Gewerbe angemeldet aber nicht ausgeübt (EÜR)?
Hallo,
ich habe letztes Jahr ein Gewerbe angemeldet, aber aus diversen Gründen nicht ausgeübt, somit sind keine Ausgaben und keine EInnahmen gefallen. Nun ist die Frage, ob ich in die EÜR außer Name, Steuernummer und des gleichen etwas eintragen muss. (Was Kosten angeht oder ein Kreuzchen setzen muss)
Und muss ich alle 16 Blätter zu schicken, auch wenn sie mich nicht betreffen?
2 Antworten
wenn du weder einnahmen noch ausgaben/kosten hattest, entfällt auch die pflicht, eine EÜR zu erstellen.
ggf. musst du in absehbarer zeit mit einer überprüfung durchs finanzamt rechnen, wenn du dort weder umsatz noch einkommen meldest, ob du tatsächlich dein gewerbe ruhen lässt oder vllt. nur keine abgaben zahlen willst.
Vielen Dank für die nützliche Info!
Ist ein Überprüfung auch wahrscheinlich, wenn ich mein Gewerbe abmelde und mit Grund der Nichtausübung versehe?
Du reichst überhaupt keine EüR ein, sondern eine einzeilige, von Dir formlos aufgesetzte Erklärung, dass das Gewerbe nicht ausgeübt wurde und deshalb keine Einnahmen oder Ausgaben zu erklären sind. Datum und Unterschrift drauf und ans Finanzamt senden, fertig.
Kann ich denen auch per Email, eine Pdf vom Schreiben senden?
ja, kein Problem
Und gilt das auch für die Umsatz- und Einkommenssteuer?
Sofern Abschläge zur Umsatzsteuer an das FA entrichtet wurden, muss eine Umsatzsteuererklärung mit eingereicht werden, damit die Abschläge erstattet werden.
Hattest Du bereits umsatzsteuerbare Aufwendungen für das Gewerbe (Rechnungen / Quittungen für Betriebsbedarf/Wareneinkauf, Kosten usw.) und wirst das Gewerbe in Zukunft ausüben, dann kannst Du dir die an Drittunternehmen gezahlte Umsatzsteuer ebenfalls zurück holen. Wird das Gewerbe niemals ausgeübt, ist es Dein Privatvergnügen und die verauslagte Vorsteuer für Anschaffungen/Aufwendendungen kann nicht erstattet werden.
In der Einkommensteuererklärung werden alle Einkünfte zusammengefasst. Wenn du keine EÜR einreichst, wirkt sie sich auch nicht auf Deine EkSt. aus.
Ich hab nun auch keine Aufwendungen. Ab ich das richtig verstanden: In meinem Fall ist eine Umsatzsteuer nicht notwendig, jedoch eine EKSt.
liegt dran, ob Du mit Deinem Haupterwerb und Nebeneinkünften zur Erklärung der Einkommensteuer verpflichtet bist. Das Gewerbe wirkt sich jedenfalls nicht darauf aus, wenn keine EüR eingereich wird.
Kann ich denen auch per Email, eine Pdf vom Schreiben senden? Und muss ein Grund zur Nichtsausübung angegeben werden?
Und gilt das auch für die Umsatz- und Einkommenssteuer?
Auf jeden Fall, danke für die hilfreiche Antwort