Muss der Resturlaub nach einer Kündigung trotz Krankheit ausbezahlt werden?
Einem Kollege aus meiner Abteilung wurde gekündigt. Er hatte jedoch noch 11 Urlaubstage, war jedoch krank und konnte diese nicht nehmen. Muss der Resturlaub nach einer Kündigung trotz Krankheit ausbezahlt werden oder verfällt er?
6 Antworten
Der Urlaubsanspruch kann nicht verfallen. Nach neuester Rechtssprechung hat ein Arbeitnehmer der das ganze Jahr krank war hat trotzdem Anspruch auf den (gesetzlichen) Jahresurlaub, dies ergibt sich alleine aus dem Arbeitsverhältnis. In Ihrem Fall bedeutet dies dass die Firma den Urlaubsanspruch auszahlen muss wenn Ihr Kollege den Urlaub nicht nehmen kann. Peter Kleinsorge
Kannst du die Quelle angeben?
Urlaub muß ausbezahlt werden.Wird es bei der letzten Abrechnung mit aufgeführt,wird es vom Arbeitsamt angerechnet(Urlaubsabgeltung) heißt:Erst wird der Urlaub berechnet,bevor Du Arbeitslosengeld bekommst. Schweinerei,ist aber leider so.
Der Urlaubsanspruch verfällt nicht.
"Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden,so ist er abzugelten." (Bundesurlaubsgesetz/BUrlG § 7 Abs.:4)
Nein, der Urlaub kann nicht verfallen. Es stehen ihm laut Arbeitsvertrag eine gewisse Anzahl von Urlaubstagen zur Verfügung und wenn er sie nicht nehmen konnte bis das Arbeitsverhältnis endet, dann muss dieser ausbezahlt werden
Der Urlaub muss ausgezahlt werden, anders i st es mit Überstunden, die werden nur bezahlt wenn sie angeordnet waren, man benötigt also einen Beleg, wenn man das nicht hat, hat man leider Pech gehabt.