Wann Schlüsselübergabe an Mieter?
Ich vermiete zum 1.4. eine Neubauwohnung, aktuell steht sie noch leer. Das Mietverhältnis beginnt also laut Vertrag erst zu diesem Datum.
Kann der künftige Mieter von mir aber schon vorher die Schlüssel verlangen, um z.B. Teile seiner Einrichtung schon vor dem 1.4. in die neue Wohnung zu bringen? Ich gehe davon aus, daß er mit seinen Umzug nicht erst pünktlich zum 1.4. beginnen kann oder will, sondern zu diesem Zeitpunkt womöglich schon drin wohnen will.
Oder hat er wirklich erst ab dem Tag Anspruch auf die Schlüssel, ab dem das Mietverhältnis beginnt und ab dem auch die Miete fließt?
Oder anders gesagt: Kann ich von ihm auch schon vorher eine Miete (zumindest anteilig) verlangen, wenn der die Schlüssel schon zu einem früheren Zeitpunkt möchte?
16 Antworten
Der Mieter hat in deinem Fall Anspruch auf die Wohnung ab dem 01.04., nicht früher. Dann bekommt er auch die Schlüssel. Wenn es dir möglich ist, deine Mieter früher in die Wohnung lassen, dann aber nicht umsonst. Ich persönlich handhabe das so, dass die Mieter früher in die Wohnung können um zu renovieren etc. gegen Zahlung der monatlichen Nebenkostenvorauszahlung. Wenn renoviert wird, wird auch Wasser, Strom verbraucht und ich sehe nicht ein, dass ich das bezahlen soll.
Man kann sich auf alles einigen, denke ich. Okay, wenn er zwei Tage früher den Schlüssel bekommt, wär mir das auch wurscht. Aber bei einer Wocher, klar. Und vier bis sechs Wochen früher würde ich den Mieter auch gar nicht erst reinlassen, maximal zwei Wochen vor Vertragsbeginn. Denn wenn er schon solange vor Vertragsbeginn in die Wohnung will und das theoretisch auch möglich wäre dann hätte man den MV schon zu diesem Zeitpunkt abschliessen können.
Ok, dann werde ich das so mit ihm regeln. Bis zu einer Woche vor Mietbeginn würde ich noch nichts extra verlangen, aber für alles, was darüber hinaus geht, möchte ich dann anteilig noch Miete und Nebenkosten.
Auch wenn er noch nicht drin wohnt, aber mir kostet das Leerstehen lassen ja auch was.
Sämtliche Betriebskosten gehen zu deinen Lasten. Aber dein Mieter nutzt die Wohnung schon........ Ich würde da von vornherein klare Fronten schaffen, denn Mieter gewöhnen sich sehr schnell an ein entgegenkommendes Verhalten des Vermieters. Dann kann man mal die Miete nicht pünktlich zahlen, dann wird der Hausflur mit Möbeln des Mieters vollgestellt...usw. Manche Mieter nehmen sich da dann einiges heraus. Ich gebe aber zu, dass es auch Mieter gibt, die freiwilig und ohne Aufforderung die Hälfte der Miete zahlen, weil sie früher reinkonnten.
Vor Mietbeginn kann der Mieter nicht die Schlüssel verlangen.
Aber was spricht dagegen sie ihm 1 - 2 Wochen früher zu geben?
Ich würde ab Zeitpunkt der Übergabe die Nebenkosten verlangen bzw. berechnen.
So ist das üblich.
Gegen 1-2 Wochen spricht sicher nichts, aber gegen 4-6 Wochen schon. Er hat mich ja jetzt schon gefragt, ob er die Schlüssel "demnächst" mal bekommen könnte.
Und du würdest auch dann noch die Nebenkosten berechnen, wenn es sich nur um 1 oder 2 Wochen handelt?
"...demnächst MAL..." kann es sein das er vielleucht nur mal messen will? Dann wäre es sicherlich nicht schlimm wenn du sie ihm mal 1 Tag überlässt. 4-6 Wochen vorher dauerhaft den Schlüssel finde ich auch recht anmassend
Nein, ausgemessen hat er ja schon. Also er selbst hatte bisher ausreichend Gelegenheit zur Besichtigung und Vermessung. Er meinte nur, daß er die Wohnung vorab auch mal seinen Angehörigen zeigen will, aber das ist für mich kein wichtiger Grund, ihm die Schlüssel schon so früh zu geben. Die Wohnung kann er ihnen dann ja immer noch zeigen, wenn er mal eingezogen ist. Die läuft ihm nicht davon.
Demnächst ist ja ein dehnbarer Begriff. Bei 4 - 6 Wochen würde bei mir der Spaß allerdings aufhören.
Natürlich zählen ab Tag der Schlüssel-/Wohnungübergabe die Nebenkosten.
Auf jeden Fall die verbrauchsabhängigen wie Wasser und Heizung.
Er meinte nur, daß er die Wohnung vorab auch mal seinen Angehörigen zeigen will, aber das ist für mich kein wichtiger Grund, ihm die Schlüssel schon so früh zu geben. Die Wohnung kann er ihnen dann ja immer noch zeigen, wenn er mal eingezogen ist. Die läuft ihm nicht davon.
So ist es.
Bei meinen letzten Umzügen habe ich immer die Schlüssel ein paar Tage vorher ohne zusätzliche Zahlung bekommen. Sieh' es doch als "Einzugsgeschenk" für Deinen Mieter. Das schafft ein gutes Verhältnis.
Man kann natürlich vereinbaren, daß bis zum 1.4. die Wohnung noch nicht genutzt werden darf, sondern man die Schlüssel nur erhält, um Vorarbeiten zu leisten.
Es liegt an Dir, wie das Mietverhältnis startet: mit Paragraphen oder freundschaftlich.
Natürlich bin ich kein Erbsenzähler, der sagt: Schlüssel erst ab Mietbeginn und keinen Tag früher. Wir reden hier aber nicht von ein paar Tagen, sondern gleich von 4 bis 6 Wochen früher. Und das muß ja nun wirklich nicht sein.
Das ist wirklich ein bißchen heftig.
Ihm steht die Wohnung ab dem 01.04. zu und nicht vorher. Wenn du ihm entgegenkommen willst kannst du jedoch vorher schon den Zutritt ermöglichen. Ich rate dir DRINGEND (!) eine genaue Übergabe mit Protokoll zu machen, bevor du ihm die Schlüssel aushändigst.
Wichtig ! Und dann schon vorher die Mietzahlung mit Einzahlungsbeleg für 01.04. verlangen.
Mit der Protokollübergabe die Schlüssel aushändigen .
So machen das die meisten Wohnungsverwaltungen.
Anspruch hat er erst ab dem 1.4. aber ihr könnt euch sicherlich einigen, dass er die Schlüssel für ein geringes entgeld auch schon vorher bekommt.
Ok, eine Renovierung ist ja in meinem Fall nicht nötig, da es sich um eine Neubauwohnung handelt (Erstbezug). Der Mieter braucht nur etwas Zeit für den Umzug und die gebe ich ihm gerne.
Wenn er aus seiner jetzigen Wohnung zum 1.4.draußen sein muß, kann er ja nicht am selben Tag schon in meine Wohung einziehen. Die Schlüssel ein bißchen früher zu übergeben, damit er sich einrichten kann, das ist ja ok. Aber nicht gleich 4 oder gar 6 Wochen früher.
Ab wann würdest du dann Nebenkosten berechnen? Ab einer Woche schon?