Wann ist eine Garage Teil des Gebäudes?
Ich suche nach einer Definierung, wann eine Garage Teil des Gebäudes ist und wann dies nicht mehr gilt. Hintergrund ist der Abschluss einer neuen Wohngebäudeversicherung. Gibt es hier eine Norm oder Urteile?
In unserem Fall ist Garage seitlich, hat das gleiche Dach wie das restl. Gebäude, ist durch einen direkten Zugang aus dem Haus erreichbar, wurde mit dem Gebäude geplant usw. Ist also nicht nachträglich aufgestellt oder eine gelieferte Fertiggarage.
6 Antworten
bei der Wohngebäudeversicherung unterscheidet man zwischen :
>>> Gebäude, Gebäudezubehör und Gebäudebestandteile .
Garagen werden den Gebäudebestandteilen zugeordnet. Hierbei ist es von elementarer Bedeutung ob man die Sachen ohne Zerstörung trennen kann . ( § 93, BGB)
Stark vereinfach kannst du dir Folgendes merken :
>>> ist die Garage unterm Haus (im Keller ) zählt Sie automatisch zur Versicherungssumme. Steht sie daneben ( seitlich ) oder komplett frei, ist die gesondert zu bewerten .
In deinem Fall ist die Garage definitiv zu berücksichtigen !
Das ist eine 5 Sterne Antwort mit Referenz zur Definition. Vielen Dank.
Selbst ein frei stehende Garage kann in die Gebäudeversicherung mit einbezogen werden. Das muss dann nur in die Berechnung umbauter Raum einbezogen werden.
üblicherweise zeigt man doch dem Versicherungsexperten das Gebäude, das man versichern möchte. Ob die Garage dann extra bewertet werden muß oder nicht, muß ER dann beurteilen. Es gibt z.B. auch Versicherungsverträge, wo pauschal einige Garagen beitragsfrei mitversichert sind.
Versuch das mal bei einem "billigen" online-Versicherer
Wie von dir geschildert, ist die Garage Gebäudebestandteil und muss nicht extra in der Police erwähnt werden.
Alles was auf dem Grundstück steht, wird in der Gebäudeversicherung mitversichert.
Sollte eine Garage außerhalb des Grundstücks in der unmittelbaren Nähe stehen, muss im Antrag darauf hingewiesen werden, mit Lagezeichnung.