was passiert mit überstunden & resturlaub bei krankheit während unwiderrufliche freistellung?

4 Antworten

unwiderrufliche freistellung bis dahin unter anrechnung meines resturlaubs (4 tage ) und der zustehenden zeitkontoguthabenansprüche ( ca 150 stunden )

Der Arbeitgeber kann Dich zwar einseitig bis zum Ende der Kündigzungsfrist freistellen, er darf dann aber nicht Deine Urlaubsansprüche und Zeitguthaben damit verrechnen, sondern muss Dir diese ausbezahlen!

Deine Lohnzahlungen hast Du selbstverständlich auch bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu erhalten.

Da es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, ist eine Kündigung auch nur erlaubt, wenn diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag oder einem anzuwendenden Tarifvertrag (für Peronaldienstleister/Zeitarbeitsfirmen die Tarifverträge des DGB mit iGZ oder BAP/BZA) vereinbart worden ist.

Familiengerd  31.01.2014, 22:25

Erganzung:

Für den Fall, dass auf die Zeitarbeitsfirma einer der beiden genannten Tarifverträge Anwendugn findet, hat die Firma leider das Recht zur Freistellung unter Anrechung von Urlaubsansprüchen und Zeitguthaben, z.B. so nach § 3.2.5. des Manteltarifvertrags iGZ.

Eigentlich muss aus dem Arbeitsvertrag ersichtlich sein, ob ein Tarifvertrag anzuwenden ist; er muss dann nach dem Tarifvertragsgesetz auch für den Arbeitnehmer einsehbar oder an geeigneter Stelle ausgelegt sein.

3letic3rider 
Beitragsersteller
 31.01.2014, 17:44

vielen dank für die antwort !

Hi,

erstmal sollteste prüfen, ob bei ner Verteragsverlängerung überhaupt ne neue Probezeit beginnt.

Ich denke, das dürfte nicht so sein.

Also gehste erstmal gegen die Kündigung vor.

Was auf der Kündigung für n Datum steht ist unerheblich.

Die wirkt erst mit dem nachweislichen Zuigang beim Empfänger.

Zudem ist auch fraglich ob ein befristeter Vertrag überhaupt so ohne weiteres kündbar ist.

Ich denke, wenn du klagst, holst du mindestens den Monat bis Ende März raus + abgeltung des Urlaubs und des Stunenkontos.

Ob jetzt auf dem Kündigungsschreiben der 27. oder 28. Januar steht, spielt im Endeffekt keine Rolle. Die ZAF kann ja sagen, man hätte dieses Schreiben schon am 27., vor Deinem Anruf vorbereitet.

Gibt es eigentlich in Deinem befristeten Arbeitsvertrag eine Kündigungsvereinbarung oder einen Verweis auf einen anwendbaren Tarifvertrag? Wenn nicht, kann der Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz sowieso nicht gekündigt werden.

Was Deine Frage nach Urlaub und Überstunden betrifft: Solange Du arbeitsunfähig bist, darf weder Urlaub noch Überstunden abgezogen werden. Alles was zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch übrig ist, muss ausgezahlt werden.

Du solltest Dich mal mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Solange Du noch krankgeschrieben bist, kann man Dich zwar nicht vermittelt aber da ist die Zeit absehbar und arbeitssuchend musst Du Dich so schnell wie möglich melden.

3letic3rider 
Beitragsersteller
 31.01.2014, 17:43

danke für die schnelle beantwortung meiner frage. das datum macht mich nur stutzig weil nie die rede von kündigung war, auch nicht während des telefonats am abend des 28.01. davon mal abgesehen, kann die firma mich während (war ja am 27.01. schon krankgemeldet ) überhaupt freistellen und kündigen ? auf mich wirkt es so als hätten sie es nur getan, um die ausfallzeit durch meine krankschreibung mit meinen überstunden zu begleichen, damit sie nicht durch lohnfortzahlung während meiner krankheit und die auszahlung meines "zeitguthabens" nach meinem ausscheiden "doppelt" zahlen. so würden sie mir halt einfach meine stunden + urlaub als lohn für die zeit der freistellung ( und krankheit ) zahlen und mir nichts mehr "schuldig" wenn die kündigungsfrist rum ist.

einen kündugungsgrund haben sie nicht angegeben, vermutlich weil es sich um einen auf 6 monate befristeten vertrag handelt und 6 monate als probezeit?! gelten ? ( vertrag wurde ja schon 2 mal um 6 monate verlängert )

das schreiben lautet wie folgt:

hiermit kündigen wir das bestehende arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächst zulässigen zeitpunkt, das ist nach unseren berechnungen der 28.02.14.

bis zum ablauf der kündigungsfrist werden sie unter fortzahlung der vertraglich vereinbarten vergütung unwiderruflich von der arbeitsleistung freigestellt. die freistellung erfolgt unter anrechnung der noch zustehenden zeitkontoguthabenansprüche vom 27.01.14 - 24.02.2014 und der noch zustehenden resturlaubsansprüche vom 25.02. - 28.02.14

bei der argentur habe ich mich ja sowieso schon arbeitsuchend gemeldet, da es sich ja um einen befristeten vertrag handelt. auch das vorgezogene enden des vertrags habe ich umgehend gemeldet.

Familiengerd  31.01.2014, 17:57
@3letic3rider

die freistellung erfolgt unter anrechnung der noch zustehenden zeitkontoguthabenansprüche vom 27.01.14 - 24.02.2014 und der noch zustehenden resturlaubsansprüche vom 25.02. - 28.02.14

Da es sich bei der Freistellung um eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers handelt, dürfen die Ansprüche aus Zeitkontoguthaben und Resturlaub nicht ohne Deien Zustimmung angerechnet werden.

Der 27.01.2014 wäre doch das Datum, wo das Kündigungsschreiben maschinell erstellt wurde und an dich dann verschickt wurde.

Denn du schreibst, ja das sie dir die Kündigung zum 28.02.2014 ausgesprochen haben.

Wenn dein Vertrag zum xyz endet oder befristet wäre, dann läuft dieser Vertrag auch bis ganz genau dahin. Wenn dieser Vertrag vorher beendet wird dann aus Grund xyz siehe Kündigungsschreiben.

Ob dieser Kündigungsgrund mit Kündigungsschreiben ordnungsgemäß wäre entnimmst du anhand des Grundes.

Aus betrieblichen Gründen müsste der AG dir betriebliche Gründe eigentlich auch nennen können, das bringt auch ein Anwalt für dich zum Vorschein (sei es weil du diesen tatsächlich beauftragst, sprich ihm das Mandat erteilst oder aber durch Auskunftsersuch, was du machen könntest, und was du machen könntest als auch was der Spaß dich kosten würde, wenn man vlt. bei einer Klage verlieren würde, dass kann dir der Anwalt grobgeschätzt aufgrund des Gegenstandswerts mitteilen)

Den Anwalt einfach mal hier empfohlen aufgrund der für mich gelesenen spontan-Kündigung, aufgrund von Überstunden-Auszahlung, Zeitkonto, Krankheit als auch die spontan-Freistellung bis zum 28.02.2014....

Denn mit so Freistellungen könnte es hier und da auch Ärger geben (positiv sehen, du hättest das schon mal schriftlich), denn du erhältst ja die Freistellung, weil deine Firma die 4 Tage Resturlaub ja einfließen ließ plus deine 150 Stunden für deine Freistellung vorgesehen wurden.

Erstmal wäre zu prüfen, bis wann würde dein Arbeitsvertrag laufen, ist die Kündigung gerechtfertigt betrieblich und tatsächlich machbar zu dem 28.02....

Das kannst entweder du aufgrund deines noch bestehenden Arbeitsvertrags nebst dem BGB in Erfahrung bringen, solltest du das allein nicht können wäre der Gang zum Anwalt dir zu empfehlen, immer dann wenn du dagegen angehen möchtest.

Plus was noch zu empfehlen wäre, trotz Krankheit, den Gang mit der Kündigung zum Arbeitsamt anzutreten und um rechtzeitig (und zwar mit Erhalt der Kündigung spätestens nächste Woche) dort etwaige Vertragsmodalitäten mit diesen zu klären bezüglich des Arbeitslosengeldes.

Lässt sich nebenbei das klären mit deinem Arbeitgeber oder mit deinem Anwalt, so läuft das dann vlt. mit den Arbeitslosengeld-Zahlungen nahtlos oder aber du hast durch Bewerbungen etc. einen relativ nahtlosen Sprung zu einem neuen AG geschafft, voraussgesetzt du bewirbst dich trotz Krankheit und dich nimmt wer mit Krankheit...

Vlt. wirst du nebenbei gesund brauchst nebenbei keine OP, da würde dann bei Kündigung alles irgendwie leichter werden, ansonsten Augen zu und durch und bissl gucken, dass man trotz momentaner Krankschreibung aktiv bleibt und die Gänge zum Amt als auch vlt. zum Anwalt für dich unternimmst. Arbeitsamt wäre sehr wichtig, daran kommst du nicht herum.

3letic3rider 
Beitragsersteller
 31.01.2014, 17:44

vielen dank für die antwort !