Knast wegen räuberischer Erpressung?

8 Antworten

Ja, man kann dafür ins Gefängnis kommen.

Die räuberische Erpressung wird mit Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu fünfzehn Jahren bestraft.

https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4uberische_Erpressung#Strafandrohung_und_Tatbestandsqualifikationen

Oberhalb von 2 Jähen gibt es keine Bewährung mehr, in einem solchen Fall musst du ins Gefängnis.

Aber zwischen Anzeige und einfahren passieren noch ein paar wichtige Dinge, so Sachen wie Ermittlung und Gerichtsverhandlung.

Die Mindeststrafe für die räuberische Erpressung ist gem. §§ 249 Abs. 1, 255 BGB eine Freiheitstrafe von einem Jahr. In diesem Bereich (also zwischen einem bis zwei Jahre) ist die Aussetzung der Strafe zur Bewährung zwar möglich, aber eher die Ausnahme, siehe § 56 Abs. 2 StGB.

Daher wäre es sinnvoll, wenn Du so früh wie möglich mit einem vernünftigen Verteidiger über die Sache sprichst. Ich würde nich darauf warten, dass mir vom Gericht ein Pflichtverteidiger bestellt wird.

Wenn Du keine U-Haft hast, gibt es wohl gute Chancen, dass Du mit Bewährung weg kommst.

Mindeststrafe 1 Jahr, Höchststrafe 15 Jahre.

Die Tatumstände machen den Unterschied. Auch die Höhe der Beute und die Schäden, die der Geschädigte an seiner Gesundheit davon getragen hat.

Vorbestraft ja/nein?

Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.

Du hast bei einer so schweren Straftat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Ja, das stimmt.
Das entscheidet aber am Ende der Richter. Eventuell gibt es Bewährung.

Freu Dich auf die neue Unterkunft. Wird noch etwas dauern, aber es wird.