Fremdes Eigentum erworben. Wer ist der rechtliche Eigentümer?

9 Antworten

Hi,

lies mal Paragraph 932 BGB.

Die Jacken gehören Dir da du sie rechtmäßig erworben hast. Ganz normaler kauf der ‚in guten Glauben‘ getätigt worden ist. Hättest du zB. gewusst das eine Jacke nicht dem Verkäufer gehört, dann müsstest du sie zurück geben.

Die (angebliche) Besitzerin muss sich an ihren Freud wenden, denn der ist Schadensersatzpflichtig.

Lass ihr den Paragraphen zukommen und beende den Kontakt. Wenn sie wirklich Ei nen Anwakt kontaktieren sollte wird er ihr schon sagen das Du aus der Sache raus bist und der Freund Ersatz leisten muss.

Gruß

DieElkeDortmund  20.05.2019, 16:30

Bei dem zitierten § 932 BGB "vergisst" du aber, das er sich auf § 929 bezieht. Das ist laut § 929 die Voraussetzung.

Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt.

Die Eigentümerin ist die Freundin, und die hat nicht übergeben. LoL

monara1988  20.05.2019, 16:47
@DieElkeDortmund

Was der Käufer nicht wusste. Der ist raus; ha die Sache rechtmässig erhört. Die Geschädigte muss sich an ihren Freund wenden.

DieElkeDortmund  20.05.2019, 16:52
@monara1988

Falsch, das $ 929 vorschreibt, daß der Eigentümer die Sache übergibt. Das steht ausdrüchlich im § 929, liest bloß keiner.

Bitte lesen und beachten:

Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergib

DieElkeDortmund  20.05.2019, 16:54
@monara1988

Wenn das so einfach wäre würde ich mich Sonntag auf den Hof eines Autohändlers stellen und fleißig Autos zum halben Preis verkaufen.

DieElkeDortmund  20.05.2019, 17:06
@monara1988

Was der Käufer nicht wusste? Wie naiv muss man denn dazu sein?

Da wird eine Fabrikneue 300 € Jacke für 90 € verkauft.

Da brauch ich gar nicht überlegen. Die ist mit Sicherheit geklaut.

Die Käuferin muß ganz stark aufpassen. Wenn die Eigentümerin sauer wird, könnte sie auf die Idee kommen Strafanzeige wegen Hehlerei zu stellen.

Gutgläubig bei 90 €?

Wer das glaubt macht die Hose mit der Kneifzange zu.

Wer das glaubt, darf sich nicht wundern, wenn sie den Schaden hat.

Dagegen sprich schon allein das "gesunde Rechtsempfinden".

Was würdest du machen, wenn deine Klamotten plötzlich weg sind?

Dabei spielt nicht nur der Wert eine Rolle. Was ist denn mit dem Schmuck der verstorbenen Mutter?

Ich besize noch einige Erinnerungsstücke von meinem mit 40 Jahren verstorbenem Sohn.

Die würde ich mir mit dem Baseballschläger wiederholen.

Welchen Wert soll mir denn der Verkäufer ersetzen? Was ist das goldene Kreuz meines verstorbenen Kindes wert?

Niemand kann Eigentum an einer unterschlagenen Sache erwerben. Unterschlagen hat sie der Verkäufer, als er sich in Besitz setzte.

DieElkeDortmund  20.05.2019, 17:51
@monara1988

Was der Käufer nicht wusste.

Im Leben nicht. Wenn ich die Freundin (Eigentümerin) wäre, ich würde an die Käuferin Strafanzeige wegen Hehlerei stellen.

Wer glaubt, daß eine fabrikneue 300 € Jacke mit Etiketten für 90 € verkauft wird? Da weiß jeder, die ist geklaut. Wie naiv bist du denn? Ich hoffe nicht, daß du einmal an den Falschen gerätst und deine Klamotten verkauft werden.

Wer ein 300 € Jacke mit Etiketten für 90 € kauft, ist für mich eindeutig ein Hehler.

Das isternet ist voll mit Warnhinweisen über Computerbetrug/ebay Betrug. Merkmal des Betrugs? Extrem niedriger Preis.

Der Preis wäre sogar für eine gute gebrauchte Jacke zu gering.

Wenn die Eigentümerin sauer wird, gibt es eine Anzeige wegen Hehlerei.

monara1988  20.05.2019, 23:44
@DieElkeDortmund

Um Gottes Willen Dir gehts aber noch gut oder?

Doch, es gibt Leute die sich Unmengen an Klamotten kaufen, die dann doch nicht anziehen und irgendwann wieder verkaufen ohne den Ursprungspreis groß zu beachten, oder nicht mehr nehmen weil diese Sachen es nicht mehr als das Wert sind. Kenne ich genug Leute die sich zu viel Klamotten gekauft haben und die quasi mit Schild irgendwann wieder verkaufen weil die im Schrank vergammeln. Ist mir mit 2-3 Sachen auch schon passiert. Das ist weder ungewöhnlich, noch „Hehlerei“. Völlig übertrieben.

Und, eine Anzeige gegen den Käufer stellen? Hallo? Die kann doch nicht wissen das die Sachen nicht das Eigentum des Verkäufers sind. Wie lächerlich.

Und nochmal, der Käufer hat im guten Glauben vom Verkäufer erworben. Ein Käufer kann und muss davon ausgehen das Verkäufer Eigentümer ist wenn nichts anderweitig angegeben ist. Somit ist der Kauf von Käufer Seite aus rechtens.

Im Endeffekt kam man hier aber eh nichts so ganz genau zu sagen weil hier zu viel zu beachten und ungenau ist. Muss wohl ein Anwalt gefragt werden; nur der kennt sich wirklich aus.

Ich diskutiere hier aber auch nicht mehr weiter.

DieElkeDortmund  21.05.2019, 02:59
@monara1988

Die kann doch nicht wissen das die Sachen nicht das Eigentum des Verkäufers sind.

Der niedrige Preis lässt darauf schließen, daß es sich um Hehleware handelt.

" Somit ist der Kauf von Käufer Seite aus rechtens."

Falsch das BGB sagt genau das Gegenteil. INFORMIEREN !!!!

Muss wohl ein Anwalt gefragt werden; nur der kennt sich wirklich aus:

Ich bin erfolgreicher Anwalt in Dortmund.

VirageXO  13.07.2021, 13:51
@DieElkeDortmund
Ich bin erfolgreicher Anwalt in Dortmund.

Bist du jedenfalls nicht :)

Schallplattenspieler zur Reperatur ... vom Fachhandel versehentlich weiterverkauft ...
... aber eigene Eigentumsrechte an Player verloren durch Reperaturauftrag ... musste Player herausruecken ... Entschaedigung vom Verursacher (Fachhandel) einklagen ... (BGB Fallbeispiel Recht zu einer Pruefung in meinem Studium)

Moralisch Recht haben heisst noch lange nicht vor Gericht auch Recht zu bekommen.

Deshalb Schreiben vom Anwalt abwarten und wenn moeglich dann eigenen Anwalt hinzuziehen. Rechtsauskunft kann ich leider keine geben, da ich Nachrichtentechnik studiert habe und mir solche Nebenfaecher wie Recht schon immer ein Greuel waren.

DieElkeDortmund  20.05.2019, 16:35

Durch den Reparaturauftrag gibst du keine Eigentum, sondern den Besitz auf.

Wenn ich einen Mietwage fahre (besitze) bin ich der Besitzer, aber nicht der Eigentümer.

Die Werkstatt besitzt den Plattenspieler, ist aber nicht der Eigentümer.

onlineopa  20.05.2019, 17:54
@DieElkeDortmund

Was anderes habe ich doch nicht behauptet. (in diesem Fallbeispiel BGB)
Trotzdem habe ich nur Ansprueche gegenueber der Werkstatt und nicht gegenueber dem neuen "Eigentuemer oder Besitzer" des Plattenspielers.

Meinen Fluechtigkeitsfehler beim Schnellschreiben korrigiere ich hiermit.
... aber eigene Eigentumsrechte an Player verloren ... in
... aber eigene Besitzrechte an Player verloren ...

Haben sie auch meinen Schluss Satz gelesen ?
... Rechtsauskunft kann ich leider keine geben, da ich Nachrichtentechnik studiert habe und mir solche Nebenfaecher wie Recht schon immer ein Greuel waren ...

Eigentlich wollte ich den Fragesteller (mit meinen Erinnerungen) nur auf das ...
... Moralisch Recht haben heisst noch lange nicht vor Gericht auch Recht zu bekommen. ... hinweisen.

Vielleicht auch um Anwaltskosten zu sparen ? Nach meiner realen Justiz Erfahrungen (keine gestellte Uni Aufgabe zum Thema Recht) wird der Streitwert dann wahrscheinlich auf die ganzen 500 EUR (Festpreis) festgeschrieben und nicht nur auf vielleicht 20 EUR des Wertes der EINZELNEN Jacke der Freundin.

DieElkeDortmund  20.05.2019, 18:03
@onlineopa

Trotzdem habe ich nur Ansprueche gegenueber der Werkstatt und nicht gegenueber dem neuen "Eigentuemer oder Besitzer" des Plattenspielers.

Ach Leute, ist das denn so schwer?

Natürlich hast du einen Herausgabeanspruch gegen die Werkstatt, da du den Plattenspieler der Werkstatt zur Reparatur übergeben hast.

Die Werkstatt hat ja nicht den Pattenspieler aus deiner Wohnung geholt und verkauft, so wie der Verkäufer der Jacke.

Wer eine fabrikneue Jacke, die mit Etiketten versehen ist anstatt für 300 € für 90 € kauft, muß aufpassen, daß er keine Strafanzeige wegen Hehlerei bekommt.

Hat sie gutgläubig gekauft? Ein fabrikneue 300 € Jacke für 90 € ?

Das wär selbst für eine gut erhaltene gebrauchte Jacke zu wenig.

Ich würde sagen Jacke schnell herausgeben und sich freuen, daß es keine Strafanzeige wegen Hehlerei bekommt.

Wenn der Jacke "etwas passiert", hat die Eigentümerin Anspruch auf Schadensersatz von 300€

onlineopa  20.05.2019, 19:09
@DieElkeDortmund

Ich habe ueberhaupt keinen Anspruch gegenueber einer Werkstatt (da mein Beispiel nur eine Erinnerung an eine fiktive UNI Aufgabe war) weiter gehts ...

Zitiere mich selber ,,, Vielleicht auch um Anwaltskosten zu sparen ? ,,,

Wollte nur mit meiner Antwort einen Fragesteller helfen. ...

Nun zitiere ich sie ...

"Ich würde sagen Jacke schnell herausgeben und sich freuen, daß es keine Strafanzeige wegen Hehlerei bekommt" fuer diese Auskunft ...

... meinen persoenlichen Dank fuer obigen Dialog. ... (Daumen hoch)

Ob alles richtig ist (was sie behaupten) weiss ich nicht da ich kein Rechtsfachmann und auch noch zu faul zum Googeln, bin. (da das Problem des Fragestellers nicht meines ist, was meine Faulheit betrifft)

Ist aber auch alles egal ... wichtig ist doch nur ob ihre (oder meine Worte) dem Fragesteller helfen (oder vor Schaden bewahren) oder nicht. Wie er mit den Antworten auf dieser GF Plattform umgeht ist sowieso seine Entscheidung.

PS: da zu wenig Infos nur Mehrzahl "Jacken" ... ist sind meine Annahme 20 Eur und ihre Annahme 300 Eur (beide) voellig aus der Luft gegriffen. Nur der Fragesteller kann unsere Hinweise richtig zuordnen. ... Oder nicht?

Da müssen sich die ehemalige Eigentümerin und der Verkäufer untereinander einigen - Du bist raus: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__932.html

derLordselbst  15.05.2019, 12:51

Leider "überstimmt" §935 ausdrücklich die Regelungen von §932 BGB, wobei man durchaus diskutieren kann, ob man hier von "Abhanden" gekommen sein sprechen kann. Das zu klären, geht dann aber eher in Richtung Anwalt konsultieren...

derLordselbst  15.05.2019, 13:09
@derLordselbst

Nach den neuen Kommentaren des Fragestellers passt §932 wohl doch eher als §935.

Wenn sie dir die Rechnung vorlegen kann, kannst du dir das Geld vom Freund zurückholen und ihr dann die Jacke geben. Das ganze hört sich aber stark nach Betrug an. Soll sie das doch mit ihrem Freund klären, nicht mit dir.

Trixi1122 
Beitragsersteller
 15.05.2019, 12:07

Also muss ich ihr die jacke nicht zurück geben?

Trixi1122 
Beitragsersteller
 15.05.2019, 12:04

Wie meinst du das mit Betrug?

xX7kot7Xx  15.05.2019, 12:05
@Trixi1122

Naja.. Er verkauft "ihre" Jacke, du bezahlst, sie fordert die Jacke zurück, die du ihr aus Angst vor Strafverfolgung auch gibst, und sie und ihr Freund haben das Geld und die Jacke. Theoretisch..

Trixi1122 
Beitragsersteller
 15.05.2019, 12:06
@xX7kot7Xx

Ja ich hab echt Angst

xX7kot7Xx  15.05.2019, 12:08
@Trixi1122

Musst du nicht. Du hast nach bestem Wissen und Gewissen etwas erworben. Das hätte vor keinem Gericht Bestand. Lass dir entweder das Geld geben, oder behalte die Jacke. Aber behalte definitiv die Jacke, solange du das Geld nicht zurückbekommen hast. Als Pfand szs. Das kannst du der Frau auch so sagen. Wenn sie ihren Freund dazu bringt, dir das Geld zurück zu geben, bekommt sie ihre Jacke.

Einschüchterungsversuche mit Anwalt, Feuerwehr, FBI usw. sind bei Ebay-Kleinanzeigen an der Tagesordnung.

Beruf Dich gegenüber der kreischenden Freundin des Verkäufers auf § 932 BGB. Und schon hält sie die Klappe.

Trixi1122 
Beitragsersteller
 15.05.2019, 12:08

Ist das wirklich so selbst wenn sie behauptet die Jacke gehörte ihr?

gardelegen1  15.05.2019, 12:09
@Trixi1122

Hast Du zum Zeitpunkt des Kaufes davon gewußt, das die Jacke nicht dem Verkäufer gehörte?

Trixi1122 
Beitragsersteller
 15.05.2019, 12:16
@gardelegen1

Nein erst Zuhause angekommenen habe auch alles schriftlich (Kleinanzeigen Nachrichten)