Wenn man für ein altes Haus keinerlei Baugenehmigungsunterlagen mehr besitzt, muss man den Abriss befürchten?
Das Haus ist über 90 Jahre alt und durch Krieg und mehrfachen Wechsel des zuständigen Bauamtes ( Zuständigkeit wurde von mehreren Orten zusammengelegt) habe ich keine Unterlagen über die Baugenehmigung. Es ist ein Reihenhaus und die anderen Nachbarn bestzen auch keine Unterlagen mehr, auch nicht von den Nebengebäuden. Nun hat ein Nachbar gemeint, dadurch könnte es passieren, dass wir einen Abriss in Kauf nehmen müssten, ist das richtig?
6 Antworten
Nein, dafür müsste ja erstmal jemand anderes eine auf sich lautende Besitzurkunde haben um über seinen Besitz zu entscheiden. Eine Kopie der Unterlagen müsste aber auch beim Amt vorhanden sein?
Bzw. beim Katasteramt der Stadt wo das Haus steht muss der Eintrag drin sein.
Ja, für dieses Haus, Dachausbau, Fenstervergrößerung ...
Nein, beim Amt liegt ncichts mehr vor. Nur Sachen neueren Datums. Wir haben vom Vorbesitzer auch nichts erhalten
Neueren Datums für dieses Haus?
Mir ging es so ähnlich mit einem Haus das ich gekauft habe. Keine Papiere mehr, nix. . Ich habe einen Bestandsplan von einem Architekten machen lassen, diesen dann beim zuständigen Bauamt eingereicht und die Sache war erledigt. Wenn das ein Reihenhaus ist wurde es ja von einer Behörde irgendwann genehmigt.
Nein, da gilt Bestandsschutz. (Fast) alles nach spätestens 30 Jahren hat sich erledigt, sogar ein falsch im Grundbuch geführter Eigentümer hätte nach dieser Zeit kaum etwas zu befürchten.
So direkt erst mal nicht. Das zuständige Bauamt sollte die Unterlagen auch haben. Also mal da nachfragen.
Ich habe meine Akte beim Amt auch mal angeschaut und festgestellt es existiert so gut wie gar nichts, weil kein Antrag gestellt werden mußte außer 1923 und 1943 existieren je eine Seite. Nur mein Haus wurde so was um 1600 gebaut weit bevor überhaupt die Stadt vermessen wurde. Alles was ich herausfinden konnte war in Eigenarbeit.
Nein ... sicher nicht ...
Besitz, Kataster und Grundbuch haben nichts mit Bauunterlagen bzw. Baugenehmigung gemeinsam. Dass der Fragesteller in dem Haus wohnt, dass er laut Urkunde erworben hat, wird er/sie schon geprüft haben ;-)