Pavillon Terrasse Mietrecht
Ich habe eine 25 m² große Terrasse an meiner Mietwohnung. Da ich bei schönem Wetter unter anderem dort frühstücken und abends auch mal draußen sitzen möchte, aber nicht, dass mir die Mieter anderer Wohnungen ständig dabei zusehen, wollte ich einen Pavillon aufstellen. Kann mir der Vermieter das Aufstellen eines Pavillons auf der Terrasse verbieten?
Stört eigentlich niemanden, außer die älteren Leutchen, die dann nicht mehr ungehindert auf unsere Teller sehen können.
Wie sieht das Mietrechtlich aus? Kann mir da jemand helfen, eventuell mit einem Grundsatzurteil?
Dank euch allen
2 Antworten
Das Aufstellen von Gegenständen zum Sonnenschutz während der warmen Jahreszeit ist gang und gäbe. Vermieter dürfen ein Pavillon-Zelt auf der Terrasse eines gemieteten Reihenhauses im Sommer nicht grundsätzlich verbieten. Das Aufstellen während der Sommermonate entspricht normalem vertragsgemäßen Gebrauch, sofern im Einzelfall keine andere Betrachtung geboten ist.
In einem vor dem Hamburger Landgericht zu verhandelten Fall forderte eine Vermieterin von ihren Mietern die Entfernung einer Terrassenüberdachung (Pavillon-Zelt), das diese auf der Rückseite des Hauses aufgestellt hatten. Laut einer im Mietvertrag enthaltenen "Gartenordnung", sei das Aufstellen von Sommerlauben, Pfählen und ähnlichen Aufbauten nicht gestattet.
Doch das Gericht sah das anders. Die Nutzung von Terrasse und Garten umfasse auch das Aufstellen von Gartenmöbeln und ähnlichen Gegenständen. Das Pavillon-Zelt sei auch nicht mit den per Mietvertrag verbotenen Aufbauten zu vergleichen, da es weder im Boden noch im Mauerwerk dauerhaft verankert sei. Vielmehr gehöre das Aufstellen einer solchen Terrassenüberdachung zum normalen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und ist mit dem Aufstellen eines Sonnenschirmes vergleichbar (Landgericht Hamburg, Urteil vom 30.08.2007, Az. 311 S 40/07).
Sofern der Pavillon mobil ist (also nicht fest verankert), die Grenzen nicht überschritten werden und es für die Nachbarn keine Einschränkung (Sonne) gibt, dürfte es keine Pobleme geben.
Wenn es nur um den Sichtschutz geht, würde doch ein Paravent ausreichen - da gibt es bestimmt keine Vorschriften.