Rechnung Grunderwerbsteuer geht bei mir nicht ein. Kann mir einer sagen warum und ob diese irgendwann verjährt?
Hallo zusammen,
ich habe zu o. g. Thema einen Rechtsartikel gefunden, den ich leider nicht so richtig verstehe:
Tatsachen:
Ich habe Juli 2019 in Hessen ein Mini-Häuschen gekauft.
Bis heute liegt mir noch kein Grunderwerbsteuerbescheid vor.
Verjährt diese irgendwann?
Woran kann das liegen, dass mir die Rechnung noch nicht zugegangen ist?
Kann ich vergessen worden sein?
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.
Beste Grüße
2 Antworten
Es ist anzunehmen, dass es noch keine Eintragung im Grundbuch in Form einer Auflassungsvormerkung erfolgt ist. D.h. das Häuschen ist noch nicht Dein Eigentum. Ich würde schnellsten den Notar aufsuchen um festzustellen warum noch keine Übertragung vorgenommen wurde
Ohne den Nachweis, dass die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt ist, kann der gekaufte Grundbesitz nicht auf ihren Namen im Grundbuch umgeschrieben werden, selbst dann wenn Sie den Kaufpreis längst gezahlt haben.
Fragen Sie folglich mal beim Notar oder besser noch beim Finanzamt der belegenen Sache nach.
Wer sollte denn gemäß Vereinbarung im Kaufvertrag die Grunderwerbsteuer zahlen, Sie oder der Verkäufer?
Das Finanzamt kann kräftige Zinszuschläge erheben.
Sie können die Gebäudeversicherung nicht mit Sonderkündigungsrecht kündigen, ohne im Grundbuch eingetragen zu sein.
Soweit eine Vermeitung vorliegt ergeben sich eineige Rechte gegenüber dem Mieter erst mit Ihrem Eintrag als Eigenümer im Grundbuch.
Ich zahle die Grunderwerbsteuer als Käuferin. Natürlich liegt es nicht in meinem Interesse, jetzt wo ich eh soviele Kosten habe, die Pferde scheu zu machen. Ich kann warten.
Ach die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch brennt mir jetzt nicht unbedingt unter den Nägeln.