Baugenehmigung (Grenzbebauung) für ein ca 1898 erbautes Haus gegen den Willen des Nachbarn (Baulast etc) möglich??
Habe vor ca. 30 Jahren ein altes Jugendstilhaus(Grundstück 16000qm/Wohnfläche 1600qm) gekauft.Nachdem ich das Haus verkaufen möchte habe ich festgestellt,das es für das ca 1898 erbaute Haus keine Baugenehmigung gibt.
Wollte also sofort eine Baugenehmigung beantragen,allerdings verweigerte mir ein Nachbar die Zustimmung, da das Haus zu nahe an der Grenze errichtet wurde.
Muss ich jetzt das 1898 erbaute Haus abreissen,wenn der Nachbar nicht einlenkt?
6 Antworten
Nein, abreißen musst du es nicht, aber eventuell darf der neue Eigentümer fast nichts oder sehr wenig ändern, weil das Haus Bestandsschutz bekommt.
Wir haben das Drama, seit Jahren, ein Haus gekauft (2012), für das es damals (1952) keine amtliche Baugenehmigung gab, sondern nur eine "Übereinkunft" mit dem Leiter des Bauamtes.
Das Haus ist nicht groß, das Grundstück ist gigantisch. Alle irgendwie gearteten Vorschläge, Bauvoranfragen, etc zur Veränderung der Immobilie wurden abgelehnt.
Wir durften Isolierverglaste Fenster einbauen, aber nur exakt so groß, wie die alten Fenster waren. Wir durften das Dach isolieren und neu eindecken lassen, aber keine größeren Dachfenster (Velux) oder Gauben einbauen lassen.
Selbst der Bau einer Garage auf der vorhandenen Bodenplatte der alten, aber abgerissenen Garage wurde untersagt.
Das Gebäude hat Bestandschutz mit genau den Aussenmaßen, die es jetzt hat.
Wir durften das Gebäude auch nicht abreißen lassen und ein gleich großes neues errichten! Mit dem Abriss wäre alles vorbei gewesen, ein neues Gebäude hätte nicht errichtet werden dürfen, weil es für dieses Grundstück keine Baugenhmigung, ja nicht mal einen Bbauungsplan gibt.
Shit happens.
Eine Baugenehmigung ist hier - solange nicht eine bauliche Änderung vorgesehen ist, die genehmigungspflichtig wäre - nicht erforderlich. Das Objekt entspricht in seiner jetzigen Situierung (und in seiner baulichen Ausprägung) keiner geltenden Norm; eine Genehmigung nach geltender Rechtslage wäre daher insofern gar nicht möglich. Hier greift jedoch der Bestandsschutz, da das Objekt älter ist als die Rechtsnorm.
Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Baugenehmigung erforderlich werden, könnte der Nachbar zwar seine Zustimmung verweigern, dies wäre jedoch hinsichtlich der bereits bestehenden nicht rechtskonformen Ausführung unerheblich.
Ich meine mal gehört zu haben das nur Häuser die nach einem bestimmten Jahr (1900 oder so)erbaut wurden eine Baugenehmigung brauchen. Ich empfehle dir in jedem Fall hier zu dich von einem Fachmann für Baurecht beraten zu lassen.
Das würde ich einen versierten Anwalt fragen und nicht ein Laienforum.
Es kommt wohl drauf an, ob es sich um einen Schwarzbau handelt, oder ob die Baugenehmigung nur nicht auffindbar ist.
Tatsächlich ist es ja so, dass der Hauskäufer selber dafür verantwortlich ist, wenn er ein Haus ohne Baugenehmigung kauft. Eine fehlende Baugenehmigung stellt einen Sachmangel dar. Man kann das aber auch bei einem Privatverkauf ausschließen.
Aber eben nicht, wenn das arglistig verschwiegen wird. Bei dir dürfte das jetzt nicht mehr klappen.
Wenn es sich um einen Schwarzbau handelt, dann ist eine Abrissverfügung schon sehr wahrscheinlich, wenn es die Bauaufsicht anstrebt. Ausnahmen gibts da aber auch immer.
Genauso ist auch Bestandsschutz möglich, wenn die Baugenehmigung ursprünglich vorhanden war, aber jetzt nicht mehr auffindbar ist.
Bei Häusern auf dem gebiet der DDR gibts auch eine Regelung, indem eine Abrissverfügung nicht mehr erfolgt, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist.
Egal, um was es sich handelt, an einen Anwalt wirst du nicht drumrum kommen.