Muss man Unterhalt für ein aus einer Vergewaltigung entstandenes Kind zahlen?
Das ist ein rein hypothetisches Szenario, aber mich würden die rechtlichen Implikationen interessieren. Angenommen eine Frau vergewaltigt einen Mann und wird von diesem Mann schwanger, und sie entscheidet sich das Kind auszutragen. Wäre der Mann dann unterhaltspflichtig, oder gibt es für solche Sachen eine Ausnahmeklausel?
7 Antworten
Nein, gibt es nicht. Das Kind kann nicht dafür, wie es entstanden ist, ob aus einer Mann-Frau-Vergewaltigung oder einer Frau-Mann-Vergewaltigung, die übrigens tatsächlich möglich ist.
Das Kind hat Unterhaltsansprüche gegen beide Eltern wobei meistens der eine den Naturalunterhalt leistet und der andere eben nach Düsseldorfer Tabelle zahlt.
Für das Kind kann immer eine Beistandschaft beim zuständigen Jugendamt eingerichtet werden.
Die Vergewaltigung kann und sollte natürlich zur Anzeige gebracht werden. Die Kindsmutter hat ja gegen den Kindsvater auch den Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis das Kind 3 Jahre alt wird. Evtl. das wäre dann ggf. auch gerichtlich zu klären, kann dieser durch die Vergewaltigung versagt werden.
Naja, primär geht es um die Interessen des Kindes, das ist das Wichtigste. Wenn der Vergewaltigte die Vaterschaft nicht anerkennt, dann kann er gerichtlich zum Vaterschaftstest verpflichtet werden. Ist er es, dann zahlt er netterweise auch noch das Verfahren- also sollte er, im eigenen Interesse, um die Kosten niedrig zu halten, dem Jugendamt gegenüber seine Bereitschaft signalisieren, den Test machen zu lassen.
Vlt. hat die Dame ja nicht nur ihn vergewaltigt um an Spermien zu kommen????
Nein, da gibt es keine Ausnahmeklausel.
Wie das Kind zustande gekommen ist, ist völlig schnuppe. Die Eltern sind zur Zahlung verpflichtet.
Ein vergewaltigter Mann bekommt einen Orgasmus?
Sexuelle Erregung muss nicht mit Wohlgefühl gleichgesetzt werden, es ist eine körperliche Reaktion.
Klar, wieso nicht?
Weil man bei einer Vergewaltigung kein Wohlgefühl empfindet.
Klar ist hier der Erzeuger dem Kind zu Unterhalt verpflichtet, wie jeder andere auch. Warum sollte gerade hier eine Aunahme bestehen, hier kann doch nicht mal die Mutter was dafür, dass ein Kind entstanden ist.
Die Schwierigkeit besteht natürlich darin, den Vater erst mal ausfindig zu machen und dann muss er ja auch ein gewisses Einkommen erzielen, was im Gefängnis schwer möglich ist und danach auch nicht gerade einfach.
Natürlich kann die Mutter was dafür, sie war doch der Verursacher.
Hast du überhaupt die Frage gelesen, Idiot?
Na ja, ok, vergewaltigt im engen Sinne ist er nicht worden, der Boris Becker. Aber das Besenkammerkind soll ja angeblich durch geklauten Samen entstanden sein.
Boris zahlt nicht gerade wenig für das Kind,dessen Vaterschaft er übrigens nicht verleugnen kann.
Sorry, aber der Samen wurde nicht geklaut.
Den hat er freiwillig verteilt.
Hmmmm... aber ob die Darstellung des Samenklaus aufrecht erhalten werden konnte? So "unter uns" (also inoffiziell)?
hat er in deinem hypothetischen fall die vaterschaft anerkannt?
Das ist egal, das wird ein Test ganz schnell herausfinden.
Nein.
Interessant wie das gesetzlich abgewägt wird, da hier ja viele Interessen aufeinandertreffen.