Was tun, wenn Schlüsselübergabe verweigert wird?
Ein Mieter kündigt und zieht auch regulär nach 3 Monaten aus. Da dieser Mieter aber noch mehrere Mieten schuldet, (diese Schulden sind höher als die Kaution!) erhebt sich die Frage, ob es das gute Recht des Vermieters ist, die Kaution einzubehalten.
Der Mieter will aber bei der Schlüsselübergabe unbedingt die Kaution zurück bekommen. Ansonsten gibt er die Schlüssel nicht heraus.
Was kann der Vermieter tun??? Er braucht doch die Schlüssel dringend für den Nachmieter. Und wie käme der Vermieter zu seinem Geld, wenn er die Kaution zurück gäbe, um die Schlüssel zu bekommen?
13 Antworten
Ein Mieter hat kein Recht, auf sofortiger Herausgabe der Kautionsleistung zu bestehen. Einige Mängel können sich erst Tage nach seinem Auszug herausstellen. Wenn er die Schlüssel nicht herausrückt am Ende der Mietzeit, bist du berechtigt, das Schloss für den Ex-Mieter kostenpflichtig öffnen zu lassen.
Darüber hinaus macht er sich durch seine Weigerung mindestens nach § 240 StGB strafbar. Darüber sollte er mal nachdenken.
Für solche Fälle gibt es die Kaution
Schlüsseldienst und neues Schloß ist -wenn es kein Notfall ist - sicher preiswerter als die Kaution
Man könnte die Herausgabe einklagen - wieder eine Kostenabwägung, wenn der Mieter insolvent ist
Ich würde dem Mieter empfehlen, erst mal die rückständige Miete zu begleichen, bevor er mit Forderungen kommt. Auch würde ich ihm raten, die Schlüssel an den Vermieter zu übergeben, da sonst noch weitere Kosten auf ihn zukommen. .
Die Kaution ist für ausstehende Mieten, die rückst du sicher nicht raus. Wenn er die Schlüssel nicht raus gibt, wechselst du auch noch die Schlösser auf seine Rechnung aus. Das will der Typ sicher nicht.
Türschloss wechseln und die Kosten dem säumigen Mieter zusätzlich in Rechnung stellen. Die alten Schlüssel kann er sich dann vergolden lassen und in seiner neuen Wohnung an die Wand hängen.