wann Nebenverdienstbescheinigung vorlegen?
Und zwar fange ich bald einen Minijob an (Arbeitsvertrag habe ich schon) und lebe in einer Bedarfsgemeinschaft. In meinem Haushalt wird ALG 2 bezogen. Ich habe vom Jobcenter eine Veränderungsmitteilung erhalten. Bei einem Termin wurde mir allerdings nichts von einer Nebenverdienstbescheinigung (Arbeitsbescheinigung?) gesagt und ich frage mich, ob ich diese jetzt trotzdem ausdrucken und ausfüllen (lassen) soll? Und wenn ja, wann soll diese beim JC vorgelegt werden? Oder kann ich das jetzt sein lassen und sollte ich jetzt lieber warten bis das JC nach Bescheinigungen (Einkommensbescheinigung/Verdienstabrechnung?) fragt??
Danke im Vorraus!
5 Antworten
Melden musst du es doch sowieso. Warum willst du warten, bis du eine Aufforderung bekommst? Zudem bist du dazu verpflichtet, es auch ohne Aufforderung zu tun.
Das wäre der sicherste Weg, denn in der Regel verzichtet das Jobcenter nicht darauf, um so früher sie diese haben um so besser, Kontoauszug über den Eingang deines Lohns möchten sie sicher ( Zuflussprinzip ) auch noch sehen.
Eine Nebenverdienstbescheinigung ist nicht per se nötig. Du nennst einfach die wesentlichen Änderungen im Sinne von SGB I § 60 Angabe von Tatsachen:
"(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
- alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
- Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
- Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen."
Es genügt also zunächst, mitzuteilen: "Ich habe einen Job", "Ich werde dann und dann anfangen", "Ich fing heute an" und später "Ich habe heute ein Gehalt von XY,- Euro erhalten" und, falls dies feststeht: "Laut Vertrag stehen mir monatlich XY. Euro zu" oder sogar noch "Diese müssen laut Vertrag am X. jeden Monats gezahlt werden".
Auf Verlangen muss man dann noch eventuell Beweismittel vorlegen. Eventuell. Da können gehören - müssen aber nicht: Kontoauszüge, Quittungen, Verträge, Bescheinigungen usw., also eventuell auch eine "Nebenverdienstbescheinigung" - obwohl die wohl eher für den Boss des Hauptverdienst gedacht ist, oder nicht?
Gruß aus Berlin, Gerd
Du kannst natürlich warten bis irgendjemand fragt wenn das Amt davon erfährt ABER Du solltest dann auch mit Sanktionen rechnen.
Also melde es und komme so Deiner Verpflichtung nach.
Du wartest nicht bis dich irgendjemand fragt. Du bist verpflichtet, Änderungen so schnell wie möglich dem Amt bekannt zu geben.
Sobald du diese vom AG - zurück bekommst.
Dem JC habe ich es bereits mitgeteilt, und bei dem Termin dann die Mitteilungsveränderung erhalten, wegen der Nebenverdienstbescheinigung wurde nichts gesagt, aber wann genau soll ich denn die Nebenverdienstbescheinigung denn dann vorlegen? Ich meine, vor, während oder nach dem 1. Monat des Minijobs?