Darf einen Urlaub für eine Schulung abgezogen werden?
Bei uns auf Arbeit wurde ein Werksbesuch von einen unserer Hersteller angeboten und wir wurden gefragt, ob wir an den drei Tagen Zeit haben. Ich sagte, dass ich nichts anderes geplant habe und wurde eingetragen. Später musste ich erfahren, dass uns dafür zwei Urlaubstage abgezogen werden. Dieser Werksbesuch hat mit Arbeit zu tun und interessiert mich noch sehr viel weniger, wenn ich dafür Urlaub nehmen muss. Jetzt kann ich mich nicht mehr davon abmelden.
Aus diesem Grund frage ich mich, ob man dafür Urlaub abgezogen bekommen darf.
7 Antworten
Kam die Einladung vom Arbeitgeber selber.. oder vom Lieferanten?
Wenn es eine Schulung ist, darf dafür weder Urlaub noch Zeitausgleich verrechnet werden.
Und wenn es eben mehr Ausflugsfahrt wäre, die Einladung vom Lieferanten erfolgte ohne Einbeziehung Deiner Firma.. dann müsste das aber deutlich von Anfang an mitgeteilt werden,d asss Ihr dafür Zeit geben müsst (sei es eben Urlaub oder vom Zeitkonto).
Gemeinhin legt der Ausdruck "Schulung" und auch "Werksbesuch" sehr nahe, dass es vorrangig um Arbeit geht. Da wäre Urlaubs-Verrechnung unangemessen.
Habt Ihr einen Betriebsrat,d ass Du da mal nachfragen kannst?
Einen Betriebsrat haben wir nicht. Und die Einladung mit Rahmenprogramm lag im Büro, ich wurde aber vom Arbeitgeber gefragt.
Bei uns auf Arbeit wurde ein Werksbesuch von einen unserer Hersteller angeboten ......
Wer hat diesen Besuch beim Hersteller angeboten?
Ist es keine betriebliche Fortbildung , dann kann Dich auch keiner zur Teilnahme zwingen - also warum solltest Du Dich nicht abmelden können?
Weil die Hotels schon gebucht sind.
wir wurden gefragt,
Wer hat denn gefragt? Dein AG? Dann sehe ich keine Rechtfertigung deinen Urlaub deswegen abzuziehen. Der Hersteller? Dann war es wohl eher eine private Teilnahme wo Urlaub abgezogen wird.
War es wirklich eine Schulung, dann darf natürlich kein Urlaub abgezogen werden.
Wenn es wirklich eine Schulung
, wie du in der Überschrift schreibst, sein soll fällt das unter Weiterbildung und da darf kein Urlaub verrechnet werden.
Wenn du allerdings nur an einer Infoveranstaltung freiwillig teilnehmen möchtest, kann schon Urlaub abgezogen werden. Oder Überstundenausgleich. Sollte aber im Vorfeld auch erwähnt werden.
Gibt es keine Gewerkschaft oder BR. Da mal erkundigen.
Nein natürlich nicht. Eine firmenveranstaltung ist immer Arbeitszeit und kein privatvergnügen. Das geht schon alleine versicherunstechnisch nicht