Angst vor Kindesentführung!
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe diesmal ein sehr delikates Thema aus meinem Freundeskreis. Ich hoffe wirklich das es jemanden gibt der sich irklich auskennt, denn das hier ist wirklich nicht ohne:
Also, ich kenne eine Frau, sie (28) hat eine Tochter (7), mit einem Mann der mir unbekannt ist. Er hat noch nie Unterhalt gezahlt, dazu ist zu sagen, beide sind getrennt, schon vor der Geburt der Tochter.
Jetzt will er Umgang, das ist schon vor Gericht gewesen, die kleine hat zu der vom Jugendamt, zu dem Anwalt der Frau und zur Richterin gesagt, das sie den Vater nicht treffen will. Das Jugendamt sagt das der Vater ein Recht auf Umgang hat!
Bevor die beiden sich getrennt haben, hat er sie geschlagen, unter anderem auch schwanger eine Treppe runter geschuppst. Dazu wurde vor Gericht gesagt, das das Vergangenheit sei und ja alle älter geworden sind.
Seine neue und er haben ihr als die kleine kein jahr alt war, gedroht das die (er und die neue) ihr (der mutter) die kleine weg nehmen werden, mit allen mitteln. Vor gericht wurde das "ignoriert"!
Jetzt will der Vater treffen mit der mutter und dem jugendamt, dann nach ein oder zwei treffen, auch mit der tochter zusammen. Wie schon erwähnt will die Tochter das nicht.
In der Schule wird die kleine seit dieser kram angefangen hat, immer schlechter. Zuhause wird sie immer frecher, hört nicht mehr so wie vorher auf das was man ihr sagt!
Der Vater will ein Foto, über seine Anwältin ließ er das alles verlauten! Rechtlich gesehen hat er Anspruch auf das alles, weil die Richterin die Situation anders einschätzt als sie wirklich ist! Oder so ähnlich!
Jetzt ist es aber so das die mutter wirklich sehr große angst hat, das mit dem foto oder mit dem ersten Treffen der Vater die "Beschreibung" des kindes hat und sie dann entführt!
Vielleicht ist noch zu erwähnen das sie deutsche ist, die kleine auch und der vater "südländer".
Was kann man hier in dieser Situation für die Mutter tun??? Ich bitte JEDEN der was weiss um einen Rat!
10 Antworten
Die Richterin hat Recht, all das ist Vergangenheitun dsolange die Kindsmutter keine Beweise für eine drohende Entführung vorbringen kann z.B. eine SMS wo er das schreibt o.Ä. kann sie nichts dagegen tun das der Vater sein Kind sieht.
Warum hat sie keine Anzeige erstattet als sie schwanger geschlagen wurde und eine Treppe runter geschubbst wurde? Das wäre hilfreich...so klingt es ungaubwürdig ohne Beweise...
Ich verstehe auch nicht wie ein 7-jähriges Kind das seinen Vater noch nie gesehen hat sagen kann das es ihn nicht sehen will? Wie kommt das? Hat die Mutter schlecht über ihn geredet? Es ist auch nicht gesagt das der Vater das Kind schlägt nur weil er damals die Mutter geschlagen hat.
Natürlich verstehe ich die Angst der Mutter, aber sie hat sich mit diesem Mann eingelassen und es zugelassen das sie ein Kind von ihm bekommt, also muss sie jetzt auch mit den Folgen klar kommen.
Bei den ersten Treffen ist ja ein Mitarbeiter des Jugendamts dabei und wird genau beobachten ob er geeignet ist mit dem Kind Umgang zu haben oder nicht.
Mit Unterhaltszahlungen hat der Umgang nichts zu tun, das ist unabhängig von einander. Es wäre aber mal interessant zu wissen warum er keinen Unterhalt zahlt, denn den Umgang muss er ja auch komplett finanzieren, eventuell ist ihm das nicht klar. Er muss das Kind abholen, und bringen und während des Umgang alles bezahlen...
Ein klärendes Gespräch wäre hier sinnvoll, am besten im Beisein eines unparteiischen Dritten vom Jugendamt.
Der Vater hat ein Recht auf Umgang.
Er wird ihn bekommen. Daran kann keiner was ändern.
Meine Empfehlung an die Mutter: Sie müssen ihr Kind in psychologische Behandlung geben. Die Ablehnung des Vaters muss ja einen Grund haben. Wenn sich herausstellen sollte, dass das Kind durch den Vater traumatisiert wurde, können sie den Umgang ablehnen. Sollte sich jedoch herausstellen, dass sie den Vater beim Kind schlecht gemacht haben, sind ihre Aussichten auf Erfolg sehr schlecht.
Um einer "Entführung" vorzubeugen können Sie einen Sperrvermerk beim Einwohnermeldeamt hinterlegen. Dieses informiert die Grenzbehörden und verhindert somit eine Ausreise.
das schreibst Du... beide sind getrennt, schon vor der Geburt der Tochter.... das Kind kennt also den Vater nicht, sagt aber es will ihn nicht sehen, folglich hat die Mutter das Kind negativ beeinflusst und sollte nun unbedingt sofort ihr Fehlverhalten korrigieren!!! Das Kind scheint ja massiv unter dem Druck, den die Frau ausübt zu leiden..siehe ihre Verschlechterung in der Schule &&&&
Was kann man hier in dieser Situation für die Mutter tun??....mache Deiner Freundin klar.. sie ist auf dem besten Wege eine wirklich gemeine Mutter zu werden:( begleite sie ggf. zu den JA-Treffen, kannst ja draußen warten und anschließend geht ihr ein Eis? essen und könnt über den Ablauf des Treffens noch etwas sprechen :)
Die Mutter könnte zum Beispiel dafür sorgen, daß die Tochter ein gesundes Verhältnis zu ihrem Vater entwickelt^^
Unglaublich, was Eltern sich raus nehmen... Und einer 7jährigen die Fähigkeit zuzuschreiben, verantwortungsvoll zu entscheiden, ob sie noch Kontakt mit ihren leiblichen Eltern haben will, zeugt von erzieherischer Kompetenz auf dem Niveau eines Möbelstücks...
Sie hat das einfach so gesagt, interessiert ja aber keinen.
Und das ist auch gut so, daß es keinen interessiert. Denn ihr fehlt schlicht die Fähigkeit, das schon verantwortungsvoll zu entscheiden. Auf der anderen Seite ist es gerade in dem Alter wichtig, daß sie eine Bindung zu ihrem Vater aufbaut.
Wie der Vater früher gewesen ist, spielt glücklicherweise nicht wirklich eine Rolle. Wenn er jetzt besser geworden ist, wo ist das Problem? Und es ist und bleibt nun mal ihr Vater. Und da gelten andere Spielregeln und Kriterien als bei Freunden, Verwandten und Kollegen. Eltern sind durch NICHTS zu ersetzen. Und "nicht tolle" Eltern sind tausendmal besser als keine Eltern.
Ich sehe ein was du sagst, aber trotzdem müsste es doch etwas geben, damit die Mutter ihre Angst verliert das die kleine entführt werden könnte!
Ins europäische Ausland kommt er mit dem Kind jedenfalls nicht so einfach. Das geht nur mit Unterschrift der Mutter. Eine Straftat ist es außerdem auch. Es ist extrem selten, daß die Väter ihre Kinder tatsächlich entführen. Und damit sowas passiert, müsse wohl eher noch mehr Dinge passiert sein als das, was hier geschildert wurde. Eine letzte Garantie gibts aber nicht. Allerdings gebe ich auch hier wieder zu bedenken: Es ist dann eines von zwei Elternteilen, der mit dem Kind sonstwohin reist. Nicht irgendwer, sondern eines von zwei Elternteilen. Während der andere Elternteil die Meinung vertritt, das Kind solle doch gefälligst in seiner Heimatstadt bleiben...
Ich überspitze ein wenig, aber trotzdem: Man tut immer so, als wenn das Kind von einem kriminellen Kinderschänder entführt werden würde. Nein, es ist der eigene Vater, der das Kind dorthin mitnimmt, wo er selbst auch hin geht...
nichts, sie hat den beschlüssen folge zu leisten...
das kann doch nicht dein ernst sein? Warum bist du dir sicher?
weil es gesetze gibt, die eingehalten werden müssen...wenn man die andere seite anhört stellt sich leider nur all zu oft ein ganz anderes bild dar...
toll, danke für deinen rat, aber helfen tut das leider auch nicht.
Die Mutter würde dem "gesunden Verhältnis" dem Vater gegenüber nicht im Wege stehen.
Die Tochter wurde nicht gefragt ob sie das will oder nicht! Sie hat das einfach so gesagt, interessiert ja aber keinen.
Ich möchte nochmal ganz doll betonen, das der Vater nicht die Vaterfigur ist und früher wohl sehr schlimm gewesen ist!