wann Nebenverdienstbescheinigung vorlegen?

5 Antworten

Melden musst du es doch sowieso. Warum willst du warten, bis du eine Aufforderung bekommst? Zudem bist du dazu verpflichtet, es auch ohne Aufforderung zu tun.

Das wäre der sicherste Weg, denn in der Regel verzichtet das Jobcenter nicht darauf, um so früher sie diese haben um so besser, Kontoauszug über den Eingang deines Lohns möchten sie sicher ( Zuflussprinzip ) auch noch sehen.

Eine Nebenverdienstbescheinigung ist nicht per se nötig. Du nennst einfach die wesentlichen Änderungen im Sinne von SGB I § 60 Angabe von Tatsachen:

"(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

  1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
  2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
  3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen."

Es genügt also zunächst, mitzuteilen: "Ich habe einen Job", "Ich werde dann und dann anfangen", "Ich fing heute an" und später "Ich habe heute ein Gehalt von XY,- Euro erhalten" und, falls dies feststeht: "Laut Vertrag stehen mir monatlich XY. Euro zu" oder sogar noch "Diese müssen laut Vertrag am X. jeden Monats gezahlt werden".

Auf Verlangen muss man dann noch eventuell Beweismittel vorlegen. Eventuell. Da können gehören - müssen aber nicht: Kontoauszüge, Quittungen, Verträge, Bescheinigungen usw., also eventuell auch eine "Nebenverdienstbescheinigung" - obwohl die wohl eher für den Boss des Hauptverdienst gedacht ist, oder nicht?

Gruß aus Berlin, Gerd

Du kannst natürlich warten bis irgendjemand fragt wenn das Amt davon erfährt ABER Du solltest dann auch mit Sanktionen rechnen.

Also melde es und komme so Deiner Verpflichtung nach.

Du wartest nicht bis dich irgendjemand fragt. Du bist verpflichtet, Änderungen so schnell wie möglich dem Amt bekannt zu geben.

XBatwomanX 
Beitragsersteller
 25.01.2019, 14:15

Dem JC habe ich es bereits mitgeteilt, und bei dem Termin dann die Mitteilungsveränderung erhalten, wegen der Nebenverdienstbescheinigung wurde nichts gesagt, aber wann genau soll ich denn die Nebenverdienstbescheinigung denn dann vorlegen? Ich meine, vor, während oder nach dem 1. Monat des Minijobs?

isomatte  25.01.2019, 14:32
@XBatwomanX

Sobald du diese vom AG - zurück bekommst.