Wasserschaden Unterbringung
Hallo, wir haben seit mitte Oktober einen Wasserschaden in der Wohnung der jetzt langsam reguliert wird. Wir durften kurz vor Weihnachten in eine Ferienwohung einziehen. Der Mietvertrag geht hier bis mitte Januar. Die Möbel mußten auch aus der Wohnung raus, das haben wir diese Woche gemacht. Da wir eh bald ausziehen wollten und unser neues Objekt frei war, haben wir dort einen neuen Mietvertrag gemacht und die Möbel direkt dorthin gefahren. Das neue Objekt ist noch nicht renoviert. Die alte Wohnung haben wir mit 3 monatiger Kündigungsfrist gekündigt. Nun meine Frage, da die alte Wohnung weiterhin unbewohnbar ist, keine Toilette, keine Böden, Trockenmaschinen sind drin etc. und unser neues Objekt noch renoviert werden muß, was auch nicht so schnell geht, wie sieht es da mit Kostenübernahme von der Versicherung aus? Also können wir weiterhin in der Ferienwohnung bleiben? und wird diese von der Versicherung getragen? und wie sieht es mit der Miete fürs neue Objekt aus wo wir die Möbel drin haben? für hilfreiche Antworten bin ich dankbar.
4 Antworten
Das mußt Ihr mit der Versicherung verhandeln.Sie muß das Einlagern der Möbel bezahlen.und Die Ferienwohnung auch,solange Ihr nicht in die Wohnung könnt.
es gilt immer der Grundsatz der Schadenminderungspflicht. Wenn die Kosten für die Möbeleinlagerung höher wären, als die Miete für die neue Wohnung, wird der Versicherer die Miete übernehmen. Andererseits spart Ihr ja vermutlich die Miete für die alte Wohnung, wenn die noch unbewohnbar ist, insofern entsteht Euch ja kein Schaden. Die Renovierungskosten der neuen Wohnung wird der Versicherer nur übernehmen, wenn er dadurch die Kosten für die Ferienwohnung spart. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er die ja nur maximal bis zur Sanierung der alten Wohung übernehmen müßte. Außerdem kann es dafür eine zeitliche Begrenzung (z.B. 100 Tage ab Schadenfall o.ä.) geben.
Die Renovierung könnte auf Kulanz übernommen werden: wenn ihr dadurch schneller aus der Ferienwohnung rauskommen könnt, was ja die Kosten reduziert.
Die Miete für die neue Wohnung wird in der Übergangszeit wahrscheinlich übernommen werden, wenn ihr die Möbel umgehend dort gelagert habt, wenn Euch keine andere Lagermöglichkeit eröffnet wurde.
Meine Tochter hatte auch einen Wasserschaden,und die Wohnung war unbewohnbar. Nun kommt es darauf an,wie ihre Versicherung abgeschlosen ist. Sie hat 2 Wochen in einem Hotel gewohnt,die Möbel mußten bei einer Spedition untergestellt werden. Hat alles die Versicherung bezahlt. Sogar die Reinigung der Wohnung,nachdem der schaden behoben wurde. Ich denke ihr könnt weiterhin in der ferienwohnung bleiben.