Wenn jemand mein Eigentum unterschlägt?

4 Antworten

Fordere die Sachen zurück, schriftlich per Fax oder Einschreiben. Liste dort genau alles auf, am besten wäre es wenn du noch einen Kassenbon hast. Wenn Du Zeugen hast, dass diese Dinge Dir gehören, ist es auch gut.

Setze eine Frist für die Herausgabe - ca. 1 Woche.

Summiere auch den Wert (Neuanschaffungswert) der Sachen, falls er sie kaputtgemacht oder verkauft hat.

Verstreicht die Frist, verständige die Polizei und seinen Vermieter, da dieser ggf. die Tür öffnen muss. Das mit dem Vermieter ist auch deshalb gut, weil es den Druck erhöht. Informiere ihn dass eine Anzeige gegen den Mieter vorliegt und er der Polizei Hinweise geben soll, wenn er über den Verbleib der Dinge etwas weiss.

Je eher Du beweisen kannst dass die Dinge Dir gehören und er sie hat, desto besser.

Lizzypizzy511 
Beitragsersteller
 19.11.2018, 00:35

Danke! Aber dieser mann sagt er macht wie er es will und wird mir nicht auf machen, ich bekomme meine sachen nicht. Muss ich wohl gleich mit der polizei hin. Beweise habe ich teils. Fotos oder dass ich dinge bei ebay oder kleiderkreisel gekauft habe. Also das was digital einsehbar ist

das ist Diebstahl , kannst du zur Anzeige bringen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Polizei? Wenn es wirklich deine Sachen sind. Kein Mitleid, wenn er sich entschuldigen sollte, er muss bestraft werden.

Lizzypizzy511 
Beitragsersteller
 19.11.2018, 00:33

Was macht die polizei dann? Holen die meine sachen raus? Sofort wenn ich will? Ja kann beweisen dass einiges davon meins ist zb durch fotos, kaufbelege ect

Polizei, Anwalt?