Muss ich nach einer Kündigung den Arbeitsvertrag zurückgeben?
Hallo Community,
Ich wurde heute gekündigt. Muss ich meinen Arbeitsvertrag, den ich damals unterschrieben hab, an die Firma zurückgeben oder nicht?
Ich habe dafür unterschrieben: Nach Auscheiden aus der Firma verpflichtet sich der Mitarbeiter alles vom Arbeitgeber erhaltene, insbesondere Urkunden, Programme, Aufzeichnungen, Notizen, Entwürfe oder hiervon gefertigte Durchschriften oder Kopien, Disketten, Schlüssel, Hardware und Software, die Key Card zum Zutrittskontrollsystem, den Parkausweis sowie sonstige Arbeitsmittel unaufgefordert im gesamten Umfang bis zu seinem letzten Arbeitstag an den Arbeitgeber zurückzugeben.
Bitte um Antwort. Danke!
9 Antworten
Kurze Antwort: Nein, die haben ja selber eine Kopie oder sogar ein 2. Original davon.
Die angegebenen Sachen beziehen sich nur auf Materialen, die du während der Arbeit zur Verfügung gestellt bekommen hast.
Nein, der bleibt für immer Dein Eigentum... das Unterschriebene bezieht sich auf Dokumente, die Du während Deiner Arbeitszeit erhalten hast....
Nein, den brauchst du nicht zurückzugeben, der ist für deine persönlichen Unterlagen. Deine Firma hat ja auch eine Ausfertigung deines Arbeitsvertrages, die brauchen den also nicht für ihre Unterlagen. Zu den von dir aufgezählten Dingen zählt der Arbeitsvertrag nicht.
Den Arbeitsvertrag brauchst du nicht zurückgeben. Der wurde sowieso in zweifacher Ausfertigung erstellt so dass der Arbeitgeber und du je ein Original habt.
Zu den dienstlichen Unterlagen, die du selbstverständlich zurück geben musst, gehört dein Arbeitsvertrag nicht. Das ist dein Eigentum