Darf der Chef jemanden nach Kündigung freistellen?

9 Antworten

Wie ich aus deinen Kommentare erfahren hab, willst du - bei Lohnfortzahlung - nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen. Das wird nicht gelingen, denn der Vorteil bei dieser Sache läge allein bei dir. Warum sollte dein Chef auf deine Arbeitskraft verzichten und trotzdem löhnen?

Der AG darf Dich freistellen.

Wenn Dein AG Dich freistellt, muss er Dich bis zum Ende der Kündigungsfrist aber auch bezahlen. Bei einer unwiderruflichen Freistellung darf der AG evtl. vorhandenen Resturlaub/Überstunden in die Freistellung einrechnen. Steht nur Freistellung da oder widerrufliche Freistellung, darf er das nicht und muss Resturlaub/Überstunden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlen.

Verlangen kannst Du eine Freistellung nicht. Wenn der AG diese nicht will, musst Du bis zum Vertragsende arbeiten. Du kannst nur Deinen Resturlaub/Überstunden (falls vorhanden) beantragen.

Ja sicher darf er. Davon hast Du ja auch keinen Nachteil. Du bekommst Dein Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter, brauchst aber nicht mehr dafür zur Arbeit gehen.

Raven19 
Beitragsersteller
 24.03.2015, 08:59

was wäre denn wenn ich mich freistellen lassen möchte ?

NSchuder  24.03.2015, 09:00
@Raven19

Dann musst Du Deinen Chef / Ex-Chef fragen. Einfach so zuhause bleiben darfst Du nicht.

Raven19 
Beitragsersteller
 24.03.2015, 09:01
@NSchuder

trotzdem Lohnzahlung ?

NSchuder  24.03.2015, 09:05
@Raven19

Kommt drauf an... Kurz gesagt: das musst Du mit Deinem Chef / Ex-Chef ausmachen.

Normalerweise erfolgt eine Freistellung wenn der Chef gekündigt hat, z.B. um dem vorzubeugen, dass der Mitarbeiter aus Rache irgendwas macht oder noch Unternehmensdaten wie z. B. Kundendaten abzieht.

Wenn der Mitarbeiter kündigt, erfolgt meist keine Freistellung, sondern Du arbeitest einfach bis zum letzten Tag und gehst dann. 

Wenn Du schon vorher nicht mehr arbeiten möchtest, dann muss das gesondert zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber vereinbart werden. Das kann in einem Aufhebungsvertrag geregelt sein oder auch in einer separaten Absprache. Ich glaube aber nicht dass der Ex-Arbeitgeber in diesem Falle gewillt ist Deinen Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter zu zahlen. Keine Leistung - kein Lohn.

Ich denke schon.Der Lohn muß aber weiter gezahlt werden.Bis zum Ende der Kündigungsfrist.

er darf, muss aber den Lohn weiterzahlen bis zum Kündigungstag