Gewerbe angemeldet aber nicht ausgeübt (EÜR)?

2 Antworten

wenn du weder einnahmen noch ausgaben/kosten hattest, entfällt auch die pflicht, eine EÜR zu erstellen.

ggf. musst du in absehbarer zeit mit einer überprüfung durchs finanzamt rechnen, wenn du dort weder umsatz noch einkommen meldest, ob du tatsächlich dein gewerbe ruhen lässt oder vllt. nur keine abgaben zahlen willst.

SokaNoka 
Beitragsersteller
 25.11.2021, 13:25

Vielen Dank für die nützliche Info!

Ist ein Überprüfung auch wahrscheinlich, wenn ich mein Gewerbe abmelde und mit Grund der Nichtausübung versehe?

Du reichst überhaupt keine EüR ein, sondern eine einzeilige, von Dir formlos aufgesetzte Erklärung, dass das Gewerbe nicht ausgeübt wurde und deshalb keine Einnahmen oder Ausgaben zu erklären sind. Datum und Unterschrift drauf und ans Finanzamt senden, fertig.

SokaNoka 
Beitragsersteller
 25.11.2021, 13:23

Kann ich denen auch per Email, eine Pdf vom Schreiben senden? Und muss ein Grund zur Nichtsausübung angegeben werden?

Und gilt das auch für die Umsatz- und Einkommenssteuer?

Auf jeden Fall, danke für die hilfreiche Antwort

verreisterNutzer  25.11.2021, 13:35
@SokaNoka
Kann ich denen auch per Email, eine Pdf vom Schreiben senden?

ja, kein Problem

Und gilt das auch für die Umsatz- und Einkommenssteuer?

Sofern Abschläge zur Umsatzsteuer an das FA entrichtet wurden, muss eine Umsatzsteuererklärung mit eingereicht werden, damit die Abschläge erstattet werden.

Hattest Du bereits umsatzsteuerbare Aufwendungen für das Gewerbe (Rechnungen / Quittungen für Betriebsbedarf/Wareneinkauf, Kosten usw.) und wirst das Gewerbe in Zukunft ausüben, dann kannst Du dir die an Drittunternehmen gezahlte Umsatzsteuer ebenfalls zurück holen. Wird das Gewerbe niemals ausgeübt, ist es Dein Privatvergnügen und die verauslagte Vorsteuer für Anschaffungen/Aufwendendungen kann nicht erstattet werden.

In der Einkommensteuererklärung werden alle Einkünfte zusammengefasst. Wenn du keine EÜR einreichst, wirkt sie sich auch nicht auf Deine EkSt. aus.

SokaNoka 
Beitragsersteller
 25.11.2021, 14:30
@verreisterNutzer

Ich hab nun auch keine Aufwendungen. Ab ich das richtig verstanden: In meinem Fall ist eine Umsatzsteuer nicht notwendig, jedoch eine EKSt.

verreisterNutzer  25.11.2021, 14:35
@SokaNoka

liegt dran, ob Du mit Deinem Haupterwerb und Nebeneinkünften zur Erklärung der Einkommensteuer verpflichtet bist. Das Gewerbe wirkt sich jedenfalls nicht darauf aus, wenn keine EüR eingereich wird.