Lohnt sich Urlaubstage auszahlen lassen .?
Hallo zusammen,
Ich habe für Dieses Jahr noch 16 Urlaubstage und Meine Chefin hat mir vorgeschlagen mir diese Auszubezahlen.
Ich Bekomme Ein Grundgehalt + Provision.
Wenn das Angebot überzeugend wird würde ich einwilligen, falls nicht, auf den Urlaub bestehen.
Wie wird in der Regel diese Summe ausgerechnet und welche Abzüge erwarten mich?
Viele Grüße
10 Antworten
Würde ich nie machen - Urlaub ist wichtig. Was du am Ende bekommst ist von einigen Faktoren abhängig. Die Buchhaltung kann es dir ausrechnen.
Musst Du selbst entscheiden, ich finde es aus finanzieller Sicht lächerlich.
Dein Monatsgehalt wird auf Arbeitstage gerechnet und dann hast Du natürlich ganz normal Deine Abzüge, die können auch höher sein, wenn Du bestimmte Grenzen überschreitest (bekommst aber das meiste beim Jahresausgleich zurück).
Freizeit ist unbezahlbar - für mich.
genauso ist es. 50% sind weg. Selbst bei SK3
In grober Näherung:
Monatsgehalt / 22 = Wert eines Urlaubstages. Zuzüglich eines Motivationsbonusses (denn warum sollte man seinen Urlaub sonst freiwillig verkaufen?).
Das alles brutto. Wenn es Urlaub aus diesem Jahr ist, wird das glaube ich als laufender Bezug versteuert, also wie ganz normales Gehalt.
Bei deiner besonderen Situation des Splits in Grundgehalt und Provision stelle ich mir das Ergebnis aber sehr dürftig vor.
Und grundsätzlich teile ich die Haltung von Hans und GravityZero.
Meine Chefin hat mir vorgeschlagen mir diese Auszubezahlen.
Deine Chefin sollte wissen, dass Urlaub (zumindest was den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub betrifft) während des Arbeitsverhältnisses nicht ausgezahlt werden darf.
Das Bundesurlaubsgesetz sagt dass Urlaub der Erholung dienen soll. Es hat schon seinen Grund, warum vier Urlaubswochen für jeden AN zwingend vorgeschrieben sind.
Urlaub darf nach § 7 Abs. 4 BUrlG nur abgegolten werden, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.
Wahrscheinlich würde Deine Chefin Dir dann auch nur das Urlaubsentgelt für die Urlaubstage bezahlen und (falls es das im Betrieb gibt) das Urlaubsgeld "vergessen".
Außerdem frage ich mich, warum Du das jetzt schon entscheiden sollst. Der August hat erst angefangen und es sind noch ein paar Monate bis Jahresende.
... Urlaubsgeld "vergessen"
Die gängige Methode, Urlaubsansprüche in Entgelt umzuwandeln ist ohnehin nicht gerade arbeitnehmerfreundlich:
Reell wäre es folgendermaßen:
Das Jahresgehalt (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) wird durch die Anzahl der im Jahr gearbeiteten Tage (bei genommenem Urlaub, also ca. 220-225 Tage) geteilt.
Das Ergebnis entspricht dem Gegenwert eines Arbeitstages und der Urlaub sollte damit abgegolten werden.
Der gesetzliche Jahresurlaub soll der Erholung dienen. Also auch eine gesundheitliche Prophylaxe.
Eine Auszahlung des Anspruchs ist nur in BEGRÜNDETEN Einzelfällen möglich. (Was netto dabei heraus kommt, ist meistens recht enttäuschend)
Eine Auszahlung des Anspruchs ist nur in BEGRÜNDETEN Einzelfällen möglich.
Der einzige begründete Fall den ich kenne ist beim gesetzlichen Mindesturlaub nach § 7 Abs. 4, dass der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.
"Das meiste" bekommt man eben nicht zurück. Die Sozialbeiträge sind weg. Dafür ist man auch nicht besser versichert.
Steuerlich kann man sogar in eine Progressionszone rutschen.