Muss ich Minusstunden nacharbeiten, wo sind meine Urlaubstage geblieben?

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Darf mein Chef meinen Urlaub verwenden für solche zwecke? (Keine Arbeit)

Klare Antwort: NEIN!

Wenn der AG nicht genug Arbeit für die AN hat, ist das sein eigenes Betriebsrisiko und nicht das des Arbeitnehmers. 

Wenn der AN arbeiten möchte aber vom AG keine/nicht genug Arbeit bekommt, befindet sich der AG nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss die AN dann so bezahlen als hätten sie gearbeitet. Es können keine Minusstunden entstehen und es muss auch nicht nachgearbeitet werden.

Annahmeverzug nach § 615 BGB hat rein gar nichts mit dem Urlaub zu tun. Der AG darf keinen Urlaub verrechnen.

Das sollte aber die Sekretärin Deines Chefs auch wissen (wenn sich der AG schon "dumm" stellt). Ich vermute mal, es gibt keinen Betriebsrat.

Ich würde den AG auffordern die Urlaubstage wieder zurückzubuchen und das Zeitkonto auch wieder in Ordnung zu bringen. Andernfalls kannst Du dieses Recht beim Arbeitsgericht einklagen (wenn der AG nach Aufforderung/Abmahnung die Sache nicht in Ordnung bringt).

Hexle2  05.09.2016, 19:02

Danke fürs Sternchen

Dein Arbeitgeber verhält sich nicht rechtmäßig. Ein Vertrag mit einer Vorgegeben Stundenanzahl geht in beide Richtungen. Du hast also auch einen Anspruch so viele Stunden arbeiten zu können. Hat dein Chef nicht genug Arbeit ist das erst mal sein Problem. Dafür kann er nicht deine Urlaubstage verbrauchen oder dir Minusstunden rein knallen. Das wäre ja noch schöner.


Nein, das Verhalten deines Arbeitgebers ist falsch - es sei denn, es hat sich in den letzten Jahren etwas geändert, wovon ich nichts mitbekommen habe, was ich aber nicht glaube.

Wenn der Arbeitgeber dich nach Hause schickt oder anruft, dass du zu Hause bleiben sollst, weil es zu wenig zu tun gibt, dann ist es nicht dein Verschulden. Der Arbeitgeber darf dir die Zeit weder vom Lohn abziehen noch als Minusstunden verbuchen. Das nennt man Annahmeverzugslohn. Du erscheinst ja ganz normal auf der Arbeit bzw. wärst dort erschienen, aber dein Arbeitgeber nimmt deine Leistung nicht an, weil es nichts zu tun gibt, so muss er dich trotzdem bezahlen. 

Etwas anderes wäre es, wenn es dein Verschulden wäre, wenn du permanent eher gehst oder später kommst und dadurch Minusstunden machst. 

Bevor gleich wieder jemand ankommt und fragt "Wo steht das denn?" -so wie es in Deutschland ja üblich ist, meistens von solchen Leuten, die sich daran aufgeilen, wenn andere Probleme mit ihren Arbeitgebern haben - ich habe den Paragraph nicht in Kopf, aber wenn man nach Annahmeverzugslohn googelt, findet man es. 

Familiengerd  05.09.2016, 14:21

ich habe den Paragraph nicht in Kopf

Hier hast Du ihn: Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"! ;-)

Nein, wenn dein AG keine Arbeit für dich hat, ist das sein Problem, nicht deins. Er befindet sich dann im Annahmeverzug und hat dich si zu bezahlen, als ob du gearbeitet hättest. Mit Urlaubstagen verrechnen ist nicht zulässig.