verleihen und vermieten was ist der Unterschied

11 Antworten

Vermietung -> kostenpflichtig

Verleih -> kostenlos

Verleihen = Zur Nutzung vergeben, meist ohne Kossten........dann irgendwann zurückgeben an den Verleiher, der der Besitzer ist.

Vermieten = Gebrauch von Dingen oder Wohnunterkünften zu einem festen Mietsatz, der Vermieter bleibt immer der Besitzer.

Allgemein- oder umgangssprachlich wird hier oft nicht streng differenziert.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bedeutet der Begriff "Leihe", dass der Verleiher sich verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten (§ 598).

"Miete" bedeutet, dass der Vermieter sich verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren und der Mieter, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu bezahlen (§ 535).

Der Vermieter bleibt selbstverständlich nicht Besitzer (wie elenore ausführt), sondern Eigentümer, Besitzer wird der Mieter.

Verleihen bedeutet meist eine Überlassung ohne Kosten, z.B. im Freundeskreis. Bei der Miete (Wohnung, Auto) entstehen Kosten und ist i.d.R. ein Vertrag notwendig. Beim Fahrradverleih heißt es noch "Verleih", aber kostet etwas. I.d.R. handelt es hierbei um eine kurzzeitige Überlassung von ein paar Stunden bis wenige Tage.

verleihen: Kostenlos Vermieten: Kostet und läuft steuerlich über den staat

Außnahmen wie z.b.: Autoverleih ist im prinzip sowas wie Autobatterie... man müsste eigentlich Autoakku sagen aber wer sagt das schon ;) (akku weil wiederaufladbar)