(Versicherung) Wann gilt ein Abwasserrohr als außerhalb des Gebäudes?
Hallo,
nach einem Abwasserrohrbruch, teile mir meine Versicherung mit, dass das Abwasserrohr nicht im Gebäude liegt und somit nicht versichert ist.
Bei dem Abwasserrohrohr ist es so, dass es zu 50% im Fundament steckt und zu 50% außerhalb des Fundamentes. Der Bruch ist außerhalb des Fundamentes.
Mir wurde zugetragen, dass es dazu ein Gerichtsurteil geben soll und das es heißt, dass Rohre die zum Teil im Fundament stecken, noch als "im Gebäude" gelten. Leider habe ich dazu nichts gefunden.
Vielleicht hat jemand auch schon einmal so einen Fall gehabt oder kann mir helfen. Danke schonmal im Voraus.
7 Antworten
Dein Fall, klarer gehts nimmer. Der Bruch ist außerhalb.
Prüfe also einen Regress gegenüber Deinem Onliner, weil er Dir den dafür nötigen Schutz verweigert hat. Die paar EURonen Mehrkosten hättest Du bestimmt gerne bezahlt.
Viel Glück.
Ohne jetzt näher auf deine eigentliche Frage einzugehen, möchte ich dir einen anderen Weg aufzeigen Geld von der Versicherung zu bekommen.
Vorab habe ich aber noch Rückfragen.
Wer betreut dich?
- ein Versicherungsvertreter
- oder ein Versicherungsmakler
&
Wurde in den letzten Jahren eine Tarifumstellung bei deiner Gebäudeversicherung vorgenommen?
& Kannst du mir vielleicht deinen Tarif nennen ?
Wenn dein Vertrag in letzter Zeit neu geordnet wurde, (bzw. es reicht, wenn der Makler den Vertrag einsehen konnte), kannst du ihn wegen Beratungsfehler haftbar machen. Der Einschluss der Versorgungsrohre auf dem Grundstück wäre ja möglich gewesen. Wenn er dich darauf hingewiesen hat, müsste das ja aus dem Beratungsprotokoll hervor gehen.
Der Bruch ist außerhalb des Fundamentes.
Somit befindet sich das betroffene Rohr auch außerhalb des Gebäudes. Was soll daran zweideutig oder diskussionswürdig sein?
Es gilt die Außenkante des Gebäudes (das heißt auch unter der Betonsohle ist bereits außerhalb).
Genau deswegen kann man diese Rohre mit Zusatz in den Versicherungsschutz einbeziehen. (Zusatzbeitrag)
Die Durchführungen bis zum nächsten Anschlußstück, gehören mit zum Gebäude, hatte das auch mal, nach widerspruch hat die Versicherung bezahlt !
Danke für die Info. Kannst du mir mehr dazu sagen. Worauf hast du dich da beruht. Kennst du vielleicht Gerichtsurteile? Bei welcher Versicherung bist du?
Alles was fest mit dem Gebäude verbunden ist, dazu gehören selbstversdändlich auch die Anschlüsse die ins Haus führen bis zum nächsten trennbarem übergang ! Provinzialvers.
Ich werde erstmal Einspruch einlegen und dann mal weiter sehen. Ob das was du geschrieben hast, der Versichrung als Begründung ausreicht, weiß ich nicht. Schade, dass du nicht auch noch ein Gerichtsurteil parat hast. Ich finde nämlich nichts.
Seh es mal anders herum, wenn der Rohrbruch innen gewesen were, hätte die Versicherung auch bis zum nächsten Anschlußstück zahlen müssen, also auch draussen !
Der Versicherungsort ist das Gebäude und da gilt die Außenkante. Rohre die zur Ver- oder Entsorgung des versicherten Gebäudes dienen, KÖNNEN ja eingeschlossen werden.
Was nützt es wenn du den Meter Rohr bezahlt bekommst, aber die Erdarbeiten musst du selbst bezahlen?
Mittlerweile betreut mich ein Makler und ein Schadenregulierer, da der Schaden auch weiter unter dem Gebäude verläuft, das aber ein anderes Thema. Ich habe einen alten Vertrag aber immer mal wieder mit anderen verglichen und vor einigen Jahren neu ausrechnen lassen.