Anwaltskosten einklagen?
Ich durfte vor kurzen eine Erbschaft antreten es handelte sich um 3 Baugrundstücke a 800 m². Erbschein und alles war bereits auf mich ausgestellt bis ein entfernter Onkel kam und einer Schenkungsurkunde ankam. Nach dieser Urkunde (1984) gehören ihm die Grundstücke.
Alles ging zum Anwalt und ich hatte Glück da diese Urkunde verjährt war :-)
Nun habe ich aber von meinem Anwalt eine Rechnung von über 4.000.- erhalten und sehe es eigentlich nicht ein das ich das zahlen muss nur weil dieser Onkel meinte er hat Anspruch auf mein Erbe.
Jetzt meine Frage, kann ich die entstandenen Anwaltskosten einklagen? Was muss ich nun tun? Aussicht auf Erfolg??
4 Antworten
Die Kosten für die außergerichtliche Abwehr unberechtigter Forderungen muss man leider selber tragen.
Erst einmal musst du die Kosten übernehmen, weil du den Anwalt beauftragt hast.
In einem zweiten Schritt kannst du gegen den Onkel auf dem privaten Rechtsweg auf Erstattung der Kosten klagen. Er hätte ja kleinbei geben können...
Dann kämen noch einmal zunächst die Kosten des neuen anwaltlichen Verfahrens auf dich zu. Wie die Sache ausgeht, ist fraglich. Also: Risko!
Ich würde deine Klage auf Erstattung ablehnen - du hast ja schon die drei Grundstücke erhalten... und kannst die Anwaltskosten ja bei Verkauf "umlegen" oder auch von der Steuer absetzen. Es war deine Entscheidung, den Anwalt einzuschalten.
Naja ich bin der Meinung das ich den Anwalt ja nur beauftragt habe weil mein Onkel diese Urkunde herausgezogen hat... hätte er sich nicht vorher informieren müssen? Dann wäre das ganz ja auch nie bis zu einem Anwalt gegangen.
In meinen Augen hatte er wie sich jetzt herausgestellt hat keinerlei Anspruch. Er hat aber das Vermessungsamt beauftragt "seine" Grundstücke zu vermessen. Diese Vermessung habe ich aber nicht zugelassen. Zum Glück, mit dieser Vermessung wäre die Verjährung aufgehoben worden. Also hat er in meinen Augen das mit Absicht gemacht.
Noch dazu hat er mir keine Gelegenheit gegeben die Urkunde einzusehen auch das musste ich im Grundbuchamt zahlen um diese zu bekommen. Nun kommen noch die Kosten der Grundbuchumschreibung und des Notars, dass er keine Ansprüche mehr gelten machen kann.
In meinen Augen hat er absolut berechnend gehandelt und wusste genau was er tun musste. Aufgrund seiner Aktivitäten musste ich ja einen Anwalt nehmen.
Die Anwaltsgebühren sind grundsätzlich von dem Mandanten zu tragen, der auch dem Anwalt den Auftrag erteilt hat.
Es ist aber möglich, dass die jeweilige Gegenseite die Anwaltskosten zu erstatten hat. Dies ist außergerichtlich bspw. dann der Fall, wenn der Rechtsanwalt mit dem Einzug einer Forderung beauftragt wird, mit welcher sich die Gegenseite in Verzug befindet oder der Gegner eine "unerlaubte Handlung" nach § 823 BGB begangen hat (Hierzu zählen auch sämtliche Strafvorschriften des Strafgesetzbuches (z.B. Betrug, Diebstahl usw.)).
Quelle:
http://www.kanzlei-hoffmeyer.de/index.php?page=rechtsanwaltskosten
Blöderweise muss man aber die Abwehr unberechtigter Forderungen selber zahlen.
Ich habe mir einen Anwalt suchen müssen da die Forderungen meines Onkels ja in meinen Augen nicht gerechtfertigt waren waren. Mein Anwalt hat dies dann eben auch bestätigt und die Gegenpartei antwortet das sie uns Recht geben, die Löschung aus dem GB akzeptieren und keinerlei Ansprüche aus der Urkunde mehr gelten machen wollen. Alles wird jetzt mir Notar geregelt.
Alles noch vor gerichtlich, also hat er doch meine Kosten zu zahlen wenn er ohne Grund von mir was haben möchte und ich um es zu beweisen einen Anwalt brauche.
dann geh zum anwalt und kalge