Wann darf ich mein Urlaubstage Auszahlung lassen?

3 Antworten

Urlaub darf nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz abgegolten (ausgezahlt) werden, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.

Kannst Du krankheitsbedingt überhaupt nicht mehr zurück in den Betrieb oder meinst Du dieses Jahr?

Askar1973 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 12:27

Perfekt danke

Askar1973 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 11:51

Das Problem ist,

Wenn ich kündige bekomme ich Problem und Sperrung und wenn AG Kündigen bekommt er auch Problem.

Ich weiß nicht wie weite geht mit diesem Situation.

Hexle2  09.11.2021, 12:22
@Askar1973

Wenn Du Deinen Job kündigst, weil Du ihn gesundheitlich nicht mehr ausüben kannst, bekommst Du keine Probleme.

Davon mal abgesehen, dann lass das Arbeitsverhältnis doch weiterlaufen, bis Du die Umschulung machen kannst oder bis Dein AG Dir personenbedingt (krankheitsbedingt) kündigen kann. Das dauert zwar noch eine Weile, das Bundesarbeitsgericht hat aber schon festgestellt, dass wegen Langzeiterkrankung ein AG nach acht Monaten kündigen kann.

Die vorgeschriebene "Drei-Stufen-Prüfung" wird dann auch zeigen, dass eine Kündigung ausgesprochen werden kann.

Der Urlaub aus diesem Jahr verfällt erst am 31. März 2023, er geht nicht verloren (zumindest der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub, den übergesetzlichen kann der AG mit entsprechender Vereinbarung auch vor Beendigung auszahlen) und mit Beginn der Umschulung kannst Du sowieso kündigen.

Askar1973 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 11:39

Danke,

Ich habe aber noch nicht gekündigt und der AG auch mich noch nicht gekündigt.

Das Arbeitsverhältnis läuft noch.

Dieses Jahr ist auch noch nicht zu Ende .

Meine Frage ist wann kann ich zu AG wegen Auszahlung fragen?

Gruß

Hexle2  09.11.2021, 11:41
@Askar1973

Er darf erst auszahlen, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Das betrifft zumindest den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub.

Gibt es im Betrieb mehr Urlaubsanspruch, kann es evtl. eine Regelung geben, Dir zumindest diesen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen, beim Mindesturlaub geht das rechtlich, wie schon gesagt, nicht, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht.

Askar1973 
Beitragsersteller
 09.11.2021, 11:29

Erst Danke für die Antwort.

Nein,

Weil ich seit drei Monaten ein Herzklappen OP gehabt habe und habe ich neu Herzklappen bekommen.

Ich bin Berufskraftfahrer und jetztige Job ist viel zu schwer für mich und trotzdem habe ich ein Umschulung Angebot vom Rentenversicherung bekommen.

Zu jetztige Job gehe ich überhaupt nicht zurück.

Gruß

Hexle2  09.11.2021, 11:31
@Askar1973

Dann wünsche ich Dir zuerst einmal alles Gute und gute Besserung.

Wenn Du aus der Firma ausscheidest, muss der AG Dir Deinen Urlaubsanspruch selbstverständlich nach § 7 Abs. 4 BUrlG auszahlen.

Das wird mit der letzten Abrechnung geschehen.

Den Urlaub für 2021 kannst du ja noch bis zum 31.3. 2022 nehmen. Ist das nicht möglich, kannst du DANACH einen geldlichen Ausgleich beantragen.

Wahrscheinlich garnicht! Wenn Du nicht arbeitest, hast Du auch keinen Anspruch auf Urlaub ...

Du bekommst ja eh nur noch bis Januar die Lohnfortzahlung. Danach bekommst Du Krankengeld von Deiner Krankenversicherung. Das sind etwa 60% von Deinem normalen Lohn ...

Familiengerd  09.11.2021, 17:30
Wahrscheinlich garnicht! Wenn Du nicht arbeitest, hast Du auch keinen Anspruch auf Urlaub ...

Das ist schlicht und einfach Unsinn!

Das sind etwa 60% von Deinem normalen Lohn ...

Das ist die Höhe des Arbeitslosengeldes ohne Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern (dann 67 %).

Das Krankengeld beträgt 70 % des Brutto-, aber maximal 90 % des Nettoentgelts.