Wandert fremdes Eigentum, welches nicht abgeholt wird, irgendwann in meinen besitz?
Aloha.
ich habe vor einiger zeit (etwa 6 monate) einen ehemaligen kumpel bei mir für 3 wochen wohnen lassen. in der zeit sind für mich durch ihn einige kosten entstanden, welche er nicht zahlen will, und einige sachen von ihm liegen noch hier. ist es so, dass rechtlich gesehen diese sachen nach einiger zeit mein eigentum werden? meinte ein bekannter, und so könnte ich die entstandenen kosten wieder reinholen, wenn ich die dinge verkaufe
6 Antworten
Nach "einiger Zeit" schon - und das sind, wie Haglaz richtig sagt, eben 30 Jahre ab Zurücklassen.
Wenn Ihr nichts über eine Miete oder Kostenübernahme vereinbart habt, hast Du keinen Anspruch gegen ihn - etwas anderes wäre, wenn Ihr eine Untervermietung vereinbart hättet - dann könntest Du ein Vermieterpfandrecht geltend machen.
Sonst nicht - wenn Du ihm seine Sachen nicht herausgibst, wird es dann zur Unterschlagung.
Habt ihr euch ausgemacht das er was zahlen muss, oder war es ein Freundschaftsdienst.
Ich fände es assi die Sachen ohne seine Einwilligung zu verkaufen.
Wenn du die Sachen verkaufst, ist das eine Straftat, § 246 Abs. 1 StGB.
Herausgabeansprüche aus Eigentum verjähren gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB nach 30 Jahren. http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html
Du musst ihn erstmal informieren? Wenn er die nicht abholen will, dann eventuell.
Nein, die sind und bleiben sein Eigentum