Einkommensbescheinigung für Minjob bei Hartz4
Hallo,
kurze Eckdaten : Bedarfsgemeinschaft, beide Hartz 4 - einer hat nun ab 01.04 neinen Minijob als Babysitter und der Arbeitgeber soll die Einkommensbescheinigung 8Zusatzblatt 2.2) ausfüllen. Diese ist aber recht kompliziert aufgebaut und so stehen Fragen im Raum. Sie ist natürlich bei der Minijobzentrale gemeldet !
Ist das Bruttoarbeitsgeld gleich Nettoarbeitsgeld oder soll der Arbeitgeber bei Bruttoarbeitsgeld die Beiträge für die Minijobzentrale dazurechnen ? Soll dann unter Abzüge (Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, ....) die Abgaben an die Minijobzentrale eingetragen werden ?
Maßgebliche Steuerklasse. Ich ging davon aus, ein Hartz 4 Bezieher hat keine Lohnstuerklasse und wie bekomme ich diese raus. Vor der Bedarfgemeinschaftsbildung bestand Stuerklasse 1.
Danke
2 Antworten
wenn da Probleme mit dem ausfüllen bestehen, dann soll der AG damit zur ARGE gehen, die sollen helfen, dafür werden sie auch bezahlt, denn eine Falschausfüllung kann ein riesen Theater hinter sich her ziehen, leider! Eigene Erfahrung. Dann hast du einen Freibetrag,danach wird Prozentual abgezoen,was dir wirklich bleibt ist leider nicht viel,denn es wird dir als Einkommen angerechnet, so ist das die bekommen den Hals nicht voll genug. Geh mit deinem AG zusammen zur AGRE und klär alles ab, so würde ich es machen, denn nur die wissen zu 100%, wie alles geht und was wie angerechnet wird. Dir ganz viel Glück!
Vollkommen richtig ! Man bauen die bei der Arge alles kompliziert auf, die wollen wohl nicht, das man wieder arbeitet (wenn, dann nur ihre EinEuro Basis). Die Einkommensbescheinigung ist wirklich kompliziert und ich gehe mal allein hin, um die Fragen vom AG beantworten zu können. Steuerklasse ist ja klar, es geht nur um Frage 1, vielleicht weiss jemand doch noch was dazu ?
wenn er/sei einen Job vergibt und jemanden einstellt, dann sollte er/sie sich diese Mühe auch machen, meine Meinung, ich würde drauf bestehen, denn das Theater, wenn was falsch eingetragen ist, dass ärgert den AG nachher noch viel mehr, glaub mir, habe das hinter mir, man war der genervt und ich auch und die ARGE auch, aber die SB bei der ARGE sind auch teilweise echt zu blöd, denn wer lesen kann ist klar im Vorteil und wer fragen kann ebenso, aber das sehen die SB ja nicht als notwendig an, dann ist der AN an der Reihe zu erklären und da geht die Arbeitszeiut wegen der Öffnugnszeiten der ARGEN eben drauf, ob einem sowas Wert ist? Muss jeder selber entscheiden, ich würde es nie wieder tun.
Hab ich so gelöst:
Hab dem Arbeitgeber jeden geldempfang quittiert (Quittungsblock). Da stand drazf: Monat.für den gezahlt wurde, Stundenzahl undnatürlich gesamtbetrag.
Original bekam ich, kopie behielt Cheffe.
Das Original habe ich dann der Arge vorgelegt, die haben sich das kopiert und gut war.
Leider hab ich den Job nicht mehr.
Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass ein AG sich in die lange Schlange bei der ARGE einreiht.