Muss ich ,meinem Sohn Kleidung kaufen, wenn er mich besucht?
Meine Ex-Frau bekommt von mir monatlich 346 Euro Unterhalt + ca 190 Euro Kindergeld (insg.536 Euro) für meinen 8 jährigen Sohn. Meine Ex Frau geht Vollzeit arbeiten und verdient ca. 2200 Euro im Monat. Dazu hat sie einen Nebenjob wo sie sich ein Taschengeld dazu verdient. Weiter lebt sie in einem eheliechem Verhältnis mit ihrem Freund. Der bringt auch nochmal ca. 2500 Euro nach Hause. Alle leben unter einem Dach! Ich hole meinen Sohn ab, so oft ich kann und ich fahre eine Strecke von (eine Fahrt) 15 Km. Er bleibt meisten mind. 4 Tage bei mir in der Woche. Ich hole ihn aus der Schule und bringe (15Km) in die Schule. Urlaube werden von mir mit meinem Sohn selbst finanziert. Er hat ein eigenes Zimmer ( für eine größer Whonung, drei statt zwei Zimmer =mehr Miete und Nebekosten) bei mir und verbraucht natürlcih auch Strom, Wasser, Lebensmittel etc. Weiter bezahle ich GERNE alle aktivitäten in der Freizeit für mich und meinen Sohn. Wenn mal was fehlt in der Schule oder mal Medikamente oder Hygieneartikel gekauft werden müssen zahle ich das auch. Bis hier hin juckt mich das alles nicht. Ich mache es gerne für meinen Sohn. Obwohl ich manchmal an eine gerechte finanzielle Aufteilung zweifel. Aber jetzt dreht sie wieder am Rad und behauptet aus eine Meinungsverschiedenheit heraus, dass ich jetzt auch die Kleidung, die er bei mir trägt, selbst besorgen und bezahlen soll. Ich bin ratlos! Was kann ich tun? Stimmt das? Geht das einfach so?
15 Antworten
Mit deinen Unterhaltszahlungen sind diese Aufwendungen wie Kleidung usw. alle abgedeckt,die hat die Mutter zu kaufen und muss die benötigte Kleidung die er braucht dann mit zu dir geben !
Du zahlst Unterhalt also müsstest du das Gewand eig nicht kaufen, vll wäre es eine Lösung für euch das dein Sohn eine Woche bei dir eine bei seiner Mutter ist und du dafür der Mutter nichts zahlst aber dann halt die Kosten für Schule Kleidung Essen etc. geteilt wird. Aber sprich falls ihr das machen wollt mit deinem Sohn ich würde das nämlich nicht wollen als Kind, aber wenn er eh so oft bei dir ist dann ist das vll ganz gut
Nein, das geht auf keinen Fall so.
Folgendes ist aus dem Text eines Anwaltes zu dieser Frage:
"Der von dem Vater erbrachte Barunterhalt ist dem Kind zugedacht. Die Mutter trifft die Verpflichtung im Rahmen des eingangs erwähnten Naturalunterhalts, aus den Mitteln des Barunterhalts auch diejenigen Ausgaben zu bestreiten, die für den Kauf von Kleidung für das Kind anfallen. Erbringt der Vater daher seine Unterhaltszahlungen, so ist die Mutter auch verpflichtet, das Kind umfassend und auch mit Kleidung zu versorgen. Diesen Verpflichtungen kann die Mutter sich auch insbesondere dann nicht entziehen, wenn das Kind sich bei dem Vater aufhält"
Quelle selbst gefunden ..... Danke! ;-)
Quatsch.
Sie bekommt ja den Unterhalt um davon zb auch den Sohn einzukleiden etc.
"
Der Umgangsberechtigte muss die Fahrt-, Übernachtungs- und
Verpflegungskosten tragen, vgl. BGH FamRZ 1995, 215, jedoch nicht die
Ausstattung mit Kleidung, Hygieneartikeln und ähnlichem, AG Monschau
FamRZ 2004, 287.
Mir scheint es als ob es der Ex mehr ums Geld,als ums Kind geht. Sie scheint den hals nciht voll zu bekommen.Notfalls kaufe dem Kind 2-3 Sets und behalte sie danna ber bei dir, bevor das Kind darunter leiden muss.
LG eine alleinerziehende Mama
sie hat eigentlich garkeinen anspruch auf kindergeld und unterhalt. das bekommt der elternteil der den hauptteil der betreuung innehat. an seiner stelle würde ich den spieß umdrehen, die sachen des kindes holen, das kindergeld ummelden, kind ummelden, unterhalt über das jugendamt fordern und den titel auf null setzen lassen gerichtlich.
das Kind lebt überwiegend bei ihr,so wie ich es verstanden habe. Der andere parnter hat dann Unterhalt zu zahlen, wo das Kind wohnt, demjenigen steht auch KG zu ,allerdinsg werden 50% des Kg auf Unterhalt angerechnet.
Bsp:
Wie wird das Kindergeld mit dem Kindesunterhalt verrechnet?
1. Bei minderjährigen Kindern: Bekommt
der betreuende Elternteil das Kindergeld (meistens die Mutter), so kann
der unterhaltspflichtige Elternteil (meistens der Vater) die Hälfte
dieses Kindergelds auf den Unterhalt, den er zahlen muss, anrechnen.
Derzeit
(2016) beträgt das Kindergeld z.B. für die ersten beiden Kinder jeweils
190,- Euro. Die Hälfte davon, also 95,- Euro, kann der
Unterhaltspflichtige vom Kindesunterhalt abziehen.
Ergibt sich also
z.B. aus der Düsseldorfer Tabelle, dass der Vater 442,- Euro Unterhalt
schuldet, so muss er tatsächlich nur 442,- Euro ./. 95,- Euro = 347, -
Euro zahlen.
Für das dritte Kind beträgt das Kindergeld 196,-
Euro. Der unterhaltspflichtige Elternteil, der das Kindergeld nicht
bekommt, kann für das dritte Kind 98,- Euro vom Tabellenbetrag abziehen.
Ab
dem vierten Kind beträgt das Kindergeld sogar 221,- Euro, so dass der
Unterhaltspflichtige ab dem vierten Kind 110,50 Euro vom Tabellenbetrag
abziehen kann.
Hallo! Ich wollte noch ergänzend dazu mitteilen, dass du die Hälfte des Kindergeldes von dem Unterhalt, den du an die KM. zahlst abziehen darfst oder sie dir die Hälfte des Kindergeldes jeden Monat zurück überweisen muss, egal wo dein Sohn seinen Lebensmittelpunkt hat.
Oh man, die KM. hat echt nicht mehr alle Latten am Zaun. Es geht doch in keinster Weise um Klamotten. Immer diese kranken Versuche den anderen Elternteil schlecht zu machen. Damit erschwert sie dir deine Umgänge.Eltern haben untereinander eine Loyalitätspflicht, darauf solltest du sie mal hinweisen.
Hol dir Hilfe, denn die wird wahrscheinlich nicht aufhören euren Sohn für ihre Intrigen zu gebrauchen.
Alles Gute für dich und deinen Sohn!
Lg
Ich brache mal die Qelle des Textes....