Malerarbeiten ohne mein Wissen?

6 Antworten

Heute macht ihr ganz normal die Übergabe. Ins Protokoll kommt lediglich der festgestellte Zustand heute bei der Übergabe und der ist sicher wunderbar, wenn der Maler schon seine Arbeit gemacht hat.

Sollte irgendwas reingeschrieben werden von wegen "Mieter erklären sich bereit, anteilig 220 € zu bezahlen", unterschreibt Ihr das Protokoll nicht.

Ist die Übergabe ohne weitere Beanstandung vorbei, geht es am Ende nur noch um die Rückzahlung der Kaution. Dafür kann sich der Vermieter 6 Monate Zeit lassen. Falls er sich irgend was von der Kaution einbehält, muss er über die Verwendung der Kaution abrechnen. Wenn er sich tatsächlich die 220 € einbehält, könnt Ihr immer noch von ihm verlangen, dass er diesen Betrag auch noch zurück zahlt. Notfalls mit Hilfe eines Rechtsanwalts und dann hat er wohl ziemlich schlechte Karten.

Andererseits: Ihr habt im Prinzip zugestimmt, dass Ihr Euch an den Kosten beteiligt. Wenn heute die Übergabe ansonsten problemlos verläuft, was spricht dagegen, ihm mitzuteilen, dass Euer Maler das wohl günstiger gemacht hätte, zumal Ihr selbst auch mitgeholfen hättet. Die Frage, um wieviel günstiger, beantwortet Ihr mit einem Gegenangebot von 150 €, die Ihr übernehmen würdet.

Mal ganz realistisch: Was bekommt man bei einem Handwerker für 220 €?

Wieviel m² Tapeten (Material) und tapezieren (Arbeit) oder Farbe (Material) und anstreichen (Arbeit)? Anteilige Anfahrtskosten nicht vergessen.

Hättet Ihr wirklich ein günstigeres Angebot bekommen können und um wieviel günstiger wäre es gewesen? Ihr würdet also nicht um 220 € streiten, sondern allenfalls um einen zweistelligen Betrag. Lohnt sich ein Streit, wenn der Vermieter dann nach weiteren Möglichkeiten sucht, Euch noch was aufs Auge zu drücken?

Falls er wirklich gar nicht abgehen will von den 220,- €, würdet Ihr wirklich wegen einer unbekannten Differenz einen Rechtsstreit mit unbekanntem Ausgang und weiteren Kosten anzetteln wollen?

Wie wäre es, mit dem Vermieter zu vereinbaren, dass Ihr 220,- € zahlt, wenn er im Gegenzug erklärt, außer evtl. Betriebskostennachzahlungen, keinerlei Forderungen mehr zu stellen und die Kaution bis auf einen evtl. Nachzahlungsbetrag sofort auszuzahlen? Das wäre doch auch eine saubere Lösung.

Kate1709 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 17:33

Der Vermieter hat mich stehen lassen und kein Schlüssel entgegen genommen, da ich nichts unterschrieben habe, da es jetzt plötzlich über 500 Euro wären zwecks Malerarbeiten.

bwhoch2  17.04.2018, 17:48
@Kate1709

Was hat er nun davon?

Dadurch, dass Du immer noch die Schlüssel hast und er vermutlich auch, könnten in den verbleibenden 2 Wochen Schäden entstehen, die dann Dir in die Schuhe geschoben werden. Deshalb mein Vorschlag:

Mach ein eigenes Protokoll. Schreib in das Protokoll alles das, was evtl. an Mängel und Schäden heute feststellbar war. Da der Maler schon drin war, wird das nicht viel sein. Wenn es gar nichts gab, umso besser. Gut wäre es, wenn ein neutraler Zeuge dabei wäre.

Schreib alle Zählerstände von heute rein, die Du ablesen kannst und schreib rein, wieviele Schlüssel Du zurück gibst oder schon zurück gegeben hat. Sollte der Anzahl entsprechen, die Du beim Einzug übernommen hast. Das Protokoll unterschreibst Du und der Zeuge. Eine Kopie geht an den Zeugen. Eines behältst Du. Dem Vermieter schickst Du kein Protokoll. Der hat sein eigenes.

Die Schlüssel steckst Du in einen Umschlag mit einem freundlichen Begleitbrief dazu: Hiermit übergebe ich Ihnen alle Schlüssel der Wohnung, die noch in meinem Besitz waren. (Anzahl der Schlüssel nach Art jeweils aufführen.) Du unteschreibst und Zeuge/Zeugin unterschreibt. Dann wirfst Du die den Umschlag mit den Schlüsseln wieder unter Zeuge/Zeugin-Aufsicht in den Briefkasten des Vermieters ein und schreibst Datum und Uhrzeit auf den Brief oder ein Beiblatt, das man behält. Evtl. den ganzen Vorgang vom Einpacken bis zum Einwerfen auch mit dem smartphone filmen.

Falls der Vermieter zu weit weg wohnt, schickst Du die Schlüssel in einem wattierten Umschlag per Einwurfeinschreiben an den Vermieter. Wieder unter Zeuge/Zeugin-Beobachtung.

In dem Brief teilst Du dem Vermieter außerdem mit, dass Du bis Ende April die Miete gezahlt hast und es untersagst, dass die Wohnung schon vor dem 1. Mai weiter genutzt wird, geschweige denn schon von einer neuen Mietpartei bezogen wird. (Renovierung ist auch eine Nutzung.) Andernfalls forderst Du die Miete für den entsprechenden Nutzungszeitraum zurück. Solltest Du dann in den nächsten Tagen beobachten, dass in der Wohnung fleißig gewerkelt wird, halte den Tag fest und informiere den Vermieter umgehend von Deiner Beobachtung.

Da er der festen Überzeugung ist, dass er die Kaution einbehält. Zumindest zu einem großen Teil, wirst Du Dich erst einmal gedulden müssen. Spätestens dann, wenn er über die Verwendung abrechnet und Du ihn auf Rückzahlung verklagst, muss er beweisen, dass ihm die Renovierung durch Dich überhaupt zustand. Damit wird er möglicherweise große Probleme bekommen und dann kann er zur Rückzahlung der Kaution verurteilt werden, wobei er zusätzlich auch noch eine Menge Prozesskosten zu tragen hätte.

In der Zwischenzeit kannst Du anhand Deines Mietvertrags und der sonstigen Dokumente mit einem versierten Rechtsanwalt Deine rechtliche Position klären und gut überlegen, welche Schritte Du tatsächlich unternehmen willst.

Kate1709 
Beitragsersteller
 18.04.2018, 08:47
@bwhoch2

Die Zählerstände wurden schon am 13.4.18 durch ein Messteam durchgeführt. Da sollte auch schon die Übergabe stattfinden, was der Vermieter aber 1 Stunde vorher abgesagt hatte.Wir haben auch mündlich vereinbart, dass er meine Einbauküche abkauft und es am Tag der Übergabe verrechnet. Somit hab ich ihn die Miete nicht überwiesen, sondern gestern bar gegeben und es unterschreiben lassen. Jetzt möchte er mir anhängen, dass ich quasi seit März raus bin,da die Miete nicht ,wie im Mietvertrag steht zum 3.Werktag auf sein Konto war.Ich muss aber dazu sagen, dass ich die ganzen Jahre jeweils zum 10.Werktag überwiesen habe und nie was dagegen gesagt wurde. Angeblich musste er notgedrungen renovieren, da am 1.5.die neuen Mieter einziehen und er es quasi an einem Tag nicht geschafft hätte. Ein Zeuge war gestern bei dem Gespräch dabei.

bwhoch2  18.04.2018, 08:59
@Kate1709
Die Zählerstände wurden schon am 13.4.18 durch ein Messteam durchgeführt.

Auch der Stromzähler, der Deiner Wohnung zugeordnet ist?

 Jetzt möchte er mir anhängen, dass ich quasi seit März raus bin,da die Miete nicht ,wie im Mietvertrag steht zum 3.Werktag auf sein Konto war.

Du hast die Miete nachbezahlt und damit ist das Thema durch. Für eine fristlose Kündigung wäre auch ein doppelter Betrag nötig gewesen. Es wurde festgestellt, dass es ausreicht, wenn am 3. Werktag überwiesen wird. Leider muss die Miete nicht mehr am 3. Werktag auf dem Konto sein. Somit hat Dein Vermieter auch hier schlechte Karten.

Angeblich musste er notgedrungen renovieren, da am 1.5.die neuen Mieter einziehen

Das ist sein Problem und nur mit Deinem guten Willen und Deinem Entgegenkommen war das möglich. Nun ist leider nicht mehr feststellbar, was vorher beschädigt war und von Deinen evtl. Renovierungspflichten hat er Dich auch befreit.

Nochmal meine dringende Empfehlung: Gehe genau so vor, wie ich Dir empfohlen habe. Du schaffst damit gute Voraussetzungen für einen späteren Rechtsstreit.

Du kannst es auch lassen und Dich später recht ärgern, weil er Dir noch was anhängt, was dann in der Zeit passiert ist, wo Du noch den Schlüssel hattest, aber schon renoviert war.

Kate1709 
Beitragsersteller
 18.04.2018, 10:52
@bwhoch2

Den Stromzähler hab ich abfotografiert und bei dem Anbieter abgemeldet.

Ich hab nochmal im Mietvertrag zwecks Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen nachgeschaut...unten im Mietvertrag steht,wenn keine Kreuze gesetzt wurden,ist das Verpflichtung des Vermieters.

Ich werde es so machen, wie du es gesagt hast.

Leider hab ich nur Fotos,als ich die Whg ins Internet gestellt habe, leider aber nicht, als ich ausgezogen bin.Wir haben gestern trotzdem nochmal Fotos gemacht.

bwhoch2  18.04.2018, 11:03
@Kate1709
Wir haben gestern trotzdem nochmal Fotos gemacht.

Das ist sehr gut, denn das war der Stand bei der verunglückten Übergabe. Will der Vermieter beweisen, dass zuvor die Wohnung in einem weitaus schlechteren Zustand war, also "beschädigt", muss er das beweisen und nicht Ihr, dass es nicht so war.

Hat er fotografiert, kann es sein, dass die Fotos wegen ihrer Qualität gar nicht als Beweis anerkannt werden und den Beweiswert von Digitalphotos kann man immer anzweifeln, denn schließlich lassen sich diese manipulieren.

So kann es natürlich Euren Photos im Zweifel auch ergehen, aber in einem halben Jahr kann sowieso niemand mehr feststellen, wie die Wohnung jetzt oder bei Eurem Auszug ausgesehen hat. Die Gerichte berufen sich allenfalls auf die Protokolle und wenn diese nicht von beiden oder neutralen Zeugen unterschrieben sind, nützen auch diese nicht viel. Dann sind sie nur Anhaltspunkte.

Kate1709 
Beitragsersteller
 18.04.2018, 11:56
@bwhoch2

Es gab weder ein Übergabeprotokoll zum Einzug,noch zum Auszug.

befindet sich der Vermieter im Annahmeverzug?Denn er hat ja 2 Termine abgesagt und gestern ist er einfach gegangen. Oder gilt generell der 30.4.?Das Messteam war ja schon im Auftrag des Vermieters da.

bwhoch2  18.04.2018, 11:59
@Kate1709

Es gibt hier keinen Annahmeverzug. Das Mietverhältnis endet am 30.04. Am Tag danach hast Du die Wohnung spätestens zurück zu geben, also zumindest die Schlüssel abzugeben. Das ist Deine Verpflichtung. Der Vermieter ist nicht in der Pflicht.

An Deiner Stelle würde ich aber, wie lang und breit beschrieben, die Schlüssel jetzt schon dem Vermieter zurück geben, damit Du aus der Verantwortung bist und dem Vermieter auch die Gelegenheit gibst, die Wohnung schon vorher zu nutzen. Je früher er sie exklusiv nachweislich nutzt, umso mehr Geld kannst Du aus der April-Miete zurück fordern. Nutzung ist Renovierung oder Einzug des Nachmieters.

Zunächst einmal stellt sich die Frage, mit welchem Rechtsanspruch der Vermieter euch mit dem Tapezieren belasten will. Nach dem Gesetz und der Rechtsprechung darf der Vermieter nur die Schönheitsrenovierungen nach tatsächlichem Bedarf auferlegen und tapezieren gehört da meistens nicht dazu, aber auch nur dann, wenn es gesetzeskonform im Mietvertrag vereinbart ist.

Nehmen wir nun mal an, hier habt die Pflicht, diese Schönheitsrenovierungen zu verrichten. Dies ist also juristisch gesehen eine Leistungspflicht eurerseits. In diesem Fall muss euch der Vermieter Gelegenheit gegeben haben, die Arbeiten selbst auszuführen oder jemanden zu beauftragen. Du kannst die Forderung also mit Verweis auf §281 Abs.1 BGB zurückweisen:

Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat.
Kate1709 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 10:20

Er hat die Arbeiten einfach ohne unser Wissen machen lassen und das ,obwohl noch keine komplette Schlüsselübergabe statt gefunden hat.Er hat sogar am 13.4.18 den Heizungsableser in unsere Wohnung gelassen.Das hab ich nur mitbekommen, da ich gerade in der Wohnung war.

Renick  17.04.2018, 10:22
@Kate1709

Ja, das habe ich verstanden aus deiner Frage. Wie erläutert und in dem Gesetz zu lesen hätte euch der Vermieter Gelegenheit und eine Frist geben müssen, die Leistung selbst zu erbringen. Die Forderung ist also nicht berechtigt.

bwhoch2  17.04.2018, 13:30
@Renick

Gibt es überhaupt eine Forderung?

Renick  17.04.2018, 13:44
@bwhoch2

Die Fragestellerin hat geschrieben:

und der Vermieter möchte jetzt anteilig Geld von uns

Daraus schließe ich, dass eine konkrete Forderung in einer bestimmten Höhe in Kürze kommen wird.

Was der Vermieter will, ist die eine Sache, wozu ihr verpflichtet seid, eine andere. Es ist deshalb zu prüfen, ob diesbezügliche mietvertragliche Vereinbarungen überhaupt und wenn, dann auch rechtswirksam, vorhanden sind. Wenn nicht, wäre die Wohnung lediglich besenrein zurück zu geben gewesen. Das beurteilen zu können, bedarf der Offenlegung der entsprechenden Klauseln.

Wenn sich eine Verpflichtung tatsächlich ergäbe, muss der Vermieter zunächst dem Mieter eine Frist setzen (2 Wochen) um selbst die entspr. SR durchzuführen. Hat er aber nicht , sondern eigenmächtig die Arbeiten beauftragt. Deshalb kann er nunmehr vom Mieter keine Kostenerstattung fordern.

Was stand/steht dazu im Übergabeprotokoll? Hast du dich dort womöglich dazu verpflichtet (von dir unterschrieben!) Schönheitsreparaturen durchzuführen? Wenn ja, wäre das ein eigenständiger Vertrag zu dessen Erfüllung du verpflichtet gewesen wärest.

Aus deiner Schilderung der Umstände und den  vorstehenden Ausführungen und Hinweisen meinerseits, erachte ich die Forderung (auch nicht eine Selbstbeteiligung) für ungerechtfertigt. Du solltest deshalb die Forderung wegen fehlender Rechtsgrundlage entschieden  zurückweisen.

Kate1709 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 10:46

Es gab damals kein Übergabeprotokoll, wir hatten lediglich die Schlüssel in der Wohnung des Vermieters bekommen. Ich werde diesbezüglich heute auch nichts unterschreiben

Nein darf er nicht. Nicht zahlen. Gut wäre es einen Maler zu finden der einen KV macht der niedriger liegt und das als Verhandlungsbasis nehmen. Schau auch nochmal in den Mietvertrag wie das geregelt ist

Kate1709 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 10:32

Wir hatten die Wohnung damals selber gestrichen, weil es sehr fleckig war,leider habe ich es nicht schriftlich. Dann hat er die Kündigung per Einschreiben nicht angenommen, da er angeblich keine Benachrichtigungskarte im Briefkasten hatte.

wilees  17.04.2018, 10:48
@Kate1709

Wir hatten die Wohnung damals selber gestrichen, weil es sehr fleckig war,

Kein Übergabeprotokoll + vertragliche Vereinbarung - auch erkann nicht nachweisen, dass Ihr eine renovierte Wohnung übernommen habt.

Problem ist ärgerlicherweise nur - er hat die Kaution und ein Rechtsstreit dürfte sich bei diesem geforderten Betrag nicht lohnen.

albatros  17.04.2018, 10:48
@Kate1709

Die Wohnung ist also euch unrenoviert übergeben worden. Daraus folgt, dass ihr sie auch unrenoviert zurückgeben dürft. Der Vermieter soll die Wohnung nicht in einem besseren Zustand zurückbekommen, als er sie übergeben hat.

Schon unter diesem Aspekt bräuchte die Wohnung lediglich grob gereinigt ("besenrein") zurück gegeben werden.

Kate1709 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 10:51

Sie war renoviert (weiss),aber sehr fleckig, also mussten wir nochmal drüber gehen

maxim65  17.04.2018, 10:29

Wenn im Vertrag dazu nichts vereinbart ist sollten gar keine Kosten auf dich zukommen. Da hat er wahrscheinlich geschlafen.Auf der anderen Seite sind 220 Euro verschmerzbar was er da haben will. Ich würde es abhängig machen inwieweit er sonst Problem macht.Also ob er noch was haben will was strittig ist usw.

Kate1709 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 10:10

Der Vermieter meinte, es würde ca 600 Euro kosten und er möchte anteilig 220 Euro. Der Maler hat aber die komplette Wohnung gestrichen (62qm)

Wenn im Mietvertrag keine Kreuze diesbezüglich gesetzt sind, ist das doch nicht gültig oder?

wilees  17.04.2018, 10:27
@Kate1709

Und ich vermute einmal, dass für den Austausch einer Tapete an 2 Wänden der Wohnung ein deutlich höherer Rechnungsbetrag gestellt wurde als den von Dir geforderten Betrag.

Realistisch gesehen, kommst Du dafür mit 220 Euro sehr günstig davon.

Kate1709 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 10:30
@wilees

Er hat uns doch aber die Chance genommen, es selbst zu verrichten. Oder?Das Mietverhältnis ist ja noch gar nicht beendet und er gewährt sich einfach Zutritt, um die Wohnung fertig zu bekommen.

wilees  17.04.2018, 10:34
@Kate1709

Nein das ist definitiv nicht in Ordnung - und er darf auch noch keine Nachmieter einziehen lassen, solange Ihr noch Mietzahlungen leistet. Ich würde die heutige Übergab abwarten, was evtl. noch bemängelt wird und erst dann entscheiden.

Z.B. - dafür, dass der Nachmieter früher einziehen kann, übernimmt der Vermieter die anteiligen Kosten dieser Teilrenovierung.

Kate1709 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 10:43
@wilees

Und was ist,wenn der neue Mieter nach Übergabe die Schlüssel bekommt. Ich vermute, dass der neue Mieter ab 1.5.offiziell einziehen darf.Übrigens gab es damals kein Übergabeprotokoll.

Was ist ein "Missverhältnis"? Was steht denn in Deinem Mietvertrag diesbezüglich?

Alicia54  17.04.2018, 10:09

Die FS wird Mietverhältnis gemeint haben und wird nur ein “Opfer“ der automatischen Wortkorrektur geworden sein🌝

Kate1709 
Beitragsersteller
 17.04.2018, 10:07

Ich meinte natürlich Mietverhältnis :)

Bei Paragraf 11 Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen sind keine Kreuze gesetzt

Bei Beendigung der Mietzeit steht nur:vollständig geräumt und gesäubert,in vertragsgemäßen Zustand zurück geben

wilees  17.04.2018, 10:13
@Kate1709

Bei dieser Formulierung dürften Eurerseits gar keine Schönheitsreparaturen zu leisten sein. Denn was wäre denn an "dieser" Tapete nicht vertragsgemäß gewesen.