Rechnung Grunderwerbsteuer geht bei mir nicht ein. Kann mir einer sagen warum und ob diese irgendwann verjährt?

2 Antworten

Es ist anzunehmen, dass es noch keine Eintragung im Grundbuch in Form einer Auflassungsvormerkung erfolgt ist. D.h. das Häuschen ist noch nicht Dein Eigentum. Ich würde schnellsten den Notar aufsuchen um festzustellen warum noch keine Übertragung vorgenommen wurde

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ohne den Nachweis, dass die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt ist, kann der gekaufte Grundbesitz nicht auf ihren Namen im Grundbuch umgeschrieben werden, selbst dann wenn Sie den Kaufpreis längst gezahlt haben.

Fragen Sie folglich mal beim Notar oder besser noch beim Finanzamt der belegenen Sache nach.

Wer sollte denn gemäß Vereinbarung im Kaufvertrag die Grunderwerbsteuer zahlen, Sie oder der Verkäufer?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Beboengel 
Beitragsersteller
 20.12.2019, 11:15

Ich zahle die Grunderwerbsteuer als Käuferin. Natürlich liegt es nicht in meinem Interesse, jetzt wo ich eh soviele Kosten habe, die Pferde scheu zu machen. Ich kann warten.

Ach die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch brennt mir jetzt nicht unbedingt unter den Nägeln.

schelm1  20.12.2019, 16:14
@Beboengel

Das Finanzamt kann kräftige Zinszuschläge erheben.

Sie können die Gebäudeversicherung nicht mit Sonderkündigungsrecht kündigen, ohne im Grundbuch eingetragen zu sein.

Soweit eine Vermeitung vorliegt ergeben sich eineige Rechte gegenüber dem Mieter erst mit Ihrem Eintrag als Eigenümer im Grundbuch.