Arbeitsbescheinigung - ALG1 - Unangenehmer Arbeitgeber
Huhu =)
Da ich leider mom. Alg1 beantragen muss - wobei bei diesem Arbeitsklima (Mobbing - sogar seitens des Arbeitgebers), es ein Befreiungsschlag ist, endlich aus dem Betrieb zu sein, werde ich eine Arbeitsbescheinigung dem Arbeitgeber zukommen lassen müssen.
Da ich jedoch sehr negative Erfahrungen sammeln durfte, bin ich nicht heiß darauf, diese persönlich bei ihm abgeben zu müssen.
Was würdet ihr mir raten?
Die Bescheinigung zum Ausfüllen als Einschreiben mit Fristsetzung der Rücksendung binnen zwei Wochen, zu zu senden?
oder
In den sauren Apfel beißen und dies persönlich regeln -> sprich beim A-Geber abgeben??
Liebe Grüße, LoveHidalgo =)
7 Antworten
Mal ganz ehrlich? Ganz ganz ehrlich?
Das einzige,w as ich mit so einem netten AG noch machte, war (nachdem mein Anwalt nämlich alles andere geregelt hatte) mit zeugen hinzufahren und meine Sachen abzuholen.
Und das auch nur, weil ich ihnen nicht die Genugtuung geben wollte, dass ich nicht selber komme.
Sprich: Per Einschreiben (wenn Du das investieren magst, mit Rückschein), korrekter Brief mit Fristsetzung als Anschreiben dazu.
Wovon Du natürlich eine Kopie für Dich ziehst.
Und Glückwunsch, dass Du es geschaffst hast! Es kann nur besser werden :-)
NIE NIE NIE NIE NIEMALS solche wichtigen Dinger per EINWURF versenden.
Wenn per Einschreiben, dann Einschreiben mit Rückschein + Eigenhändig. Erst DANN ist es auch wirklich zugestellt und der Arbeitgeber kann nicht meckern.
Wenn du den Brief als Einwurf versendest, dann kann der Arbeitgeber sagen, dass er niemals diesen Brief gesehen hat. Es könnte ja ein Mitarbeiter gewesen sein, der den Briefkasten geleert hat oder er ist verschwunden. Deshalb wirklich NIEMALS sowas wichtiges per EINWURF Einschreiben. Wenn dann wirklich nur Einschreiben Eigenhändig und Rückschein.
P.s. DEr gesamte Brief kostete dann 0,60€ (Standardbrief) + 2,15€ (Einschreiben) + 3,95€ (Rückschein) + 3,95€ (Eigenhändig) = 10,65€
Du hättest es bei der Antragstellung direkt erwähnen sollen. Es gibt Lohnersatzbescheinigungen. In der Regel läuft es so an, dass du die Arbeitsbescheinigung (AB) abgibst/abschickst mit einer Frist. Wenn die sich weigern das auszufüllen, gibst du der Agentur für Arbeit Bescheid, weil die das auf Amtswegen anfordern können. Das macht man nicht direkt, da der Antragsteller eig selber dafür verantwortlich ist seine Unterlagen zu besorgen.
Einen Vorschuss gibt es nach dem SGB III nicht. Und selbst wenn es das in diesem Gesetz geben würde, ginge es in deinem Fall nicht, da unklar ist, wie viel Arbeitslosengeld du bekommst. Die Höhe richtet sich nach der AB. Liegt keine AB vor, kann nichts berechnet werden.
Wenn du einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) hast, musst du die AB nicht sofort einreichen. Alles andere kannst du abgeben, dann wird auch schon bewilligt. Einen WBA bekommst du, wenn du noch keinen neuen Anspruch erworben, jedoch einen Restanspruch von einem alten Anspruch hast.
Hat die Firma ein Büro? Falls ja, gib es da persönlich ab. Wenn nicht, geht es auch per Einschreiben mit Annahmebestätigung.
Zurücksenden kann er es gleich ans Amt.
hi,
hast du die möglichkeit ein fax zu versenden??
mach ich auch immer wenns schnell gehen sollte oder ich mit dem betrieb nichts mehr zu tun haben wollte.
Es gibt sicher eine Faxnummer und mach dich mal schlau wer die bescheinigung ausfüllen muss.Ich nehme mal an die Buchhaltung.Erkundige dich nach der faxnummer und sende es ihnen mit dem hinweis das es sehr dringend ist.und vorallem mach dir eine kopie von der bescheinigung die ja leider verschwinden könnte in deinen ehemaligen betrieb.
Lg.
kommt drauf an wie schnell du es brauchst. mache es erst mal so wie du sagtest Die Bescheinigung zum Ausfüllen als Einschreiben mit Fristsetzung der Rücksendung binnen zwei Wochen, zu zu senden?
wenn nichts zurück kommt persönlich hin gehen.
..weil man dann ja schon weiss,w as einen erwartet..?
Ja, das ist leider so. Kann das nachvollziehen. Fakt ist du hast ein Anrecht auf dieses Schreiben sonst klär das mal mit einem Anwalt ab
Nicht mit Rückschein - das Einschreiben ist nicht zugestellt, wenn die Annahme verweigert wird -, sondern als Einwurfeinschreiben, das mit dem Einwurf in den Haus-/Firmenbriefkasten als zugestellt gilt.