Darf ich in eine andere Stadt ziehen ,wenn ich das ALG II beziehe?
Hallo erst mal!Ich wohne zur Zeit in Kiel und beziehe das ALG II.Bei mir liegt eine Suchterkrankung vor und möchte aus diesem Grund die Stadt wechseln.Meine Arbeitsvermittlerin sagte mir das es auf keinen Fall möglich ist,ausser wenn ich eine Bescheinigung von der Drogenberatung vorlege,dass es auf Grund des Umfeldes nicht mehr konstruktiv sei in Kiel zu bleiben.Stimmt das?Ich strebe an nach Koblenz zu ziehen um dort Abtand zu gewinnen und einer geregelten Arbeit nach zu gehen.Übergangsweis könnte ich evtl. bei meiner Freundin in Kastellaun unter kommen.Was muss ich beachten und welches Amt würde für mich zuständig sein?
Vielen Dank im vorraus.
5 Antworten
ja umziehen darfst schon du musst halt das bei dem amt im vorraus melden und absprechen hatte das gleiche probleme ja geh zu ner drogenberatungstätte und red mit denen oder du gehst zu deinem arzt und sagst er soll dir eine bescheinigung ausstellen das du ein drogenproblem hast und es das beste ist das du umziehst dann geht das schon und zu welchem amt du gehen solltest am besten zur arge also viel glück
Hallo,
ganz so einfach mit "hinziehen wo du willst" ist das unter Umständen nicht.
Wichtig ist, dass du vorab in deinem neuen Landkreis in der ARGE vorsprichst um die Mietobergrenzen zu erfahren. Die sagen dir dann auch, ob du eine Umzugsgenehmigung ("ist der Umzug notwendig? wenn ja warum") von deiner "alten" ARGE benötigst (Das ist das, worauf deine Vermittlerin bereits angesprochen hat) Ich würde ebenfalls empfehlen, da mit deiner Suchtberatungsstelle zu sprechen und evtl. Empfehlungen in der ARGE vorzulegen. Ggf. wird dies auch schon als wichtiger Grund anerkannt. (Wichtige Gründe sind normalerweise Arbeitsaufnahme oder Familienzusammenführungen etc.)
Natürlich darfst du in jedem Fall umziehen, halten kann man dich natürlich nicht... nur könnte es sein, dass sich die neue ARGE bei Nicht-Vorliegen der Umzugsgenehmigung sperrt, dir die KdU (Kosten der Unterkunft) und die Kaution zu bezahlen. Den ALG II-Regelsatz erhältst du aber auf jeden Fall.
Ich selbst finde dies ja rechtlich bedenklich die KdU zu streichen (vergleiche Grundrechte - Freizügigkeit), trotzdem schützt du dich vor Problemen, wenn du dies mit deiner "neuen" ARGE vorher genau abklärst, was beim Umzug zu beachten ist. Das wird teilweise etwas lockerer, teilweise etwas strenger gehandhabt. Schlussendlich erfährst du dort, was wichtig ist, die Aussage der Vermittlerin hat im Bezug auf deinen Umzug recht wenig wert.
Liegt kein wichtiger Grund für den Umzug vor, wirst du aber zumindest den Umzug vermutlich selbst finanzieren müssen.
Alles Gute!
so lange Du Deinen Umzug nicht von der ARGE finaziert haben möchtest, kannst Du hin ziehen wo Du möchtest......
vielen Dank, wenn ich Dir weiterhin helfen kann, lasse es mich wissen....
Als ALG II Bezieher darfst du natürlich umziehen. Es wird aber nur unter bestimmten Vorrausetzungen dein Umzug vom Amt bezahlt. In deinem persönlichen Fall würde ich mir tatsächlich von deiner Suchtberatungsstelle bescheinigen lassen, dass es notwendig für dich ist, umzuziehen. Dann hat die Sachbearbeiterin auch die Möglichkeit deinen Umzug zu finanzieren. Ansonsten gilt: Kannst hinziehen wohin du willst, bist aber für alle anfallenden Kosten selbst zuständig. Und du mußt bei der neuen Wohnungssuche berücksichtigen, dass die Wohnung den Auflagen nach ALG II entspricht.
hallo erstma ich hätte auch ma ne frage und zwar hab ich mich vor ein jahr von meiner ex getrennt aber seit gut 3 wochen bedrohen mich leute ich trau mich schon gar nicht mehr raus weill das leute sind die gar nicht ma kenne und das ist meine frage kann ich als ALG2 emfänger in eine andere stadt umziehen??