Wann wird Urlaub ausbezahlt nach Kündigung?
Heute ist mein letzter Arbeitstag bei meinem Unternehmen. Ich habe selber gekündigt und aus irgendeinem Grund wollten Sie mich nicht freistellen, sondern den Resturlaub auszahlen.
Doch heute ist das Gehalt auf dem Konto, aber ohne Urlaubsgeld.
Außerdem muss ich heute die Hardwares zurückgeben. Darf ich die Hardware zurückbehalten solange das Geld für den Resturlaub nicht ausbezahlt wurde?
Was habe ich hier für Alternativen und wie mache ich dem Arbeitnehmer am besten darauf aufmerksam?
4 Antworten
Die Rückgabe der Hardware und das Ausstehen der Urlaubsabgeltung sind zwei verschiedene Dinge. Du darfst die Hardwar nicht als "Pfand" zurückhalten.
Gib sie ab, lass Dir den Empfang schriftlich bestätigen und frag nach der ausstehenden Urlaubsabgeltung.
Sollte man Dir diese verweigern, musst Du schriftlich abmahnen, eine Zahlungsfrist setzten und darauf hinweisen, dass Du Klage beim Arbeitsgericht einreichen wirst, wenn zum genannten Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist.
nein. die hardware müsstest du zurückgeben.
es ist üblich, dass der urlaub im folgemonat ausbezahlt wird. da der jetzige monat sozusagen noch nicht "abgeschlossen" ist.
solltest du das also nächsten monat nicht ausbezahlt bekommen, würde ich mich nochmals erkundigen.
Zwischen der Berechnung des Lohns für den Monat, der Überweisung dieser Summe und dem tatsächlichen Monatsende liegen ja noch einige Tage. Meist geht die Lohnrechnung so um den 20. des Monats los, damit dann wiederum um den 25. rum überwiesen werden kann und somit das Geld recht sicher am 1. des Folgemonats vertragsgemäß beim Arbeitnehmer auf dem Konto verfügbar ist.
Nun könnte es ja sein, dass jemand zwischen dem 20. und dem 30./31. des aktuellen Monats noch spontan Urlaub nimmt. Würde man diesen Urlaub bereits am 20. zur Auszahlung einrechnen, würde hier zu viel überwiesen werden.
Von daher wirst du die Abrechnung des Resturlaubs wahrscheinlich Ende August überwiesen bekommen. Sicherheitshalber kannst du aber hier in der Lohnbuchhaltung und/oder in der Personalabteilung noch mal bescheid sagen, dass das nicht vergessen wird.
Die Abgabe von Arbeitsmaterialien ist aber unabhängig davon. Die kannst du nicht einfach so als "Pfand" einbehalten.
Gegenfrage : warum wendest Du Dich nicht an das Personal-/ Lohnabrechnungsbüro bzw. den Chef, um zu klären weshalb der Urlaubsanspruch nicht mit der laufenden Abrechnung abgerechnet und ausgezahlt wurde?