Schlüssel für Wohnungsbesichtigung aushändigen
Hallo,
ich hätte gern mal gewusst ob ich meinem Vermieter meinen Wohnungsschlüssel für Besichtigung mit eventuellen künftigen Mietern aushändigen muss, oder kann ich dies verweigern ? Sie meinte sie benötigt sie , den Ich wohne ja da nun nicht mehr richtig und hab dort nur noch Sachen stehen , Mietverhältnis ist zum 1.02.2013 gekündigt
(Wohnung ist bereits gekündigt)
Grüsse
5 Antworten
Kannst Du natürlich verweigern. Dann mußt Du aber zu Besichtigungsterminen vor Ort sein.
Denn Besichtigungen durch Mietinteressenten darfst Du nicht grundlos verhindern/verweigern.
Allerdings wäre zu überdenken/beachten das die Wohnung evtl. schon früher vermietet werden könnte.
Und wenn keine sehr persönlichen Sachen mehr in der Wohnung sind ...
Dann aber bitte nur einen Schlüssel.
Schlüsselhinterlegung
Für den Fall, dass der Mieter längere Zeit (mehrere Tage) abwesend (Arbeit, Urlaub, Krankheit) ist, muss er dem Vermieter oder einer anderen Vertrauensperson die Schlüssel überlassen, damit eine Besichtigung durchgeführt werden kann. Es genügt aber auch, dass der Mieter für den Vermieter (Handy) zumindest erreichbar ist, und so sichergestellt ist, das der Vermieter eine angemeldete Besichtigung auch in Abwesenheit des Mieters durchführen kann. In aller Regel (Ausnahme Verkaufbesichtigungen) ist es dem Vermieter aber zuzumuten so lange abzuwarten, bis eine persönliche Teilnahme des Mieters möglich ist.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm#zeit
WARUM verweigern ???
Wenn Du nicht zu den vereinarten Terminen anwesend sein kannst und um Deine Sachen so besorgt bist, solltest DU eine Vertretung mit dem Schlüssel dann schicken.
Unabhängig von der Tatsache das der Vermieter berechtigt ist die Wohnung Mietinteressenten zeigen zu können,
fragt man sich warum Du bis 31.01.2013 die Miete weiter bezahlen willst, wenn es dem Vermieter gelingt kurzfristig einen Nachmieter finden zu können, und Du da ja nicht mehr wohnst ?
Mal 1000 € sparen,
dann kannst Du Dir dann selber was besonders nettes zu Weihnachten schenken?
So lange Du dort noch Deine Miete bezahlst übst Du in der Wohnung das Hausrecht aus. Es liegt also in Deinem persönlichen Ermessen dem Vermieter den Schlüssel für die Besichtigung von Mietinteressenten auszuhändigen. Wenn Du keinerlei Konflikte mit dem Vermieter hattest würde ich das schon machen. Es könnte sich ja auch positiv für Dich auswirken. Wenn der Vermieter bereits vorzeitig schon einen Neumieter findet kann er ja auch im Gegenzug die Kündigungsfrist kürzen und Du könntest noch vor dem 01.02.2013 aus dem Mietverhältnis raus.
Der Vermieter muss mit dir einen Termin ausmachen, wenn er mit einem Interessenten in deine Wohnung möchte. Ganz egal ob du da noch richtig wohnst, oder nur noch einen Schrank darin hast.
Ich würde den Schlüssel nicht abgeben, da du ja noch private Sachen dort stehen hast. Andererseits haben Vermieter normalerweise noch einen eigenen Wohnungsschlüssel und kämen eh rein^^
Das steht ja auf einem anderen Blatt, aber wie willste das nachweisen?
Ich würde niemals einen Vermieter meine Wohnungsschlüssel überlassen. Ich wechsel Grundsätzlich immer gleich nach Einzug in einer neuen Wohnung das Türschloss aus. Man weiß ja nie, wer da alles ein Schlüssel von besitzt oder mal besessen hatte. So kann ich aber mit ruhigerem Gewissen auch mal in den Urlaub fahren.
Das macht glaube ich auch ziemlich viel Sinn. Sollte ich mir mal merken :-D
Das würde der einmal machen, dann würde er erstmal eine Anzeige kassieren ;)