EX will plötzlich gemeinsames Sorgerecht?
Hallo,
Da ich leider keinen Rat mehr weiß wollte ich wissen ob jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen und Situationen erlebt hat.
Es geht darum das der Vater meiner 2 jährigen Tochter sein sorgerecht einklagen möchte um sie alle 2 Wochen zu sich zu holen.
Den Umgang habe ich ihm nie verwehrt.
Aber aus folgenden Gründen möchte ich ihm dem nicht zustimmen.
Als unsere Tochter ungefähr 6 Monate alt war haben wir uns getrennt. Schon vorher hat er sich nie wirklich gekümmert. Ich bin trotzdem noch ca ein halbes Jahr in der gemeinsamen Wohnung geblieben in der Hoffnung er würde sich mit ihr beschäftigen.
Leider war er überhaupt nicht mehr zuhause und wenn er mal Zeit hatte hat er sich lieber mit Freunden getroffen oder war party machen weil er keine lust hatte mich dabei zu sehen. Ich habe ihm dann auch angeboten sie mitzunehmen und alleine was mit ihr zu unternehmen aber auch das hat er verneint mit der Begründung er hätte kein sorgerecht und dürfte das nicht.
Nach einem halben Jahr bin ich dann endlich ausgezogen. Die ersten 2 Monate hat er sich gar nicht gemeldet und nicht nach ihr gefragt. Dann hat er sie einmal an Weihnachten gesehen und wieder 4 oder 5 Monate nicht auf Nachrichten reagiert ob er sie sehen möchte oder zeit hat.
Unsere Tochter hat sich dann den Arm genommen und ich habe ihm trotz allem Bescheid gegeben. Dies ist nun 4 Monate her und in der Zeit hat er sie vielleicht 5 mal gesehen weil zwischendurch wieder keine Nachrichten kamen.
Dann haben wir uns geeinigt das er sie alle 2 wochen sehen darf. Er kommt allerdings ständig zu spät oder sagt gar nicht erst ab.
Die beiden haben absolut keine Bindung zueinander und länger als 2 Stunden hatte er auch keine Zeit für sie.
Nach dem vor 2 Wochen dann die Situation eskaliert ist und er mir vor unserer Tochter gedroht hat zum Anwalt zu gehen wobei er auch sehr laut geworden ist und ich dann einfach gegangen bin wirft er mir vor ich würde den Kontakt unterbinden und möchte nun plötzlich das gemeinsame sorgerecht einklagen um sie alle 2 Wochen für ein Wochenende abzuholen.
Ich habe gar nichts dagegen das er sie sehen möchte allerdings möchte ich sie ihm nicht einfach für ein ganzes Wochenende mitgeben nachdem er sich noch nie einen Tag alleine um sie gekümmert hat und sie auch absolut keine Bindung zu ihm aufbauen konnte.
Trotzdem mache ich mir Sorgen das er mit dem Antrag durchkommt und hoffe deswegen das mir hier jemand weiter helfen kann und auch schon mal solche Erfahrungen gemacht hat.
7 Antworten
beides hat nichts miteinander zu tun. er hat das recht auf gemeinsames sorgerecht. das könnt ihr jederzeit kostengünstig beim jugendamt erklären. verweigerst du dich, kann er es zu deinen lasten einfach gerichtlich einholen. wann er das kind sieht oder ob überhaupt spielt keine rolle.
will er weiterhin umgang? ganz simpel. erarbeite eine kurze umgangsvereinbarung:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen sommerurlaub
lass ihn das zukommen in form eines kalenders und trage seine umgangstage ein. dann kann er das wahrnehmen. er trägt die kosten des umgangs und bringt und holt das kind von dir.
dann schau ob er a) auf sorgerecht klagt und b) umgang wahrnimmt. vermutlich ist es nur heiße luft um in kontakt zu dir zu sein.
Umgang hat nichts mit Sorgerecht zu tun, sprech das mit Jugendamt und einem Anwalt für Sozialrecht ab !
Das Umgangsrecht habe ich ihm auch noch nie in irgendeiner Weise verwehrt! Mir geht es darum das er sich um die kleinsten Dinge nicht kümmern konnte und nicht über sein Kind weiß und ich deshalb keine Lust habe ihn nach 2 Jahren plötzlich in jegliche noch so kleine Dinge mit einzubeziehen und was noch wichtiger ist das sie nicht bei ihm von jetzt auf gleich übernachtet obwohl sie ihn kaum kennt.
du musst ihn in garnichts einbeziehen. das sorgerecht ist ein stückchen papier mit dem er das recht hat infos bei der kita/schule einzuholen über das kind und beim kinderarzt. weiterhin sind es 3-4 entscheidungen im leben des kindes wo er mit einbezogen wird: bank/kontoöffnungen, taufe, weiterführende schule, nicht lebensnotwendige op. das ist schon alles.
was soll sie beim anwalt für sozialrecht?
Als unsere Tochter ungefähr 6 Monate alt war haben wir uns getrennt. Schon vorher hat er sich nie wirklich gekümmert. Ich bin trotzdem noch ca ein halbes Jahr in der gemeinsamen Wohnung geblieben in der Hoffnung er würde sich mit ihr beschäftigen. Leider war er überhaupt nicht mehr zuhause und wenn er mal Zeit hatte hat er sich lieber mit Freunden getroffen oder war party machen weil er keine lust hatte mich dabei zu sehen.
Sag nein und wander mit deiner Tochter einfach alleine aus, wäre verantwortungslos einen fast wildfremderen Typen mit dem Mädchen alleine zu lassen, denn wenn das Mädchen im Kleinkind Alter, im Alter in dem es sich noch nicht richtig mitteilen kann Opfer von sexuellen missbrauch wird oder ähnliches, hast du als Mutter versagt, weil du das Mädchen einfach einen fast wildfremden Typen überlassen hast, es aus den Augen gelassen und nicht richtig aufgepasst hast. Wenn du nicht verantwortlich dafür gemacht werden willst stimmst du dem ganzen am besten nicht zu.
Das hängt vom Gericht ab. Du kannst das alles ja dort vorbringen.
das hängt nicht vom Gericht, sondern von der Gesetzeslage ab.
er wird das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Das steh ihm zu und es spricht nichts dagegen.
Ich stimme dir aber zu, dass die Kleine sich erst mal an ihn gewöhnen muss - ohne dich. Das heißt aber, dass man die Zeiten immer weiter ausdehnen muss. Das Ziel ist selbstverständlich, dass er sie dann in absehbarer Zeit auch länger bei sich haben darf. Wochenenden, Urlaube. etc....
er wird das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Das steh ihm zu und es spricht nichts dagegen.
Da wird aber mal ganz schnell Geurteilt, wie kommst du darauf ohne die Hintergründe zu kennen ?
Im Normalfall würde ich das genauso sehen. Allerdings kennt er sein Kind kaum, es besteht keine Bindung und er ist total unzuverlässig. Nach einem Gespräch beim Jugendamt habe ich ihm mitgeteilt das die Besuchszeiten bei einem Gespräch mit dem Jugendamt erstmal festgelegt werden. Daraufhin kam nur das ich dann am längeren Hebel sein würde was ihm nicht passt. Bei diesen Dingen bekommt man schnell antworten aber nach einer Krankheit fragt er nicht einmal wie es ihr geht.
aber nach einer Krankheit fragt er nicht einmal wie es ihr geht.!
Dann weist du ja worann du bist ! Alle Daten und schriftliche Aufzeichnungen speichern ! Können mal zu deinem Vorteil sein ! :)
weil es sein anspruch und recht ist und in 99% der fälle bekommt er das auch. ganz einfach
er muss das kind nicht kennen um sorgerecht zu bekommen. die besuchszeiten darfst du ihm vorschlagen und er nennt dir dann seine forderungen. du darfst ihn zum jugendamt zur mediation einladen, das jugendamt legt jedoch garnichts fest da sie dazu keine befugnisse haben. du sitzt nicht am längeren hebel und überschätzt maßlos deine position.
er muss auch nicht nach den befinden deskindes fragen. er muss überhaupt keinen kontakt zu dir haben um sorgerecht und umgang wahrzunehmen. was du also siehst interessiert niemanden und ihn am allerwenigsten. du hast sorgerecht zu erklären oder er holt es sich auf deine kosten. du hast umgang zu gewähren und umzusetzen oder er holt sich dies auf deine kosten. was läuft bei dir falsch?
Das Jugendamt kann nur beraten, aber nichts bestimmen. Das ist Sache des Fam.Gerichts. Aber auch, wenn er - was unwahrscheinlich ist - das gemeinsame Sorgerecht nicht bekommt, so hat er das Umgangsrecht. Und sein Recht, sein Kind zu sehen, kannst du ihm nicht verwehren oder die Modalitäten vorschreiben.