Wann darf ich mein Kind mitnehmen?
Hallo zusammen,
Fasse mich kurz und knapp zusammen:
Ich bin am 09.02.16 papa geworden. Im oktober 2016 hat sich meine frau getrennt. Habe meine Tochter in diesen ca 6 monaten einmal sehen können da ich in Inhaftiert war und das nur beim termin beim jugendamt zu erörterung der sorge für meine tochter. Haben das gemeinsame sorgerecht über die kleine. Da ich mich im freien weiterbeschäftigung befinde und meinen job nachgehen kann befinde ich mich im offenen vollzug und in der höchsten lockerrungsstufe so das ich jedemenge freiheit habe und auch an wochenenden zu hause bin bei meinen eltern zunächst. Meine noch frau möchte das ich und meine eltern jedesmal 250 km fahren sollen wenn wir die kleine sehen wollen. Sie sei noch zu klein sie möchte das mit nem physchologen abklärennur mit ihrem beisein und und und... sie hat sich getrennt. doch habe gehört das ich das recht habe die kleine schon an wochenenden mitnehmen kann oder sogar für eine woche noch vor der entgültigen scheidung und ich das auch machen soll mit der begründung so früh wie möglich zur tochter den kontakt beibehalten damit ich wir nicht noch fremder werden. Hoffe auf hilfreiche tipps. Vielrn dank
8 Antworten
Das mit dem Wochenende kannst Du knicken.
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass Du ein so kleines Kind übers Wochenende mitnehmen kannst, und das Kind dann keine psychischen Schäden davon trägt?
Du bist ein völlig Fremder für das Kind.
Bei so kleinen Kindern hat man häufigen kurzen Umgang. Zwei,drei Mal in der Woche für 2-3 Stunden, anfangs natürlich mit der Bezugsperson des Kindes.
Wenn Du das nicht leisten kannst, dann dauert das halt noch eine ganze Weile, bis das Kind Dich so gut kennt, dass man es Dir mitgeben kann.
Wie wäre es denn, wenn Du Dich erst mal informierst, was solch kleinen Kindern vorgeht?
Ich kenne die laufende Rechtssprechung sehr genau, ich habe täglich damit zu tun.
Ebenfalls habe ich täglich mit verstörten Kindern zu tun, die bei solchen Angelegenheiten zu Schaden kommen.
du kennst nichts von der laufenden rechsprechung sonst würdest du nicht so oft blödsinn schreiben. natürlich bekommt er umgang und natürlich bekommt er auch umgang recht zügig, in dem er das kind über das we mitnehmen kann. da trägt keiner schaden von. deine ansichten entstammen einer zeit die vor 100 jahren mal interessant war. willkommen im 21. jhd. und willkommen im zeitalter der modernen rechtsprechung.
Er ist der leibliche und juristische Vater des Kindes, die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht, also benötigt er KEINE Bezugsperson, KEINEN Aufpasser und KEINE weitere Erlaubnis um mit seinem Kind ein gemeinsames Papa-Wochenende zu verbringen.
Das kleine Kind ist kein Möbelstück,das man beanspruchen kann. Es geht um das Kindeswohl, und wenn die Mutter sich auf die Hinterbeine stellt, was ich mal annehme, dann wird kein Familiengericht der plötzlichen Wochenendregelung zustimmen.
Da muß die Mutter nicht mitmachen.
Hier ist das Kindeswohl gefährdet.
Außerdem - im Gesetz zu elterlichen Sorge ist ganz genau festgehalten, dass die Eltern das Alter und den individuellen Entwicklungsstand berücksichtigen müssen.
Ein 15 Monate altes Kind urplötzlich einem für das Kind Wildfremden mitzugeben, das ist Mißhandlung.
nein ist es nicht, dass ist laufende rechtsprechung und dafür gibts beginnenden betreuten umgang. genauso wird es passieren, wenn er klagen muss. es gibt einige treffen unter aufsicht des betreuers und ohne mutti natürlich und das geht in normalen umgang über. in der regel spätestens wenn mutti abgestillt hat, also so um 6.-8 monate. gehen umgänge über mti übernachtung. er ist der vater und will seine rolle ausleben, also wird man ihm auch das recht einräumen was er will. ob die mutter das mitmachen will oder nicht, interessiert keinen. sperrt sie sich massiv, wird ihr das sorgerecht abgenommen und das kind geht zum vater.
der umgangsberechtigte holt und bringt das kind und trägt die kosten des umgangs. da du straftäter bist, kannst du einen antrag stellen, dass dir das kind einmal im monat für 30 min. oder eine stunde in die anstalt gebracht wird, damit du es unter aufsicht sehen kannst.
auch zukünftig, wird es erstmal eineige treffen im jugendamt unter aufsicht geben und dann irgendwann (8-10 treffen) geht das in normalen umgang alle 14 tage von fr-so über. deine eltern können das kind dann sehen wenn du es bei dir hast.
dein normaler umgang wäre dann:
- alle 2 wochen von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen sommerferien.
du wirst das kind bringen und holen. du bist unterhaltspflichtig und trägst auch sämtliche kosten deines umgangs allein. sie muss keinen kontakt mehr zu dir halten.
betreffend das sorgerecht: das ist das papier nicht wert auf dem es steht. zu 99% trifft die mutter die entscheidungen hier allein. du bist nur gefragt bei bankdingen, bei nciht wichtigen ops und vielleicht noch bei der weiterführenden schule. mehr entscheidungen werden von dir nicht erwartet.
sieh also zu, dass du mit guter sozialprognose entlassen wirst, nicht wieder straffällig wirst und das dein psychologe dir erklärt das alles takko im kopf ist.
dein kind wird dir nicht fremder als dato: es kennt dich garnicht und weiß nichts von deiner existenz. du wirst es erst über lange zeit kennenlernen müssen^^ das schaffen vatis in der regel auch. erarbeite erstmal eine umgangsvereinbarung und lade wenn nötig zum jugendamt zum gespräch. der rest klärt sich in der regel von selbst.
Du sollst zur Tochter Kontakt halten, das ist richtig und auch wichtig für das Kind.
Aber,das Kind ist noch sehr klein, keine anderthalb Jahre, und du hast die Kleine lange Zeit nicht gesehen. Da finde ich, dass ein ganzes Wochenende ohne erneutes Kennenlernen viel zu lang.
Und nebenbei gesagt,nicht du hast das Umgangsrecht mit deiner Tochter, sondern das Kind hat das Umgangsrecht mit dir. DAs ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Natürlich sind die 250 km blöd. Das kann ich gut verstehen. Könntet ihr euch nicht in der MItte einigen? Jedenfalls, das sehr kleine Kind nun plötzlich für ein ganzes Wochenende mitzunehmen, ist für das Kindeswohl - und nur darum geht es - nicht dienlich.
was du darfst und kannst, solltest du beim Jugendamt nachfragen
aber ich würde dir raten, auch wenn du es darfst, nicht das Kind sofort ein ganzen WE mitzunehmen.
Versuche erst eine Beziehung aufzubauen, d.h. doch am Anfang so oft wie möglich hinzufahren
wenn du nämlich das Kind plötzlich über Nacht mitnimmst, kann es sein, das es einen richtigen Schreck bekommt und dich danach ablehnt, weil du für sie ein Fremder bist
lass dich nicht abschrecken, versuche regelmässig Kontakt zu haben, wenn es älter wird und ihr liebevollen Kontakt habt, werdet ihr eine Beziehung in den nächsten Jahren aufbauen können
Ciao :-)
Erstmal will ich dir sagen, dass ich es sehr schön finde, dass du deine Tochter sehen und für sie da sein willst. Das ist nicht selbstverständlich.
Deine Tochter wird es dir danken, denn Desintresse am eigenen Kind ist die größte Strafe die ein Kind erfahren kann.
Lass dich gut beraten vom Jugendamt, leider ist das Jugendamt zuständig wo deine Tochter lebt. Auch wenn es ersteinmal Auflagen geben sollte wirst du diese meistern und dann kannst du dich voll um sie kümmern.
Kopf hoch! So schlimm ist das nicht und wirst das schaffen :-)
LG
warum sollte er das knicken? das sind ganz normale umgangszyklen für so kleine kinder:
2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite we von fr-mo, hälftige ferien und feiertage.
da trägt ein kind keinen schaden davon. du redest blödsinn und solltest dich erstmal selber informieren über die laufende rechtsprechung im 21. jhd. und falschantworten weiter unterlassen.