Muss die Wohngebäudeversicherung bei Eigentumswechsel anteilig bezahlt werden?
Hallo,
bei einem Immobilienkauf geht ja die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über, mit der Möglichkeit diese innerhalb eines Monats sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode zu kündigen.
Wie ist das, wenn man innerhalb zwei Wochen kündigt. Müssen hierzu anteilig die zwei Wochen bezahlt werden?
11 Antworten
Schadensversicherungen sind als Jahresbeitrag kalkuliert.
Machst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, ist die Prämie für den Vorvertrag verfallen. Für den neuen Vertrag zahlst du den neuen Jahresbeitrag.
Es steht dir natürlich frei, zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen.
Du hast NACH Eintrag im Grundbuch ein auserordentliches kündigungsrecht.
Verpasst du hier die Frist von 1 Monat, erlischt dies.
Ansonsten hast du bis 3 Monate vor Ablauf der hauptfälligkeit ein ordentliches kündigungsrecht.
Ansonsten hast du keinerlei Chance da was zu kündigen.
Viele Gesellschaften bieten es an, dass bei Übernahme der versicheringspolice durch neue Eigentümer der Vertrag schon mit der auflassungsvormerkung auf die neuen Besitzer übergeht.
Mit den 2 Wochen seh ich ne ganz durch.
Du kündigst deinen Vertrag zu einem Datum oder nächstmöglichen Zeitpunkt. Der ist immer das vertragsende lt. Tarof, oder grundbucheintrag + 1 monat. Der genaue Tag wird dir in der Bestätigung der Versicherungskündigung genannt.
Genau zu diesem Tag sollte die neue Versicherung loslaufen.
ACHTUNG: wenn dein Gebäude finanziert wird, und somit eine "bank" om Grundbuch steht, wird das alles etwas komplizierter, und ist mir viel Papierkram verbunden.
Ich geb dir den Tipp, informiere dich vorher, nicht dass das alles ein Chaos wird.
Möchtest du wissen wie es oftmals in de Praxis geregelt wird,.mit der Versicherungspolice bei Hausverkauf?
Das ist ganz einfach: Es gilt § 96 (3) VVG. "Eine Haftung des Erwerbers für die Prämie besteht nicht".
rd Versicherungsmakler
bei einem Immobilienkauf geht ja die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über,
Nicht ganz richtig.
Die Wohngebäudeversicherung geht erst mit Eintrag des neuen Eigentümers im Grundbuch über. Und auch erst ab diesem Zeitpunkt kann man die bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen.
Und bis zu diesem Zeitpunkt trägt der bisherige Gebäudeeigentümer auch die Verantwortung. Ausnahme im notariellen Kaufvertrag ist was anderes geregelt.
Dem Versicherer steht die Prämie bis zum Wirksamwerden der Kündigung natürlich zu denn bis dahin besteht ja auch Versicherungsschutz. Wenn der neue Eigentümer kündigt, kann der Versicherer die Prämie nur vom alten Eigentümer verlangen. Nach mehrmaligem Lesen verstehe ich das so, dass der neue Eigentümer zwei Wochen nach Grundbucheintrag rückwirkend zum Grundbucheintrag kündigt. Dann muss für die zwei Wochen natürlich nichts gezahlt werden. Sollte in der Zeit ein Schaden eingetreten sein gilt dieser als nicht versichert.
Wie alter und neuer Eigentümer dann untereinander klären ob z.B. der neue dem alten den Betrag erstattet, ist im Kaufvertrag geregelt. Das ist der Versicherung egal.
.... wie, rückwirkend kündigen nach einem Kauf? Wie soll das denn gehen?
Genau so.
Das geht natürlich nur, wenn der Versicherungsschutz durch den neuen Versicherer nahtlos gedeckt ist. Sonst bekommt der Erwerber gleich gewaltigen Ärger mit seiner finanzierenden Bank.
Danke. Im Kaufvertrag steht, dass Steuern und öffentliche Abgaben (interne Verrechner innerhalb eiens Kalenderjahres) der Käufer nimmt. Weiß nicht, ob eine Versicherung darunter fällt.