Urlaubsbescheinigung Arbeit wechsel?
Hallo ich habe vor 4 Wochen gekündigt und arbeite seid dem 1. April in einer neuen Stelle. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber hatte ich noch Resturlaub, den ich auch nicht abgefeiert habe. Eigentlich hätte ich gedacht, dass dieser ausbezahlt wird. (Jedenfalls war es mündlich so besprochen)
Ich habe jedoch Post erhalten in welcher steht:
Urlaubsbescheinigung nach § 6 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz
Herr Müller war in unserem Unternehmen in diesem Kalenderjahr von 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 beschäftigt.
Der kalenderjährliche Urlaubsanspruch betrug in unserem Unternehmen 30 Arbeitstage, d.h. 20 Tage gemäß BurlG zuzüglich 10 Tage arbeitsvertraglicher Mehrurlaub.
Für den Beschäftigungszeitraum bestand Anspruch auf 8 Tage. Es wurden 8 Tage gewährt oder abgegolten.
Ich hab eigentlich auch noch im Jahr davor (2021) 8 tage Resturlaub gehabt. Eigentlich noch 16 Tage Urlaub die der Arbeitgeber mir noch schuldet.
Ich bin mir nicht sicher was dieser Zettel mir wirklich sagen soll oder was ich damit machen muss.
Ich habe eigentlich erwartet, dass ich bald die 16 Tage ausbezahlt bekomme.
Bräuchte ein paar Tipps und Hilfe :)
3 Antworten
Es wurden 8 Tage gewährt oder abgegolten.
hast schon 8 Tage Urlaub gehabt?
Resturlaub von 21, keine Ahnung, das wirst mit deinem alten AG klären müssen.
die Urlaubsbescheinigung dient dem neuen AG über deinen Urlaubsanspruch und was bereits gewährt wurde.
dann bitte um Richtigstellung, notfalls per Anwalt
Die Urlaubsbescheinigung dient dem neuen Arbeitgeber nur zur Information, damit er die gesetzlichen Vorgaben zum Mindesturlaub einhalten kann, ansonsten hat der neue Arbeitgeber mit Deinem Urlaub beim alten AG nichts zu tun.
Grundsätzlich ist der Urlaub beim alten AG auch zu nehmen, wenn das ausnahmsweise objektiv nicht möglich ist oder der AG dieses verweigert, dann entsteht ein Abgeltungsanspruch - aber eben auch gegen den alten AG.
Wann bekommst Du denn die Abrechnung vom März?
Wenn Du noch acht Tage Resturlaub von 2021 gehabt hast und auch die acht Tage, die Du dieses Jahr noch erworben hast nicht nehmen konntest, muss der Ex-AG Dir diese 16 Urlaubstage mit der letzten Abrechnung (die vom März) abgelten (auszahlen).
Solltest Du noch keine Abrechnung vom März haben, warte ab. Bekommst Du sie oder hast sie schon und die 16 Urlaubstage sind nicht bezahlt, ruf beim AG an und frag nach.
Möchte er Dir die Tage dann nicht bezahlen, musst Du ihn schriftlich abmahnen und eine Zahlungsfrist setzen. Darin schreibst Du dann dass Du, sollte er nicht zum angegebenen Termin bezahlt haben, Klage beim Arbeitsgericht einreichst.
Bei offensichtlichen Dingen lassen es die meisten AG nicht auf eine Klage ankommen
Hab die Abrechnung vom März erhalten, das war aber eine ganz normale Abrechnung zum Monat ohne Urlaubstage. Dann sollte ich jetzt wahrscheinlich nachhaken oder?
Ne ich habe keine Urlaubstage genommen, eigentlich ist die Aussage der Bescheinigung falsch.