Zelten nur mit Baugenehmigung?
Hallo, das Bauamt war bei mir. Ich solle unverzüglich unser Campingzelt in unserem Garten abbauen, da ich gegen die Bauvorschriften in Hessen verstosse. Da mein Zelt 4m lang x 4m breit x 2m hoch ist, ergibt sich eine m³-Anzahl von 32 und erlaubt sind nur 30m³ umbauter Raum ohne Baugenehmigung, also 2m³ zuviel. Darf man jetzt noch niemals ein Campingzelt aufstellen in seinem Garten? Wir waren im Sommer auf einem Campingplatz. Da haben wir ja dann auch gegen die Bauvorschriften verstossen, da wir für den Platz auch keine Baugenehmigung hatten, oder?
14 Antworten
hmmm ich würde erstmal überhaupt anzweifeln on es bei einem handelsüblichen campingzelt (ok 4x4x2 ist groß aber jetzt auch nicht IRRE riesig) überhaupt um eine baulich anlage handelt. Kenn mich jetzt im baurecht in hessen nicht aus da ich Architekt in BaWü bin. Aber das ist im normalfall das was erst mal an erster stelle steht. Bauliche anlage JA/NEIN.
Grüße Evo
Baugenehmigung für ein Zelt??? Normal braucht man sowas nur für richtig grosse Zelte, Zirkuszelte oder Festzelte, weil da andere Leute drin sind falls da was passiert.. Aber wegen einem einfachen Zelt? Da würde ich den Anwalt bemühen..
wohnst du denn in dem Zelt oder steht das dauerhaft da?
wenn es dauerfhaft da steht ist es nicht erlaubt, wenn du es nur für eine vorübergehende Aktion aufstellst ist das kein Problem, dann muss man es nicht genehmigen lassen. Du darfst ja auch dein Wohnmobil nicht einfach aiuf der Straße parken
Strasse ist ja auch öffentlich, oder? Der Garten ist mein Eigentum und mein Grundstück!!!
Du darfst ja auch dein Wohnmobil nicht einfach aiuf der Straße parken
...und weshalb sollte dies nicht erlaubt sein?
ist so, lies selber nach. Ein Tag ist ok, danach hängt ein Strafzettel dran
wo soll ich´s nachlesen?
...trotz meiner jahrelangen Ordnungsamtberufserfahrung bin ich immernoch bereit Neues zu lernen^^
suuuper Da bräuchte niemand mehr teure Häuser zu bauen-- Grundstück kaufen : So ein " Kunststoffschuppen " drauf für 200 -300 eu ( ? ) --und ferdisch
Willst du uns hier verscheißern!!!!
Lt. Hessische Bauordnung sind fliegende Bauten und sonstige vorübergehend aufgestellte oder genutzte bauliche Anlagen mit einer Grundfläche von 100 m² genehmigungsfrei!!!
willste mich verkackeiern? Wo steht, dass ich nur vorübergehend das Zelt stehen habe???????????
Ramme doch einfach die Zeltstangen um 13cm in den Boden, dann ist das "Haus" nur noch 1.87m hoch, somit ergibt sich ein Volumen von 29.9 m3 und du kannst diesen abnormen Behördenfritzen den Stinkefinger zeigen :-))
Saugeile Antwort^^ würd ich direkt so machen :)
es steht nur da