Wie oft darf ich mein Kind sehen?
Hallo,
ich habe eine 3 Monate alte Tochter, die Mutter und ich haben uns getrennt. Die Frage ist wie oft darf ich die Kleine für wielange sehen? Ich habe auch schon einen Termin bei einer Familienberatung, würde mich aber gerne vorab etwas informieren.
Wir waren nicht verheiratet und deshalb habe ich auch leider nicht das gemeinsame Sorgerecht. Habe ich anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht? Eine Vaterschaftsanerkennung ist vorhanden. Im Moment möchte Sie mir die kleine nur für 3 Stunden an einem Tag am Wochenende geben.. Das macht mich echt fertig, vllt. kann mir jemand eine etwas klarere Sicht auf mein Recht und den Umgang mit meiner Tochter geben.
Lg
7 Antworten
Natürlich fragst du, ob DU Anspruch auf GSR hast und wie oft DU dein Kind sehen darfst. Du solltest dir aber angewöhnen, vom Recht deiner Tochter zu sprechen, für das du als Vater eintrittst. Das ist keine Haarsspalterei, sondern beim Jugendamt und evtl. vor Gericht notwendig und für die eigene Motivation auf die Dauer zuträglicher als die pure Sehnsucht nach dem Kind.
3 Stunden am WE sind zuwenig. Da das Kind schon abgestillt ist, kannst du genau wie die Mutter Tee machen, wickeln, etc. Wie ihr das regelt, dafür braucht ihr Hife. Familienberatung, Jugendamt, Mediation, usw. In der Phase verlieren viele Väter schon den Kontakt zum Kind, weil es nach einer Trennung von der Mutter kaum möglich oder zumutbar ist, in ihrer Wohnung oder in der Wohnung der "Schwiegereltern" das Kind in Ruhe zu sehen.
Du hast mindestens 15 Jahre vor dir. Wenn du jetzt schon das Gefühl hast, dass die Kindsmutter dir eine reinwürgen will, dann solltest du sofort anfangen, dir Hilfe zu suchen. Das Thema ist so schwierig, dass ich dir nur raten kann, dich beim Vafk.de zu melden, zu Vätertreffs zu gehen, nach kindlichem Zeitempfinden, Parental Alienation Syndrom, usw. zu googeln und alle Aktionen zu dokumentieren, also emails, sms mit der Mutter etc.
Lass dich nicht mit den 3 Stunden abspeisen! Studien und Gerichtsurteile zeigen klar in eine andere Richtung. http://www.vaeterfuerkinder.de/kleinkind.htm (Dieser Link ist nicht mehr aktuell)
Natürlich hast du Anspruch auf gemeisames Sorgerecht, was du auch unbedingt beantragen solltest. Dann könnt ihr etwas vereinbaren, (selbst ohne Sorgerecht.) UNd solange das Gericht nicht etwas anderes sagt hast du das Recht dein Kind zu sehen, wann du willst. Es ist offiziell dein Baby.
Danke für die Antwort. Es ist nur etwas schwierig die kleine zu sehen wann ich möchte, da sie bei ihren Eltern wohnt und ich kein gutes Verhältnis mit diesen habe.. Aber ich werde mich schnellst möglich mit den Beratungsstellen in Verbindung setzen!
Ich bin jetzt keine Expertin aber du darfst sie wahrscheinlich nicht oft sehen:(
Ich hoffe das ist nicht so..
Genau für solche Fragen gibt es die Familienberatung. Wenn deine Tochter gestillt wird geht es nicht länger.
Ja Richtig das werde ich auch schnellstmöglich machen. Die kleine wird nicht gestillt. Ich hab das Gefühl das Sie mir einfach einen Reinwürgen möchte Danke für die Antwort
das ist oft individuell verschieden, je nachdem wie die Eltern sich verstehen, alter des Kindes...Familienberatung ist glaube ich eine gute Adresse, soweit ich weiß hast du nach neuester Rechtsprechung Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht. Man kann auch das Jugendamt um Rat fragen zuletzt eben das Familiengericht zur Umgangsregelung.
Vielen Dank für die gute Antwort!! Ich werde das auch so schnell wie möglich mit den Ämtern klären