Welche Strafe zu erwarten bei Warenbetrug?

10 Antworten

Das war nicht nur eine "Dummheit", weil es ohnehin auffliegen musste, das war ein ganz niederträchtiger Betrug auch noch in Tatmehrheit. Das sieht das Gericht anscheinend genauso, denn ein Pflichtverteidiger (§140 StPO) wird nur bei sog. "notwendiger" Verteidigung beigeordnet, wenn tatsächlich eine Verurteilung zu Kittchen im Raum steht, was leider viel zu selten passiert und dann meistens auch noch auf x-te Bewährung.

KingN190 
Beitragsersteller
 16.01.2021, 16:06

Was für ein Blödsinn, es steht deiner Meinung nach also eine Haftstrafe im Raum bei einem 21 Jährigen Schüler, der wegen 1000€ Betruges zum ersten mal strafrechtlich in Erscheinung tritt, reumütig ist und knapp die hälfte zurückgezahlt hat?

FredForster  16.01.2021, 16:08
@KingN190

Wer sagt denn, daß das das erste Mal war? Möchte lieber nicht wissen, wie oft der schon vorm Jugendrichter gestanden hat, aber mit Kuschelpädagogik ist Schluß, wenn man 21 ist.

ABCD1910  16.01.2021, 16:11
@KingN190

Was soll denn sonst im Raum stehen? Eine Geldstrafe hoffentlich nicht!

KingN190 
Beitragsersteller
 16.01.2021, 16:19
@FredForster

ICH sage das es das erste mal war?

Was soll denn diese zynische Aussage, wenn man nicht die Kompetenz und das Wissen hat auf meine Frage zu antworten sollte man lieber die Schnauze halten ;)

Phantom555  16.01.2021, 16:29
@KingN190
ICH sage das es das erste mal war?

Richtig. Weil DU es auch bist.
Lass die lächerliche "Kumpel" Story weg!

FredForster  16.01.2021, 16:30
@Phantom555

Wie oft habe ich diesen dummen Spruch vom "ersten Mal" im Gerichtssaal schon gehört....

KingN190 
Beitragsersteller
 16.01.2021, 16:50
@FredForster

Die einzigen dummen Sprüche kommen hier von dir Freddy :) Scheinst ein sehr trauriger Mensch zusein. Kümmer dich lieber darum das du anderen hier auf Gutefrage nicht behilflich bist und überflüssige Kommentare verfasst.

KingN190 
Beitragsersteller
 16.01.2021, 16:53
@Phantom555

Wieso geht man nicht auf die Frage ein, sondern versucht den Fragesteller vor den Pranger zustellen. Selbst wenn es ich bin, was geht es DICH an? Also entweder gibt man einen wertvollen und hilfreichen Beitrag oder man nervt die Leute mit unnötigen Aussagen. Das sagt sehr viel darüber aus was für eine Art Mensch sie sind, undzwar kein guter.

Wenn er das Geld komplett an die Geschädigten Personen zurückgezahlt hat und sich vor Gericht reumütig und einsichtig zeigt, bekommt er vielleicht eine Bewährungsstrafe.

Das liegt ganz im Ermessen des Richters.

Wenn er sich geständig zeigt und reumütig ist mildert das die Strafe etwas.

Ich habe 2003 für Betrug und Urheberrechtsverletzung 70 Sozialstunden und eine Verwarnung bekommen. Aber ich war damals 18.

Rechne mit allem. Hast du einen Anwalt? Such dir einen. Die Dir vom Gericht gestellt werden sind 0815 Anwälte die vorher Ihr Geld vom Staat bekommen.

Von Bewährung bis zur Haftstrafe alles möglich.

Was, ein Pflichtverteidiger?

dann wird es wohl vors Landgericht gehen, denn dort herrscht Anwaltszwang.

Bei einem Amtsgericht besteht der nicht.

Soweit ich weiß kann ein Amtsgericht mit Schöffen schon zu maximal 4 Jahren Haft verurteilen.

Mich wundert, dass das in dem Fall nicht ausreicht.

Na dann soll sich der Bekannte mal lieber auf einiges gefasst machen.

KingN190 
Beitragsersteller
 16.01.2021, 16:27

Der Brief ist aber vom Amtsgericht

Raven751  16.01.2021, 16:36
@KingN190

Okay, wie auch immer drücke ich die Daumen, dass es nochmals ne Bewährungsstrafe gibt.

Wenn ein junger Mann, der sich seine Berufskarriere grade aufbauen will wegen so ner Dummheit in Knast soll, fände ich das nicht gut.