(Versicherung) Wann gilt ein Abwasserrohr als außerhalb des Gebäudes?

7 Antworten

Dein Fall, klarer gehts nimmer. Der Bruch ist außerhalb.

Prüfe also einen Regress gegenüber Deinem Onliner, weil er Dir den dafür nötigen Schutz verweigert hat. Die paar EURonen Mehrkosten hättest Du bestimmt gerne bezahlt.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ohne jetzt näher auf deine eigentliche Frage einzugehen, möchte ich dir einen anderen Weg aufzeigen Geld von der Versicherung zu bekommen.

Vorab habe ich aber noch Rückfragen.

Wer betreut dich?

  • ein Versicherungsvertreter
  • oder ein Versicherungsmakler

&

Wurde in den letzten Jahren eine Tarifumstellung bei deiner Gebäudeversicherung vorgenommen?

& Kannst du mir vielleicht deinen Tarif nennen ?

Henrik323 
Beitragsersteller
 30.01.2021, 14:32

Mittlerweile betreut mich ein Makler und ein Schadenregulierer, da der Schaden auch weiter unter dem Gebäude verläuft, das aber ein anderes Thema. Ich habe einen alten Vertrag aber immer mal wieder mit anderen verglichen und vor einigen Jahren neu ausrechnen lassen.

DerHans  31.01.2021, 11:41
@Henrik323

Wenn dein Vertrag in letzter Zeit neu geordnet wurde, (bzw. es reicht, wenn der Makler den Vertrag einsehen konnte), kannst du ihn wegen Beratungsfehler haftbar machen. Der Einschluss der Versorgungsrohre auf dem Grundstück wäre ja möglich gewesen. Wenn er dich darauf hingewiesen hat, müsste das ja aus dem Beratungsprotokoll hervor gehen.

Der Bruch ist außerhalb des Fundamentes.

Somit befindet sich das betroffene Rohr auch außerhalb des Gebäudes. Was soll daran zweideutig oder diskussionswürdig sein?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gilt die Außenkante des Gebäudes (das heißt auch unter der Betonsohle ist bereits außerhalb).

Genau deswegen kann man diese Rohre mit Zusatz in den Versicherungsschutz einbeziehen. (Zusatzbeitrag)

Die Durchführungen bis zum nächsten Anschlußstück, gehören mit zum Gebäude, hatte das auch mal, nach widerspruch hat die Versicherung bezahlt !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Henrik323 
Beitragsersteller
 30.01.2021, 12:56

Danke für die Info. Kannst du mir mehr dazu sagen. Worauf hast du dich da beruht. Kennst du vielleicht Gerichtsurteile? Bei welcher Versicherung bist du?

schoschi06  30.01.2021, 13:06
@Henrik323

Alles was fest mit dem Gebäude verbunden ist, dazu gehören selbstversdändlich auch die Anschlüsse die ins Haus führen bis zum nächsten trennbarem übergang ! Provinzialvers.

Henrik323 
Beitragsersteller
 30.01.2021, 13:10
@schoschi06

Ich werde erstmal Einspruch einlegen und dann mal weiter sehen. Ob das was du geschrieben hast, der Versichrung als Begründung ausreicht, weiß ich nicht. Schade, dass du nicht auch noch ein Gerichtsurteil parat hast. Ich finde nämlich nichts.

schoschi06  30.01.2021, 13:14
@Henrik323

Seh es mal anders herum, wenn der Rohrbruch innen gewesen were, hätte die Versicherung auch bis zum nächsten Anschlußstück zahlen müssen, also auch draussen !

DerHans  31.01.2021, 11:54
@schoschi06

Der Versicherungsort ist das Gebäude und da gilt die Außenkante. Rohre die zur Ver- oder Entsorgung des versicherten Gebäudes dienen, KÖNNEN ja eingeschlossen werden.

Was nützt es wenn du den Meter Rohr bezahlt bekommst, aber die Erdarbeiten musst du selbst bezahlen?