Wann verjährt ein Verstoß gegen das Baurecht?
Ein Onkel von mir hat bei seinem Hausbau vor 15 Jahren gegen die Baugenehmigung verstossen. Da sich niemand daran gestört hat, ist auch nichts passiert. Jetzt hat er eine Auseinandersetzung mit einem Nachbarn und dieser droht ihm mit Anzeige. Kann ihm noch etwas passieren?
6 Antworten
Inwieweit sich ein Bestandschutz ergibt, hängt sehr von den Umständen des Einzelfalles ab.
Ein anderer Ansatz: Zumindest, wenn die Auseinandersetzung nicht in ursächlichem Zusammenhang mit dem baurechtlichen Verstoß steht, könnte die Drohung mit einer Anzeige strafrechtlich als Nötigung zu werten sein. Weiß das der Nachbar?
Für Schwarzbauten gibt es keinen Bestandsschutz!!!
In einer thüringischen Kleinstadt haben Verwandte von Yvonne Catterfeld ihr Haus abreißen müssen, weil es seit mehr als 15 Jahren als Einfamilienhaus stand, genehmigt aber nur ein Gartenbungalow war. - Solange die zuständige Behörde davon nicht wusste, ging alles gut. Dann sollte das Grundstück geteilt werden und alles "flog auf". Es scheint also keine Verjährung zu geben. Es sei denn, die Behörde wusste nachweislich davon und hat den Verstoß geduldet. Dann dürfte Bestandsschutz eintreten.
Aus Unrecht kann niemals Recht werden. Schwarzbau ist Schwarzbau. Nur wenn die Gemeinde und die Untere Baubehörde ( Landratsamt ) es duldet kann es stehen bleiben. Wenn nicht droht Abbruch.
http://www.juraforum.de/forum/t145413/s.html
schau mal und bei google findest du unter Verjährung von Baurechtsverstößen noch einge Aussagen
Unrecht verjährt bei Bauangelegenheiten nicht. Wenn es publik wird droht abbruch, wenn keine Duldung (Gemeinde und LRA ) ausgesprochen wird.
Im Baurecht gibt es keine "Verjährung". Gar nicht.
lies malhttp://www.baufachinformation.de/buchkapitel.jsp?sch=bsf05_01.htm
Na da steht bestimmt nichts darüber drin :-(