Nicht erbrachte Handwerkerleistung?
Da unser Dach undicht ist habe ich einen Dachdeckermeister damit beauftragt es abzudichten. Nach der erfolgten Reparatur wurde ordnungsgemäß die Rechnung bezahlt, aber beim nächsten Regen tropfte es ander gleichen Stelle durch. Der Dachdecker "besserte" dann noch dreimal (!) nach, ohne Erfolg:-( Habe ich jetzt die Möglichkeit, mein Geld zurück zu fordern (1000,-€)?
7 Antworten
Hier findet sich eine qualifizierte Antwort darauf: http://www.rechtsanwalt-vezzari.de/pageID_8441246.html
Hier würde ich einen Gutachter der Handwerkskammer beauftragen, danach würde ich einen anderen beauftragen, und diesen dann dem alten in Rechnung stellen.
Ja,hast du...bzw. du kannst einen weiteren Dachdecker beauftragen und der 1. Dachdecker muss für die Kosten aufkommen. Ich mach das gerade mit einem Klempner das Spiel...Dusche geht seit Wochen nicht,er hatte geschaut,neue Amaturen rein...immer noch nix...jetz hat er sich Monate(!) nicht gerührt und wir haben ihm jetzt eine gewisse Zeit eingeräumt um das zu regulieren,anderfalls wenden wir uns an wen anderes und er darf das dann zahlen - der Ratschlag zu jenem Vorgehen stammt übrigens von einem befreundeten Dachdeckermeister :)
Welches Dach ist es? Ein Flachdach? Schindeldach? Eternitdach?
Der Handwerker ist in der Garantiepflicht. Falls er das Geld nicht zurückzahlt, können Sie einen anderen Handwerker beauftragen und die Rechnung an Handwerker 1 schicken.
Es ist allerdings zu empfehlen, sich gütlich zu einigen.
Ausnahme könnte ein Flachdach sein, da ist es sehr schwierig die undichte Stelle zu finden.
Du solltest einmal die Handwerkskammer fragen ob der überhaupt solche Arbeiten ausführen darf und dort gemeldet ist. Wohl nicht und dann kannst du ihm ja sagen das du dein Geld zurück haben willst unter Vorbehalt ihn anzuzeigen wegen Betrugs oder unberechtigtem Ausführen von Handwerkerleistungen..