Vermieter genehmigt keine Markise?

6 Antworten

Danke für alle Antworten. Jede war auf ihre Weise hilfreich. Unser Balkon ist übrigens 8 m lang und ist nur zur Hälfte durch den Schirm nutzbar. Ein Balkon gehört zur Wohnung und muss nutzbar sein. Ein Münchener Gericht hat der Klage eines Mieters auf Anbringen einer Markise Recht gegeben mit der Begründung, dass der Balkon sozusagen bewohnbar sein muss.

Nun entscheidet jedes Gericht anders, aber vielleicht könnte man das in München gefällte Urteil als Präzedenzfall angeben?

Wie verschandeln denn zwei Schirme das Bild eines Hauses? Der Vermieter gibt als Absage das äußere Bild des Hauses an.

Das kann er machen... wenn es ein Wohnblock ist, müsste sogar bei einer eigentümerversammlung darüber abgestimmt werden

Dann ist das eben so, er hat die Entscheidung, weil es sein Haus ist. Aber ihr könnt auch einen Sonnenschirm aufstellen.

Fangen wir mal so an:

Gehört dem Vermieter das ganze Haus oder nur diese Wohnung? Wenn das eine Eigentumswohnung ist DARF der Vermieter ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft überhaupt keine Markise anbringen und auch keine Genehmigung dazu erteilen.

Davon abgesehen gehört die Anbringung einer Markise nicht zum üblichen Mietgebrauch und darf verweigert werden.

aber vielleicht könnte man das in München gefällte Urteil als Präzedenzfall angeben?

nö kannst nicht

Aber hier kannst einen bis zu 10 Meter großen Sonnenschirm anfertigen lassen, wäre das nicht eine gute Lösung?

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Katharina58 
Beitragsersteller
 02.07.2018, 10:14

Danke für die gar nicht so schlechte Empfehlung, aber wie groß ist dann der Fuß? Der braucht sicher viel Platz.

Margita1881  02.07.2018, 11:08
@Katharina58

Du fragst mich nach der Fußgröße?:)

Ich - als 8-10-Meter-Sonnenschirm-Laie - kann mir gut vorstellen, dass bei 8 Meter Sonnenschirmlänge zwei-drei Beton-Füße benötigt werden.

PS: längeres Telefonat verzögerte meinen Kommentar