05
@Haifisch870

Das kannst du dann frei lassen.

Das Feld ist nur auszufüllen, wenn deine Firma im Handelsregister eingetragen ist. Wenn sie das nicht ist, bleibt das Feld frei. Du meldest dein Gewerbe als Einzelunternehmen an. Deine Firma ist dann mit dir identisch und heißt auch so wie du. Deshalb musst du oben nix eintragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ohne Namen bist Du eine Personengesellschaft und kannst z.B. nicht Konkurs anmelden. Bin aber nicht vom Fach.

Geochelone  13.03.2019, 20:40

Einer alleine kann wohl kaum eine Personengesellschaft sein :-)