Terrasse bauen ohne Zustimmung vom Vermieter
Haben ein Haus gemietet, vor der Terassentür is ungefähr 6 m²beton der aufgeplatzt is und wo wiese rauswächst danach fängt der garten an. Kann ich mir auf die 6 m2 eine Holzterrasse bauen, ohne zustimmung. Kann sie ja beim Auszug wieder abbauen
6 Antworten
Einfach eine bauliche Veränderung vornehmen, ohne diese mit dem Vermieter abzusprechen bzw. die Genehmigung einzuholen, ist wirklich nicht zu empfehlen, da dies nicht erlaubt ist... und warum auch??? Erst mit dem Vermieter sprechen hat mehrere Vorteile: schafft Vertrauen, er ist evtl bereit, sich an den Kosten zu beteiligen und es kann-- je nach Absprache-- nach dem Auszug so bleiben. Am besten hält man dann auch die bauliche Veränderung schriftlich (von beiden Seiten unterschrieben) und bildlich fest, für den Fall, dass der Vermieter beim Auszug bereits gewechselt hat, hat man einen Nachweis.
Ich habe seit einigen Jahren die Hausverwaltung/Vermietung für meine Mutter übernommen und kann aus eigener Erfahrung sagen, dass Absprachen immer der bessere Weg ist. Ich habe mit den vernünftigen Mietern immer schnelle und gute Lösungen gefunden und bin jedesmal leicht verärgert, wenn Mieter bsp. einen Installateur bestellen und einfach die Rechnung an mich schicken, ohne dies vorher mit mir abzusprechen.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
Das Einfachste wird sein, das man mit dem Vermieter redet und ihm auch schriftlich gibt, dass man alles wieder in den alten Zustand zurücksetzt, wenn man wieder auszieht. ( den Rückbau kann der Vermieter eh verlangen.)
MfG
Des ist keine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung. Bei Auszug wieder zurückbauen und fertig. Bitte vorher alles fotografieren zwecks Dokumentation des Zustandes. Von Rechts wegen müsste der Vermieter die Terrasse instandsetzen und das auf seine Kosten. Wenn du das auf eigene Kosten machst, sollte er dir dafür danken.
Warum nicht? Wenn Du sie im Bedarfsfall wieder beim Auszug abbauen kannst, bedarf es keiner Zustimmung.
Da es abbaubar verlegt keine bauliche Veränderung ist. Die Betonung liegt auf "abbaubar"
FALSCH!!! Es wird unterschieden zwischen Verännderungen im Innenbereich und Außenbereich eines Mietobjektes.
man darf sich dch auch ein teich im garten anlegen
Ganz klar: Nein.
begründung?
hab grad mein kollegen gefragt der sagte auch solange man den bau rückgängig machen kann ist es keine bauliche veränderung.