Stromvertrag ab Mietbeginn oder Schlüsselübergabe?
Ich habe eine Wohnung 6 Tage nach Mietbeginn übernommen (Zählerstände sind im Protokoll aufgenommen). Der Vermieter meinte, ich solle meinen neuen Stromvertrag ab Mietbeginn vereinbaren, der Servicemitarbeiter beim Energieversorger wies mich darauf hin, dass üblicherweise der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe genommen wird, da ich vorher keine Einflussmöglichkeit auf den Stromverbrauch hatte. Fakt ist, ein späterer Vertragsbeginn bedeutet für mich weniger anteilige Grundkosten. Die Wohnung stand vorher gut 3 Monate leer Und Allgemeinstrom wird ja über die BK-abrechnung erfasst. Was gilt nun tatsächlich?
7 Antworten
der Servicemitarbeiter beim Energieversorger wies mich darauf hin, dass üblicherweise der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe genommen wird.
Das ist falsch: Der VM trägt nur bei Leerstand die Kosten, ab Mietvertragsbeginn daher nicht mehr.
Was gilt nun tatsächlich?
Die Grundkosten fallen bereits ab Mietbeginn dir zu. Die Verbrauchskosten (Klingeltrafo) will der VM anscheinend übernehmen, da Zählerstände erst ab Schlüsselübergabe dokumentiert wurden :-)
G imager761
Bei Leerstand wird entweder der Zähler ausgebaut oder abgeklemmt.
Welche Stromanbieter machen das? Meiner jedenfalls nicht. Meldet der Mieter sich beim Versorger ab/um geht der Vertrag automatisch auf den Eigentümer. Der zahlt dann einen minimalen Abschlag von etwa 10 € monatlich.
Wenn nicht, dürften dem Vermieter hier keine Kosten entstehen.
Zumindest die Grundkosten.
"Sei wann denn das?" **Schon immer.** Der Rechtsirrtum liegt vielmehr auf deiner Seite: Der Versorger hat einen Anspuch auf Arbeitspreis und Grundkosten einschl. Stromsteuer dem Eigentümer/Vermieter als **Auftraggegeber** der Einrichtung einer **Einzelverbrauchstelle** innerhalb *seiner* Elektroinstallation.Er allein ist **Vertragsschuldner** dem Versorger gegenüber, nicht der Mieter, der sich mit seiner Anmeldung der Verbrauchsstelle zur zeitweiligen (!) Kostentragung bereit erklärt.
G imager761
Mietbeginn ist nicht der Tag des Abschlusses des Mietvertrags, sondern der Beginn des Mietverhältnisses. Ab diesem Tage hätte der Mieter Nutzungsmöglichkeit und ist daher auch für den Stromverbrauch zuständig.
Es geht Dir also um die Einsparung von 6 Tagen für die Grundkosten. Du kannst es natürlich so machen, wie der Energieversorger meint. Es könnte aber sein, dass es dem Vermieter sauer aufstößt. Das kann Dir egal sein oder das kann Dir Sorgen machen. Es ist Deine Einschätzung.
Viel mehr kannst Du sparen, wenn Du Dir sobald wie möglich einen Anbieter mit einem günstigeren Tarif suchst.
Es gilt doch wohl die Schlüsselübergabe, spätestens der Mietbeginn, so jedenfalls in unseren Hütten. Und da ja für die Tage ein Betrag unter einem EUR belastet wird, geht es ja um richtige Beträge. Viel Glück.
Ich weiß ja nicht wie hoch die Grundkosten bei Deinem Anbieter sind. Bei meinem sind 120 € pro Jahr bzw. knapp 33 Cent pro Tag. Wären für 6 Tage knapp 2 €.
Üblicherweise wird der Zählerstand bei Wohnungsübergabe als Anfangsbestand genommen und dem Versorger mitgeteilt.
Gib als Ablesedatum das Datum des Mietbeginns an und gut ist.
Sei wann denn das? Das ist wieder ein typischer Rechtsirrtum deinerseits. Der Hauptzähler ist Eigentum des Netzinhabers. Die Grundgebühr wird vom Mieter als Vertragspartner des jeweilig gewählten Vertragspartners dem Mieter in Rechnung gestellt. Das ab Vertragsbeginn. Das ist in der Regel der Monatsbeginn, kann natürlich auch ab Einzug vereinbart werden. Bei Leerstand wird entweder der Zähler ausgebaut oder abgeklemmt. Wenn nicht, dürften dem Vermieter hier keine Kosten entstehen.