brauche ich gehaltsabrechunungen trotz Arbeitsbescheinigung-ALG?
Ich habe jetzt alle Arbeitsbescheinigungen abgegeben - ich musste 2 abgeben - die letzte habe ich leider später einreichen müssen - am selben Tag kam per Post das die noch Gehaltabrechungen brauchen...aber wozu brauchen sie die?
Ich hatte 2 arbeitgeber die letzten jahre... und bei dem einen habe ich nur die bescheinigung eingereicht und die andere letzte arbeitsbescheinigung habe ich nicht bis zur frist einreichen können, deswegen habe ich bevor es noch zu lange dauert ein paar gehaltsabrechungen abgegeben - also eigentlich alle die ich hatte, und in der post stand drin die brauchen noch für 2 monate...... dabei habe ich die nicht....und für die andere bescheinigung brauchte ich keine abrechnungen...was ist das denn für ein system? für den einen brauche ich keine und jetzt wollen sie für die andere welche? und brauchen die sie jetzt noch jetzt wo die bescheinigung nun da ist?
1 Antwort
Zur Berechnung Arbeitslosengeld wird immer der Vordruck Arbeitsbescheinigung benötigt, weil dort mehr Angaben vom Arbeitgeber drin zu machen sind, als in der Entgeltabrechnung enthalten sind.
Wenn der Arbeitgeber das aus irgendeinem Grund nicht schafft, die Arbeitsbescheinigung rechtzeitig auszufüllen, oder diese nicht ausfüllen will, kann man dies bei der Agentur angeben, und es kann aufgrund der Entgeltabrechnungen eine vorläufige Berechnung gemacht werden. Wenn dafür nicht genügend Unterlagen vorliegen, werden die noch fehlenden Unterlagen angefordert.
Wenn du dann zwischenzeitig doch noch die ausstehende Arbeitsbescheinigung nachreichst, wird die erst im Haus "rumgereicht", bis sie bei der zuständigen Fachabteilung liegt. Dann wird sie verarbeitet. Es kann daher sein, dass sich das Anschreiben (Anforderung von fehlenden Unterlagen) und der Eingang der Arbeitsbescheinigung überschnitten hat.
Klarheit bekommst du am besten über die Servicerufnummer (Kundennummer und Rentenversicherungsnummer bereit halten). Die können dann Auskunft geben, ob die Arbeitsbescheinigung eingegangen ist. Dann sind auch die Entgeltabrechnungen normalerweise nicht mehr erforderlich.