Nachbars Garage auf Grundstücksgrenze
Mein Problem ist folgendes.
Mein Nachbar hat seine Garage auf die Grundstücksgrenze gebaut. Dies war allerdings schon bevor ich meines erworben hatte. Die Garage wurde ohne Fundament gebaut und ich habe aus Gutmütigkeit einen Teil meines Grundstückes als Böschung stehen lassen, damit Herr Nachbar mit seiner Garage keine Probleme bekommt. Nun ist es aber so das ich den Platz dringend benötige, ich versuchte mit meinem Nachbarn darüber zu reden und fragte ihn ob er sich an den Kosten für das abfangen seines Gebäudes beteiligen würde. Dies wurde von ihm vehement abgelehnt. Vermutlich wurde sogar noch Erde aufgeschüttet damit die Garage das gleiche Höhenniveau wie sein Wohnhaus hat. Jetzt stellt sich mir die Frage wer für das abfangen der Garage verantwortlich ist, bin ich verpflichtet 10 – 15 qm meines Grundstückes zu verschenken weil sich mein Nachbar das Geld für ein Fundament gespart hat? Es wurde von ihm keine Genehmigung vom Vorbesitzer oder von mir eingeholt, dass er die Garage so bauen darf. Am meisten ärgerte mich die Aussage von ihm, dass auch beim abfangen Risse in der Garage entstehen könnten und drohte mir, wenn dies der Fall wäre, mit Ärger. Ich bin mal auf Eure Meinungen gespannt!
6 Antworten
Nach allen Landesbauordnungen (öffentliches Recht) dürfen Garagen mit bestimmten Maßen unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden, auch ohne die Nachbarschaft fragen zu müssen.
Damit sind aber die privatrechtlichen Vorschriften des BGB und des Landesnachbarrechtsgesetzes nicht aufgehoben. Ob in Deinem Fall die sehr unterschiedlichen und komplexen Vorschriften verletzt worden sind und welche Ansprüche Du hast kann Dir bei GF niemand seriös sagen. Dazu brauchst Du einen Rechtsanwalt vor Ort.
Ich würde sagen: Nimm dir einen Anwalt für Baurecht, der Nachbar will es anscheinend so.
Du bist nicht für die Sicherung Zuständig, so lange Du die Höhe deines Gartens nicht Verändert hast. Ist allein sein Problem, wenn er eine andere Höhe hat. Wenn Du 1m Boden bei Dir ab-trägst, sieht das natürlich anders aus.
Ich habe selber meine Garage auf der Grenze gebaut, Ist allerdings 25 Jahre her.Ich würde mich an das betreffende Bauamt wenden, weil eigendlich bei Grenzbebauung der Anlieger auch informiert wird, wenn der Vorbesitzer nichts weis ist das komisch.- Baugenehmigung? Gehe mit deinen Grundbuchauszug zum Bauamt und frage nach was möglich ist, nimm auch die Flurkarte mit und ein Foto
Vor 25 Jahren waren die Bauvorschriften ganz anders; siehe meine Antwort.
Die Bauaufsicht kümmert sich nur um die Einhaltung öffentlichen Rechts, nicht aber um die privatrechtlichen Vorschriften, die hier betroffen sind.
Noch was vergessen, -du mußt für das Abfangen der Garage deinen Nachbar die Möglichkeit geben, dein Grundstück für die Zeit zu Betreten.-Das er Kein Fundament gemacht hat , ist seine eigene Schuld! Wenn bei dir keine Eintragungen im Grundbuch wegen dem seine Garage ist, kannst du auf deinen Grundstück machen was du willst, mußt ihn allerdings informieren weil dem sein Eigentum bedroht ist, aber wie gesagt, erst Bauamt ,- die billige Variante - dann den Nachbarn -Schriftlich!- informieren, ev. dabei einen Anwalt für Bau.- und Landrecht erwähnen.
Lach,lach, mal Symbolisch, - ich kann dich doch nicht finanziell vepflichten meine Baufehler zu korigieren !!!! Dazu noch etwas,- meine Garage liegt ähnlich, Meine Garage liegt höher zum niederiegen Nachbarn, 20-80cm- soll ich den Regressplichtig machen wenn mir die Garage abkippt ?Lach..... Auf der Seite hin habe ich ein Fundament gemacht,,, Nachträglich! - Weil ich auch mit Bodenplatte gebaut habe,und um ein Ausspühlen des Untergrundes zu verhindern und so Ruhe mit meinen Nachbarn zu haben,-grins
Natürlich dürfte mein Nachbar zum abfangen seiner Garage mein Grundstück betreten. Er ist aber scheinbar der Meinung das dies meine Sache wäre. Ich hatte ihm ja angeboten das gemeinsam zu bezahlen. Nach seiner eindeutigen Ablehnung bin ich aber ehrlich gesagt nicht mehr dazu bereit. Im Grundbuch steht nicht das mein Grundstück aufgrund der Garage beeinträchtigt wäre. Ich werde mal den Rat zum Bauamt zu gehen befolgen. Vielen Dank vorab an alle für die Antworten.