Kleinunternehmer Gewerbeaufgabe, was kommt nun in die EÜR?
Hallo, ich hoffe es kann mir jemand hier helfen mit dem neuen EÜR Formular fürs Finanzamt.
Ich habe im Juli 2017 mein Gewerbe als Fotografin abgemeldet. Das Gewerbe war als Kleinunternehmer Ust.G §19 angemeldet. Sprich Umsatzsteuerbefreit. Bisher hatte ich immer die EÜR per Exceltabelle ans FA gesendet. So weit so gut. Hat immer geklappt.
Nun darf man die EÜR nur noch per Formular elektronisch mit Elster ans FA senden. Ich habe nicht viel verdient mit dem Gewerbe als Fotografin. Habe alle Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß in das Formular übertragen.
Da ich nun das Gewerbe aufgegeben habe möchte das Formular so wie es aussieht eine „Schlußbilanz“ bzw. geht davon aus das Geschäftsvermögen in Privatvermögen übergeht?
Ich habe für mein Gewerbe meinen eigenen Fotoapparat genützt den ich aber schon viele Jahre vor Beginn meines Gewerbes besaß. Hatte also keine Betriebsausgabe durch die Anschaffung. Der Fotoapparat ist alles was ich habe an sogenanntem Betriebsgütern bei der Aufgabe des Gewerbes. Ich verkaufe auch meine Kamera nicht
Auf Grund der Gewerbeaufgabe ploppt nun ständig nachfolgende Zeile auf
„Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnberechnungsart“
Und ich habe keine Ahnung was ich hier eintragen soll. Ich hoffe ich konnte einigermaßen rüberbringen was ich wissen möchte. Mit diesem Formular steh ich auf Kriegsfuss.
Hab schon Tante Google wie ein Weltmeister befragt… nichts zu finden
Wäre dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank schon mal
2 Antworten
Wenn die Kamera überwiegend betrieblich genutzt wurde, stellt sie notwendiges Betriebsvermögen dar, unabhängig davon, dass sie zu einem Zeitpunkt vor Gewerbebeginn privat erworben wurde. Die Kamera muss dann mit der Betriebsaufgabe mit dem Teilwert (Zeitwert) aus dem Betriebsvermögen entnommen werden.
Die "unverständlichen" Zeilen erscheinen aus dem Grunde, dass im Rahmen einer Betriebsaufgabe einmalig eine Schlussbilanz erstellt werden muss, auch wenn im Vorfeld der Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt wurde. Bei dem Wechsel von der EÜR zur Bilanz entstehen aufgrund der unterschiedlichen Methodik beider Verfahren Hinzurechnungen und Abrechnungen. Dies soll nur ganz kurz einen allgemeinen Überblick verschaffen - es spielen da sehr viele Sachverhalte mit hinein, die man hier unmöglich alle einzeln erläutern kann. Du solltest wirklich einen Steuerberater beauftragen, um den Jahresabschluss inklusive Schlussbilanz korrekt ermitteln zu lassen.
Das wirst du ohne die Hilfe eines Steuerberaters nicht in den Griff bekommen. Die für das Gewerbe angeschafften Gegenstände, die in dein Privatvermögen übergehen, sind ja für dich private Gewinne, die auch steuerlich relevant sind.